EU Austritt JA ? NEIN ?

Soll Österreich aus der Europäischen Union austreten?

  • Ja

  • Nein


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
Wir machen die selbst, die von der EU sind uns sicher nicht gut genug.:hmm:

:lol:

Jetzt stellt sich noch die Frage, wer ist "Wir" und wer ist "die EU"?
Wir sind ja die EU......Österreich, Deutschland, Frankreich, ect. ect.

Dieses "wir" und "die EU" klingt so, wenn ein Berliner sagen würde: "Wir und die Deutschen" oder ein Pariser: "Wir und die Franzosen" oder ein Wiener: " Wir und die......"...ok........das ist was Anderes! :mrgreen:
 
:lol:

Jetzt stellt sich noch die Frage, wer ist "Wir" und wer ist "die EU"?
Wir sind ja die EU......Österreich, Deutschland, Frankreich, ect. ect.

Dieses "wir" und "die EU" klingt so, wenn ein Berliner sagen würde: "Wir und die Deutschen" oder ein Pariser: "Wir und die Franzosen" oder ein Wiener: " Wir und die......"...ok........das ist was Anderes! :mrgreen:


Klar sind wir die EU, das bedeutet aber noch lange nicht, dass wir uns mit den Zielen der EU zufrieden geben, eine Nation voller Streber packt da immer noch etwas drauf, so höher, schneller, weiter .......nur so wirst du Vorbild.:roll:
 
...wobei...kommen diese Auflagen nicht auch von der EU?

nö...
das ist einzig und allein die "Erfindung" der österreichischen Politik....
und dient grundsätzlich nur zum stopfen der Schuldenlöcher...

die Einführung war auch nur in Ö....und in keinem anderen Land in der EU...

der steuersatz: von 3.5% auf 25% für sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken...
die GrundstücksPreise sind zwischenzeitlich um 1/4 gestiegen....österreichweit versteht sich..:shock:

die Auflagen für die Bauausführung kommen ebenfalls von den eigenen Politiker...
ganz wesentlich sind die Vorgaben und die Förderungen rund um die Energiewerte, sowie der Heiztechniken...
und kommen im wesentlichen von der heimischen Wirtschaft... sowie... von den Grünen...:shock:

Im Jahr 2008 wurden in den meisten Bundesländern die Bauvorschriften in Bezug auf eine Harmonisierung der technischen Vorschriften novelliert. Grundlage der technischen Vorschriften sind die OIB-Richtlinien.
Durch die in allen Bundesländern erfolgte Verbindlichmachung der OIB-Richtlinie wird auch der Energieausweis für Gebäude in einer Gesetzesnorm standardisiert.
eine gleichlautende Verordnung seitens der EU gibts nicht...

sollte aber für sachkundige eh bekannt sein......:shock:

:lol:

Jetzt stellt sich noch die Frage, wer ist "Wir" :
in diesem Fall gebührt das Lob der aktuellen schwarz-roten Regierung......von Ö....:hmm:
 
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der steuersatz: von 3.5% auf 25% für sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken...
Jein, die 3.5% gelten für "Alt"lasten und da über den gesamten Verkaufserlös, die 25% ImmoESt nur über die Gewinndifferenz .. nimmt sich also idR nicht sehr viel.
Und für Verkäufe eines Hauptwohnsitzes gilt so oder so eine Befreiung, ist also alles in allem nicht so schlimm wie es scheint.
 
Jein, die 3.5% gelten für "Alt"lasten und da über den gesamten Verkaufserlös, die 25% ImmoESt nur über die Gewinndifferenz .. nimmt sich also idR nicht sehr viel.
Und für Verkäufe eines Hauptwohnsitzes gilt so oder so eine Befreiung, ist also alles in allem nicht so schlimm wie es scheint.

red koan bledsinn....

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Steuerpflicht bei der Veräußerung privater Grundstücke ab dem 1. April 2012
Die Spekulationsfrist von grundsätzlich zehn Jahren wurde abgeschafft. Daher unterliegen ab 1. April 2012 grundsätzlich sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken der Einkommensteuerpflicht. Davon ausgenommen sind im Wesentlichen nur der Hauptwohnsitz und selbst hergestellte Gebäude.
Die bisherige zehnjährige Spekulationsfrist hat aber noch insofern Bedeutung, als für "Alt-Grundstücke", das sind die meisten vor dem 31. März 2002 angeschafften Grundstücke, normalerweise nur eine moderate Einkommensteuer von 3,5 Prozent des Veräußerungserlöses anfällt (siehe Punkt 3). Dies entspricht der Steuerbelastung des Käufers mit Grunderwerbsteuer. Von der Besteuerung ganz ausgenommen bleiben weiterhin insbesondere der Hauptwohnsitz des Veräußerers sowie selbst hergestellte Gebäude.

