Einhalten von Maßnahmen

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aber wie viele sind grippegeimpft da sterben schon mehr Leute als an corona Das vergis ein jeder oder lieg ich da Falsch
 
aber wie viele sind grippegeimpft da sterben schon mehr Leute als an corona Das vergis ein jeder oder lieg ich da Falsch

In der Tat wäre es interessant zu wissen, wieviele Menschen im gleichen Beobachtungszeitraum an Grippe (nicht an einem grippalen Infekt, sondern an Influenza) und an Corona sterben.

Du darfst dabei nicht vergessen, dass Corona auch auf das Nervensystem übergreifen kann. Dann kriegst das Reißerte. Der Virus ist sogar für gstandene Mediziner oftmals nach wie vor unberechenbar. Auf einen Schlag verschlechtert sich das Befinden und der Patient stirbt unter den Händen weg.
 
Das nächste Problem wäre der Verlust des Impfpasses! Im Impfpass ist vom Serum diese Klebemarke drinnen. Bei Verlust fängt man bei Neuausstellung genau bei Null an. Was dann?

du denkst noch oft zu an deine rabattmarkerln vom spar zum aufkleben ...
du bekommst selbstverständlich auch eine entsprechende impfbestätigung per email!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre das tatsächlich ein juristisches Problem? Ein (privater) Anbieter, Veranstalter etc. von 'was auch immer' kann ja 'Zugangsbeschränkungen' 'verhängen' (außer gesetzeswidrige wie z.B. religiös, rassistisch, sexistisch,...) wie er möchte - mir fallen da als 'Klassiker' die typischen Türsteher ein oder Ü30, Ü40 Parties etc.?


Gleichbehandlungsgrundsatz. Als es noch die Kriegsgeneration gab, wäre es gar nicht erst möglich gewesen über solche Einschränkungen nur zu diskutieren... Da wären Hunderttausende beim Parlament aufmarschiert.
 
Das könnte bei manchen Institutionen NOCH ein (unnötiges) Datenschutzproblem darstellen.
Insbesondere dann, wenn die Identität nicht durch einen Reisepass oder Personalausweis vorgewiesen wird. Bei einer Erbausschlagung vor Gericht oder vor einem Notar gilt z. B. nur ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis als Identitätsnachweis, da im Führerschein nicht die Staatsbürgerschaft angegeben ist.

Außerdem bleibt es fraglich, ob die Magistratsabteilung in Wien immerzu auf die Datenschutzgrundverordnung beim digitalen Zustellen tausender Absonderungsinformationen Rücksicht nimmt. Da kriegt der Mirko Jovanovic auf sein Handy vom Magistrat geschrieben, dass er von bis seine Wohnung nicht verlassen darf. Und? Hat dabei jemand die Verbindungssicherheit der E-Mail-Kanäle überprüft? Eher nein.

Würden sich alle Menschen für Punkt und Beistrich an die Datenschutzgrundverordnung halten, wäre das Leben längst zusammengebrochen. Soviel zu den Theoretikern beim Erstellen der DSGVO, die vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben wollen.
 
Das könnte bei manchen Institutionen NOCH ein (unnötiges) Datenschutzproblem darstellen.

Weil du es schreibst! Einer meiner Ärzte hat sich geweigert, mir einen Befund per Mail zukommem zu lassen! Er hat gemeint dass er das aufgrund Datenschutz nicht darf, weil keiner beweisen kann, dass a,) der Mailaccount tatsächlich dem Patienten gehört, b) keiner garantieren kann, dass nur der Inhaber Zutritt zum Account hat. Hätt gedacht er will nur ned.
 
Gleichbehandlungsgrundsatz. Als es noch die Kriegsgeneration gab, wäre es gar nicht erst möglich gewesen über solche Einschränkungen nur zu diskutieren... Da wären Hunderttausende beim Parlament aufmarschiert.
die haben sich maximal Sorgen gemacht wie sie ihren Kindern was zu essen geben können, nur waren die damaligen Politiker in der selben Situation, die waren nicht von ihrem System angefütterte abgehobene, ........
 
Insbesondere dann, wenn die Identität nicht durch einen Reisepass oder Personalausweis vorgewiesen wird. Bei einer Erbausschlagung vor Gericht oder vor einem Notar gilt z. B. nur ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis als Identitätsnachweis, da im Führerschein nicht die Staatsbürgerschaft angegeben ist.

Außerdem bleibt es fraglich, ob die Magistratsabteilung in Wien immerzu auf die Datenschutzgrundverordnung beim digitalen Zustellen tausender Absonderungsinformationen Rücksicht nimmt. Da kriegt der Mirko Jovanovic auf sein Handy vom Magistrat geschrieben, dass er von bis seine Wohnung nicht verlassen darf. Und? Hat dabei jemand die Verbindungssicherheit der E-Mail-Kanäle überprüft? Eher nein.

