Einhalten von Maßnahmen

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Eure Grundrechte sind in bedeutend größerer Gefahr, als euer Leben es je sein wird!

Es gibt keinen Grund zur Panikmache: Wenn sich die Bevölkerung vernünftig verhält, werden weder die Grundrechte "abgeschafft", noch wird man Massengräber ausheben müssen, weil die Intensivstationen mit schwersten Fällen überfüllt sind. (Die Bilder aus der ersten Welle sind doch hoffentlich noch in Erinnerung geblieben.)

Falles es jedoch stimmt, was hier gepostet wird ...

Und die Jungen haben schon gezeigt, dass sie sich Weggehen, Party und Konzerte nicht verbieten lassen werden

… dann werden die Grundrechte zwar auch nicht abgeschafft, aber es werden an die Situation angepasste Einschränkungen kommen, entweder durch neue Gesetze oder durch innovative Auslegungen der bestehenden Gesetze (z.B. Sicherheitspolizeigesetz, wie oben illustriert). Das Ergebnis ist dann …

bereits sehr über Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger/innen nachdenken

Wenn diese Eingriffe gut vorbereitet werden, wird sie weder der Verfassungsgerichtshof beanstanden, noch in Folge der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dort vertritt man nämlich die Doktrin, dass eine noch nie dagewesene Situation es erforderlich macht, den Regierungen mehr Handlungsspielraum zu geben ("margin of appreciation"). Wenn europaweit ähnliche Maßnahmen ergriffen werden, mit denen in das Privatleben und in die privaten Wohnungen eingegriffen wird, dann bestätigen sich die Regierungen dadurch im Sinn dieser Doktrin faktisch gegenseitig, dass diese Maßnahmen zwar vielleicht hart sind, aber der Situation angemessen.
 
Genau darum halte ich (als juristischer Total-Laie) ein "eingebautes" Ablaufdatum für Eingriffe in die Privatsphäre für unabdingbar.
Wir sehen überwiegend deutsche Sender - dort kommunizieren Politiker vom Stil her anders. Und rechtfertigen Maßnahmen und Einschränkungen. Bei uns verordnen sie sie lediglich.
 
dann bestätigen sich die Regierungen dadurch im Sinn dieser Doktrin faktisch gegenseitig, dass diese Maßnahmen zwar vielleicht hart sind, aber der Situation angemessen.
lustig bist schon.......wer auch immer bestimmt wie wann wo in eine Privatsphäre eingebrochen werden darf, ist deshalb ja noch lange kein garant für das verschwinden der pandemie.....wohl aber jemand, der bereits geschaffene grundrechte umgeht ohne rücksicht auf verluste......und grad die behaupten immer im wohle der allgemeinheit zu handeln.....allgemeinheit sind wir alle und nicht nur diejenigen, die gerade auf einer wellenlänge mit solchen gerichten und Parlamenten schwimmen;)
 
Von Freizügigkeit zu reden, wenn einer für das Essen einer Leberkässemmel ALLEIN auf einem Parkmäuerchen 100 Euro bezahlen muss (heuer im April und ist kein Scherz... eher Hohn), ist eine Themaverfehlung.
Dass das Sanieren einer missglückten Gesetzeslage in noch größeres Chaos (teils ans verfassungswidrige Covid19-Gesetz, teils ans gültige Epidemiegesetz angeschlossen), spricht aucv Hohn
 
lustig bist schon.......wer auch immer bestimmt wie wann wo in eine Privatsphäre eingebrochen werden darf, ist deshalb ja noch lange kein garant für das verschwinden der pandemie.....wohl aber jemand, der bereits geschaffene grundrechte umgeht ohne rücksicht auf verluste......und grad die behaupten immer im wohle der allgemeinheit zu handeln.....allgemeinheit sind wir alle und nicht nur diejenigen, die gerade auf einer wellenlänge mit solchen gerichten und Parlamenten schwimmen;)
Sehr wahr!!!!
 
der oö landesjagdverband hat heute mitgeteilt, dass Treibjagden erlaubt sind. Jagd ist systemrelevant :rofl: :rofl: :rofl:
bei uns im ort sind ca 80% der Jäger Risikopersonen....genial...
sogar der Schüsseltrieb, unter Einhaltung´der Bestimmungen ist erlaubt.....:rofl::rofl::rofl:
Vielleicht wird ja auch das eine oder andere Virus getroffen.:rofl:
 
Das verstehe ich schon.
Stelle Dir allerdings nur einmal vor, Kriegsrecht würde verhängt werden. Dagegen wäre Corona ein Hasenfurz....
Vor allem müssten dann all die Angsthäschen die sich hier aus ihrem Versteck heraus wichtig machen einrücken und Dienst mit der Waffe machen, da wird jedes Loch durchsucht wenn das Angsthäschen dem Einrückungsbefehl nicht Folge leistet.
Und welche Strafe solchen "Helden" im Kriegsrecht erwarten würde ist wohl jedem klar.
 
