- Registriert
- 4.11.2017
- Beiträge
- 23.184
- Reaktionen
- 52.967
- Punkte
- 2.506
- Checks
- 111
Hi,
die Legaldefinition wäre "um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen", ein anderer Vorsatz wäre z.B. Schädigungsabsicht, Rache, .... das dann aber nicht dem Straftatbestand des Betruges entspricht.
LG Tom
""um sich einen Vorteil zu verschaffen"" ist eine vorsätzliche Handlung. Eine Täuschung ohne Vorsatz kann auch irrtümlich oder spielerisch sein und somit kein Betrug.
die Legaldefinition wäre "um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen", ein anderer Vorsatz wäre z.B. Schädigungsabsicht, Rache, .... das dann aber nicht dem Straftatbestand des Betruges entspricht.
LG Tom