Höhe des Steuersatzes

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1. April 2012 unterliegen einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent und wirken nicht progressionserhöhend für das Resteinkommen. Dieser fixe Steuersatz ist damit genau so hoch wie jener der Kapitalertragsteuer, sodass für den Bereich der Vermögensverwaltung nunmehr weitgehend einheitliche Steuerbelastungen gegeben sind.

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da Bauland-Widmungsfläche in der Regel einem Bauern gehört, der obendrein meist ohnehin pauschaliert besteuern bezahlt... sind fast ausnahmslos die 25% steuern vom verkaufspreis abzuführen, da KEINE anschaffungskosten bei den Bauern für die Grundstücke vorhanden sind.

einzelfälle mags geben... aber das wars dann auch...
 
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red koan bledsinn....
In deinem Posting steht genau das, was ich oben geschrieben hab :fragezeichen:

Und vor 2012 bist innerhalb der 10J Frist ebenso in (d)einen Steuersatz gefallen .. d.h. die einzigen, die wirklich was zu meckern haben, sind jene, die jetzt ein länger im Besitz befindliches Objekt verkaufen wollen, an dem sie nicht wohn(t)en.
 
In deinem Posting steht genau das, was ich oben geschrieben hab :fragezeichen:

Und vor 2012 bist innerhalb der 10J Frist ebenso in (d)einen Steuersatz gefallen .. d.h. die einzigen, die wirklich was zu meckern haben, sind jene, die jetzt ein länger im Besitz befindliches Objekt verkaufen wollen, an dem sie nicht wohn(t)en.

es geht ja net um bestehende oder mindestens 10 jahre alte objekte zum Verkauf... wo man vielleicht auch noch selber drinnen wohnt...

sondern um Bauland für aktuelles und zukünftiges Wohnbaugebiet.....:shock: und da is der aktuelle steuersatz für Bauland genau: 25%....
 
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es geht ja net um bestehende oder mindestens 10 jahre alte objekte zum Verkauf
Das "Objekt" kann auch einfach Bauland sein. Die Regelungen ändern sich ja deshalb nicht?
Na gut, "Hauptwohnsitz" wird man auf Bauland wohl nur schwer geltend machen können :)mrgreen:), aber sonst.

vor 2012:
- innerhalb der 10J Spekulationsfrist war der Gewinn lt. dem jeweiligen EKSt-Satz zu versteuern
- über 10J steuerfrei

ab 2012:
- für Objekte (und auch Grundstücke) vor 31.3.2002 sind 3.5% des Erlöses abzuführen
- für alle anderen 25% des Gewinns (wobei man hier allerdings Renovierungen geltend machen kann)
- Hauptwohnsitze sind davon ausgenommen und weiterhin steuerfrei

Big Deal?
 
....ab 2012:
- für Objekte (und auch Grundstücke) vor 31.3.2002 sind 3.5% des Erlöses abzuführen
- für alle anderen 25% des Gewinns (wobei man hier allerdings Renovierungen geltend machen kann)l?

net ganz:...nicht für Grundstücke !!!!

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1. April 2012 unterliegen einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent und wirken nicht progressionserhöhend für das Resteinkommen.

hat grundsätzlich mit bestehenden Objekten, Renovierungen oder sonstigen Aufwand nix zu tun...

und: 2012 is schon vorbei...



hier mal zum nachlesen...

https://www.bmf.gv.at/steuern/immob...rung_privater_Grundst_cke_ab_dem_1_April_2012
 
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Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1. April 2012 unterliegen einem besonderen Steuersatz von 25 Prozent
Ja eh, aber "nur" der Gewinn (steht ja auch gleich im ersten Satz).
Und
Die bisherige zehnjährige Spekulationsfrist hat aber noch insofern Bedeutung, als für "Alt-Grundstücke", das sind die meisten vor dem 31. März 2002 angeschafften Grundstücke, normalerweise nur eine moderate Einkommensteuer von 3,5 Prozent des Veräußerungserlöses anfällt (siehe Punkt 3).
Die 3.5% kommen ja auch nicht von ungefähr.
Die Sonderregelung wird aus einem pauschalen 14%igen Gewinn berechnet.
Und 25% von diesen 14% sind? 3.5% des Gesamterlöses. (siehe)

und: 2012 is schon vorbei...
Schon klar, aber für einen vorher-nachher Vergleich u.U. nicht ganz unwichtig ;)
Es ist ja nicht so, dass "früher" jeder seine Objekte vollkommen steuerfrei verkaufen konnte.

€:
hat grundsätzlich mit bestehenden Objekten, Renovierungen oder sonstigen Aufwand nix zu tun...
Natürlich, wirkt sich ja Gewinnmindernd aus. Lässt sich natürlich nicht immer und überall (aka Bauland) anwenden, aber trotzdem.
 