Nein - nicht wegen Anlass. Nur die Auswirkungen auf bürgerliche Freiheiten und Grundrechte wäre ungleich dramatischer. Und es ist bestehendes Recht.
Bei den Covid-Recht auf Gefährdung der Grundrechte zu pochen erscheint mir nir als bedingt sinnvoll - wenn es noch viel rigidere Freiheitseinschränkungen in anderen Gesetzen gibt.
Aber ich traue der türkisen ÖVP das Einschränken der Grundrechte noch mehr zu als ihrem vorige Regierungspartner. Stichwort Wirtschaft und Industrie....
 
Nein - nicht wegen Anlass. Nur die Auswirkungen auf bürgerliche Freiheiten und Grundrechte wäre ungleich dramatischer. Und es ist bestehendes Recht.
du kannst dich da nicht rausreden.....ein kriegsrecht würde sicher die rechte dramatischer einschränken .......aber weit weg sind wir hier bald auch nicht mehr....außer zu den waffen müssen wir nicht greifen.
 
.... :hmm: ...jo owa vüle san afoch a Gemeinheit ;) :lalala:

Für mich ist einfach der Witz dass gerade diejenigen ( ich nenne keine Partei sonst wird es ja politisch und muss gelöscht werden) die sich ja Jahrelang als die einzigen Beschützer der Menschenrechte bezeichnet haben (ich erinnere an 2015) jetzt in der ersten Reihe stehen wenn es um die
Aushöhlung von Rechten geht um das Volk bespitzeln,einsperren und bestrafen zu können.
 
ein kriegsrecht würde sicher die rechte dramatischer einschränken

Nur zur Korrektur: gemeint ist wohl das Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten … das kann auch ohne Krieg aktiviert werden

(1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.
(2) Jede Verwaltungsbehörde kann auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen.
(3) Wenn die sofortige Erlassung von Maßnahmen, die verfassungsgemäß einer Beschlussfassung des Nationalrates bedürfen, zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Allgemeinheit zu einer Zeit notwendig wird, in der der Nationalrat nicht versammelt ist, nicht rechtzeitig zusammentreten kann oder in seiner Tätigkeit durch höhere Gewalt behindert ist, kann der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung unter seiner und deren Verantwortlichkeit diese Maßnahmen durch vorläufige gesetzändernde Verordnungen treffen. Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag im Einvernehmen mit dem vom Hauptausschuss des Nationalrates einzusetzenden ständigen Unterausschuss (Art. 55 Abs. 3) zu erstatten. Eine solche Verordnung bedarf der Gegenzeichnung der Bundesregierung.
(4) Jede nach Abs. 3 erlassene Verordnung ist von der Bundesregierung unverzüglich dem Nationalrat vorzulegen, den der Bundespräsident, falls der Nationalrat in diesem Zeitpunkt keine Tagung hat, während der Tagung aber der Präsident des Nationalrates für einen der der Vorlage folgenden acht Tage einzuberufen hat. Binnen vier Wochen nach der Vorlage hat der Nationalrat entweder an Stelle der Verordnung ein entsprechendes Bundesgesetz zu beschließen oder durch Beschluss das Verlangen zu stellen, dass die Verordnung von der Bundesregierung sofort außer Kraft gesetzt wird. Im letzterwähnten Fall muss die Bundesregierung diesem Verlangen sofort entsprechen. Zum Zweck der rechtzeitigen Beschlussfassung des Nationalrates hat der Präsident die Vorlage spätestens am vorletzten Tag der vierwöchigen Frist zur Abstimmung zu stellen; die näheren Bestimmungen trifft das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates. Wird die Verordnung nach den vorhergehenden Bestimmungen von der Bundesregierung aufgehoben, treten mit dem Tag des Inkrafttretens der Aufhebung die gesetzlichen Bestimmungen wieder in Kraft, die durch die Verordnung aufgehoben worden waren.
(5) Die im Abs. 3 bezeichneten Verordnungen dürfen nicht eine Abänderung bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen bedeuten und weder eine dauernde finanzielle Belastung des Bundes, noch eine finanzielle Belastung der Länder oder Gemeinden, noch finanzielle Verpflichtungen der Staatsbürger, noch eine Veräußerung von Bundesvermögen, noch Maßnahmen in den im Art. 10 Abs. 1 Z 11 bezeichneten Angelegenheiten, noch endlich solche auf dem Gebiet des Koalitionsrechtes oder des Mieterschutzes zum Gegenstand haben.
 
du kannst dich da nicht rausreden.....ein kriegsrecht würde sicher die rechte dramatischer einschränken .......aber weit weg sind wir hier bald auch nicht mehr....außer zu den waffen müssen wir nicht greifen.

Wir nicht aber diejenigen die es durchsetzen wollen - sieh Vorgangsweise der Exekutive im Frühjahr gegen Menschen die auf der Parkbank eine Leberkässemmel gegessen haben. das ist dem schon sehr nahe gekommen.
 
wieso korrigierst du seine aussagen

Weil es ein weit verbreiteter Irrtum ist (den ich auch gehabt habe und andere auch bei der folgenden Diskussion), dass es in Österreich einen Ausnahmezustand (Kriegsrecht) gibt, vergleichbar zu anderen Staaten: Wie du im Art 18 B-VG nachlesen kannst, sind selbst im Kriegsfall die Möglichkeiten der Regierung sehr beschränkt, irgendwelche schweren Eingriffe ohne Befassung des Nationalrats anzuordnen … von dieser Seite braucht also niemand etwas zu befürchten.
 
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