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In beiden Fällen wird die Würde des anderen nur dann nicht gebrochen, wenn er/sie nix merkt .Die Verletzung der Menschenwürde liegt hier in dem Umstand, dass ein Fremder in die höchst persönliche Sphäre ( das eigene Bett ) eindringt, wohlwissend, dass das den Partner verletzt, sollte es bekannt werden.
"Fremdgehen" selbst kann durchaus legitime Gründe haben und bricht dann nicht die Würde eines anderen. Das sollte hier nicht in einen Topf geworfen werden.
Oder damit einverstanden ist.