Würden sich alle Menschen für Punkt und Beistrich an die Datenschutzgrundverordnung halten, wäre das Leben längst zusammengebrochen. Soviel zu den Theoretikern beim Erstellen der DSGVO, die vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben wollen.

Ich kenn die Problematiken fast nur von der PVA - die Antworten grundsätzlich nicht auf Emails, was lähmend ist - kommt alles per Post, aber dann seltsamerweise nur - für mich willkürlich - per RSa oder Einschreiben.
Und ich persönlich seh keinen Unterschied zwischen dem Risiko, das mir wer beim lesen einer Email über die Schulter schaut oder mein Emailaccount gehackt wird oder ob der Brief verloren geht oder ausm Postfach geklaut wird. Erfahrungsgemäß ist bei mir der Verlust auf postalischem Weg der wahrscheinlichste, weil schon oft genug vorgekommen.
 
Ich kenn die Problematiken fast nur von der PVA - die Antworten grundsätzlich nicht auf Emails, was lähmend ist - kommt alles per Post, aber dann seltsamerweise nur - für mich willkürlich - per RSa oder Einschreiben.
Und ich persönlich seh keinen Unterschied zwischen dem Risiko, das mir wer beim lesen einer Email über die Schulter schaut oder mein Emailaccount gehackt wird oder ob der Brief verloren geht oder ausm Postfach geklaut wird. Erfahrungsgemäß ist bei mir der Verlust auf postalischem Weg der wahrscheinlichste, weil schon oft genug vorgekommen.

Behörden verlassen sich halt gerne auf den Postler aus Fleisch und Blut, der jedoch ebenso den Brief durchleuchten könnte. ;)

Bei uns werden an die auskunfstersuchende Person personenbezogene Daten immer nur an die im Zentralmelderegister registrierte Adresse mit der Post preisgegeben. Keine E-Mail-Auskunft und nix über Telefon. Denn jeder kann sich ja z. B. Herbert Meier nennen und sich als E-Mail-Adresse herbert.meier.at.irgendwas anlegen.
 
Oida spor nit beim Bier, dos is jo a Verbrechen Schwechater.... Nur Schützenbräu is noch grauslicher.

I trink dos Gschloda nit :mrgreen:

Naja, muss ich halt demnächst klar im Kopf mit dem Clausthaler Vorlieb nehmen.

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Oder halt weiter mit dem gewöhnten Gesöff das Dasein fristen. Hauptsache meim Hund gfallts recht gut, wenn das Herrli auf gleicher Augenhöhe mit ihm kommuniziert.

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:mrgreen:

Zum Thema:

Die Massentests werden die symptomlos Infizierten massenweise aus dem Verkehr ziehen. Da brauchats eigentlich gar keinen zweiten Test innerhalb kurzer Zeit, der jedoch besser wäre.
 
Naja, muss ich halt demnächst klar im Kopf mit dem Clausthaler Vorlieb nehmen.

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Die Massentests werden die symptomlos Infizierten massenweise aus dem Verkehr ziehen. Da brauchats eigentlich gar keinen zweiten Test innerhalb kurzer Zeit, der jedoch besser wäre.
genau, die, die genau in diesem Moment wo der Kasperl mit seinem Staberl rumstiert, und paar Stunden später sind sie alle noch gesund,
träum weiter, keine Ahnung, vom Osterhasen, vom Weihnachtsmann, von der heilen Welt, von ................
dümmer gehts nimmer
 
Die Hausordnung muss sich aber auch an gesetzliche Regeln halten ;)

Was ich mich bei der ÖBB-Hausordnung schon immer gefragt habe. Die Hausordnung der ÖBB besagt, dass kurzes Essen (auf Langstrecken) erlaubt sei. Die Covid-Verordnung besagt jedoch, dass in Öffis Masken zu tragen sind.

Da kann die ÖBB nicht einfach daherkommen und sagen, dass man essen darf. Höhere Priorität genießt in diesem Fall die Covid-Verordnung und nicht die ÖBB-Hausordnung, dass die ÖBB-Hausordnung eine Besserstellung erlauben würden, die der höheren Covid-Verordnung widerspricht.

Nichtsdestotrotz drücke ich als Fahrgast ein Auge zu, wenn ein Salzburger Nockerl mit dem Railjet von Salzburg kommend schon 2 Stunden im Zug drinsitzt und ein paar Mal einen Schluck von seiner Wasserflasche trinkt. Schließlich will man keine ausgetrocknete Orchidee am Hauptbahnhof ankommen sehen.
 
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