EU Austritt JA ? NEIN ?

Soll Österreich aus der Europäischen Union austreten?

  • Ja

  • Nein


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
Umgerechnet auf ALLE Österreicher haben grad mal 40% für die EU gestimmt. :)

43,3% wenn mans genau nehmen will.

Nicht alle waren wahlberechtigt.

Dieses Argument ist kompletter Humbug.
Nicht alle wären wahlberechtigt bei einer eventuellen Volksabstimmung für einen EU Austritt auch wenn sie dagegen wären.
Willst nun ne 2 jährige wählen lassen? Wie soll denn das funktionieren?

Nicht alle Wahlberechtigten sind zur Wahl gegangen.

Stimmt.
Dennoch war es eine der höchsten Beteiligungen bis dato und heutzutage würden wir uns diese herbeiwünschen.
Wahlbeteiligung 82,3%

Aber von denen, die hingegangen sind, haben 2/3 leider dafür gestimmt.

Selbst wenn man die die nicht hingegangen sind zu den "Nein" Stimmen addieren würde wäre es immer noch eine absolute Mehrheit für den Beitritt gewesen.
Wahlberechtigte gesamt: 5,790,578
Abgegebene Stimmen gesamt: 4,724,831
Wahlbeteiligung: 82,3%
Ja Stimmen: 3,145,981; 66,6% aller abgegebenen Stimmen oder 54,3% aller Wahlberechtigten
Nein Stimmen: 1,578,850 33,4% aller abgegbenen Stimmen oder 27,2% aller Wahlberechtigten.
Quelle Ergebniss


Was nicht heißt, dass wir das nicht auch wieder ändern könnten ;)

Gott sei Dank nicht auf absehbare Zeit...
 
Find einen Austritt durchaus plausibel. Immerhin hat uns der EU Beitritt nichts sinnvolles gebracht. Wir haben eine schwache korrupte Währung angenommen, wir haben die Grenzen aufgemacht und somit Kriminelle und Asylbetrüger reingelassen und haben durch die Massenzuwanderung unsere Kultur und Bräuche verloren...

EU-Austritt, Ja bitte!
 
Es gibt auch erwachsene Menschen denen das Wahlrecht abgesprochen wird.
In diesem Zusamenhang ist das nicht nur Humbug, sondern äusserst bedenklich........

Also in Österreich geht das nur durch ein Strafgericht und da gibt es im Gesetz ganz genaue Vorgaben:

§ 22 der Nationalratswahlordnung:
(1) Wer durch ein inländisches Gericht wegen einer
1. nach dem 14., 15., 16., 17., 18., 24. oder 25. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches – StGB strafbaren Handlung;
2. strafbaren Handlung gemäß §§ 278a bis 278e StGB;
3. strafbaren Handlung gemäß dem Verbotsgesetz 1947;
4. in Zusammenhang mit einer Wahl, einer Volksabstimmung, einer Volksbefragung oder einem Volksbegehren begangenen strafbaren Handlung nach dem 22. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB
zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer sonstigen mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wird, kann vom Gericht (§ 446a StPO) unter Zugrundelegung der Umstände des Einzelfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.
(2) Der Ausschluss vom Wahlrecht beginnt mit Rechtskraft des Urteils und endet, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind; ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so endet der Ausschluss mit Rechtskraft des Urteils. Fällt das Ende des Ausschlusses vom Wahlrecht in die Zeit nach dem Stichtag, so kann bis zum Ende des Einsichtszeitraums (§ 25 Abs. 1) die Aufnahme in das Wählerverzeichnis begehrt werden.


zu 1. Hier ist Hochverrat, Angriff auf oberste Staatsorgane, Landesverrat, Verbrechen gegen das Bundesheer, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemeint.
zu 2. Hier ist Terrorismus geregelt.
zu 3. NS Wiederbetätigung
zu 4. Im Zuge einer Wahl vorsätzlichen Wahlbetrug begangen zu haben.

So und nun willst du mir erklären das dies deiner Meinung nach keine Gründe zum Entzug des Wahlrechts sind bzw sein sollten?
Also sorry bedenklich find ich das absolut nicht das jemand der nachweislich diese Taten begangen hat und rechtskräftig verurteilt wurde für diese Tatbestände für die Zeit der Strafe nicht mehr wählen darf.....

Entgegen der landläufigen Meinung ist eben Sachwalterschaft und dergleichen kein Entzug des Wahlrechts in Österreich sondern einzig die in § 22 NRWO geltenden Bestimmungen führen in Österreich dazu.

lg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So und nun willst du mir erklären das dies deiner Meinung nach keine Gründe zum Entzug des Wahlrechts sind bzw sein sollten?

Nope....das will ich dir nicht erklären, weil das gar nicht so gemeint ist.

Es ist bedenklich, dass gewisse User bedauern, dass diese Menschen kein Wahlrecht haben......
Es hat schon seine guten Gründe, wenn nicht alle wahlberechtigt sind.

Ajah...tolle Internetrecherche! ;)
 
Nope....das will ich dir nicht erklären, weil das gar nicht so gemeint ist.

Es ist bedenklich, dass gewisse User bedauern, dass diese Menschen kein Wahlrecht haben......
Es hat schon seine guten Gründe, wenn nicht alle wahlberechtigt sind.

Ajah...tolle Internetrecherche! ;)

Sorry falls ich dich falsch verstanden habe.
Ich denke dennoch das Desire nicht das fehlende Wahlrecht von Straftätern gemeint hatte sondern eher die unter 18 jährigen zum Stichtag.
Zumindest gehe ich mal aus Prinzip eher vom positiven aus und nicht unbedingt vom worst case Szenario das sie der Meinung ist das sower wählen dürfen soll....

mfg
 
Wir haben eine schwache korrupte Währung angenommen

1. Was ist eine "korrupte" Währung? Kommt der Euro etwa ins Kittchen?

2. Wie stark wäre denn unser Schilling geblieben? Vor Einführung des Euro war sein Kurs an die D-Mark gekoppelt. Die gab es danach aber nicht mehr ...... :hmm:
 
2. Wie stark wäre denn unser Schilling geblieben? Vor Einführung des Euro war sein Kurs an die D-Mark gekoppelt. Die gab es danach aber nicht mehr ......

Vermutlich würde die österreichische Nationalbank zunächst versuchen die eigene Landeswährung an den Euro zu koppeln, mit all den daraus resultierenden Nachteilen. Langfristig gesehen wird dies allerdings nur schwer zu realisieren sein, abhängig davon, wie sich die österreichische Wirtschaft im Vergleich zu der im Euroraum entwickelt.
 
Vermutlich würde die österreichische Nationalbank zunächst versuchen die eigene Landeswährung an den Euro zu koppeln, mit all den daraus resultierenden Nachteilen. Langfristig gesehen wird dies allerdings nur schwer zu realisieren sein, abhängig davon, wie sich die österreichische Wirtschaft im Vergleich zu der im Euroraum entwickelt.

Wie gut das klappt bzw eben nicht klappt hat man 1992 am Beispiel des britischen Pfund gesehen.... ;)
 
der orban macht es richtig ,leider mangelt es bei uns an solchen politkern,weil der macht sich nicht in die hose vor der EU.:lehrer:
 
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