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....
Schon klar, aber für einen vorher-nachher Vergleich u.U. nicht ganz unwichtig ;)
Es ist ja nicht so, dass "früher" jeder seine Objekte vollkommen steuerfrei verkaufen konnte.

geh bitte... machs net kompliziert....
ich hab eh an link reingesetzt, dann kannst eh ausführlich nachlesen....:hmm:


Ja eh, aber "nur" der Gewinn (steht ja auch gleich im ersten Satz). .

wenn ein Landwirt ein Grundstück umwidmen lässt, und daraus Bauland verkauft...hat er 25% steuern abzugeben....warum.?

weil er das grundstück nicht im spekulationszeitraum erworben hat, und somit nur buchhaltärischen REINGEWINN erziehlt.
zudem sind Bauern meist pauschaliert steuerpflichtig... das heißt, er macht keine Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung mit dem FA !!!

die berechnung dazu : ebenfalls im Link

Natürlich, wirkt sich ja Gewinnmindernd aus. Lässt sich natürlich nicht immer und überall (aka Bauland) anwenden, aber trotzdem.

lern mal zu unterscheiden was Bauland ist... und bestehendes Objekt...

bei Bauland-Verkauf gibts nichts gewinnminderndes... weil da auf der grünen Wiese nix drauf steht..

....
Es ist ja nicht so, dass "früher" jeder seine Objekte vollkommen steuerfrei verkaufen konnte.
.
hat ja auch niemand behauptet... eher im gegenteil....:cool:
 
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Wie lange gibts die USA schon? Da hat die EU noch ne weile. Deine Römer habens nur kriegerisch gemacht und geplündert, wobei in die EU noch keiner gezwungen wurde.
Bitte komm nicht mit der USA daher, von der die EU mitgesteuert wird, wer das verneint lebt meiner Meinung nicht in der Realität, das sind die welche einen Keil zwischen EU und Russland treiben, nur ohne Russland wird es nie ein starkes wirtschaftliches Europa geben können, und es wird aber oft für die EU damit Argumentiert das man damit ja wirtschaftlich besser gegen Asien und USA bestehen könnte.

Man sieht wo der Trend unserer Wirtschaft hingeht, vielleicht geht es auch wieder etwas nach oben, aber wirklich wirtschaftlich stark wird man ohne Russland nie sein können, die EU ein Instrument auf dem die USA spielt :rock:
 
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Das sind aber bei weitem nicht die Einzigen, die sich so am Immobilienmarkt rumtreiben. ;)

richtig, am immobilienmarkt treiben sich viele rum....
Baulandwidmungen machen in der Regel aber nur die Bauern... denn NUR die besitzen die grünen Wiesen...:shock:

das entsprechende Ansuchen kann NUR der Grundeigentümer, gemeinsam mit der ortlichen Gemeinde an die zuständige Landesregierung stellen...
der Antragsteller ist auch gleichzeitig der entsprechende Abgabenzahler.

damit fällt fast ausschließlich die Steuerlast von 25% aus den Baulandverkäufen den bäuerlichen Grundbesitzer zu....
der Immobilienmarkt bzw. Bauträger kauft in der Regel auch nur umgewidmete/parzellierte Grundstücke...
 
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hin und wieder soll auch die eine oder andere gemeinde grundstücke aus ihrem besitz zu bauland machen. geht zumindest als gerücht so die runde ... :haha:

ja klar Tom..:trost:.. Ausnahmen der Regel gibt's immer... drum hab ich ja geschireben, in der Regel....:haha:

wobei, in Landgemeinden eher selten... da der Kauf von landwirtschaftliche Gründe durch eine Gemeinde ohnehin durch die
Grundverkehrskommission eingeschränkt ist/war....bzw. gemeindeeigene Flächen ohnehin oft dem "öffentlichen Gut" zuzuordnen sind.

für Grundstücke im innerstättischen Bereich ist meist eine Widmung ohnehin nicht notwendig, da es sich ja meist um Stadtbaugebiet handelt...
 
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ned bös sein, aber anscheinen hast du keine ahnung von menschen denen's wirklich scheisse geht. nur so als bsp. freundin von mir, vollzeit berufstätig und alleinerziehend, abzüglich aller laufenden kosten für's wohnen bleiben 360 euro für sie und 2 kinder übrig. da geht sich zeitweise ned einmal was g'scheites zum essen am teller aus, geschweige dem urlaub, smartphon, flat-tv etc. und da willst du mir erzählen warum wer arm ist ... :kopfklatsch:


die welt ist nunmal ungerecht und schlecht und einer hälfte muss es anscheinend scheisse gehen, das es der anderen hälfte gut geht. ich für meinen teil bevorzuge es auf der nicht scheisse hälfte zu leben und habe auch kein problem damit, wenn wir uns die bewohner der anderen hälfte mittels gesetze vom leib halten!


Dann scheint deine Freundin leider zur falschen Hälfte zu gehören. :schulterzuck:
 
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