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was meinen ?
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Also:
1) zu
"Wieso behandelt man die Rechtsextremisten nicht so wie die Linksextremisten oder die religiösen Extremisten der verschiedensten Arten? -"
Wenn ich den Extremismusbericht des Innenministeriums durchlese, habe ich den Eindruck, daß man gegen Rechtsextreme deutlich sanfter vorgeht (sowohl bei Polizei als auch bei Gericht) als gegen Linksextremisten und muslimische Extremisten.
Nicht nur damals in der Zeit der RAF, als man (in D) leichtfertig den Tod von nichtextremen, friedlichen Demonstranten (z.B. Georg v. Rauch) leicht in Kauf nahm, oder noch früher bei der Demonstration gegen Borodaikewic, sondern auch aktuell, da es zum Glück sehr wenige ideologisch begründete Gewalttaten gibt.
2) zu
"zB nach dem Vorbild Österreichs z.B"
Ich meinte die extremistische Partei verbieten, wenn das nach der Gesetzeslage nicht geht, eben die Gesetzeslage ändern. Wie es in Österreich gemacht wurde. Das erspart auch nicht die Auseinandersetzung mit dieser Ideologie, aber dort wo es gefährlich wird, hat man die Mittel, um wirksam einzuschreiten und die Gefährlichsten aus dem Verkehr zu ziehen. Auch unter Neonazis gibt es verschiedenste Richtungen, Meinungen, Aktivitäten,...
3) zu
"Alle Extremisten lediglich angemessen und nicht nach aufgeschaukelten angstvollen Vermutungen zu verfolgen."
Beispiel 1: Das Urteil gegen die beiden österreichischen Islamisten, die für mehrere Jahre hinter Gitter gekommen sind für das Anfertigen eines Videos, das sicher nicht Ok ist und durchaus als Bedrohung verstanden werden konnte. Da sich aber (noch während des Prozesses) herausgestellt hat, daß es gar keine "Hintermänner" gibt, scheint die Strafe unangemessen hoch.
Beispiel 2: Wr.Neustädter Tierschützerprozeß - darüber muß ich wohl nichts schreiben, aber die §§ 278 ff nach dem das Verfahren angeklagt wurde heißen eben: "Kriminelle Vereinigung", "Kriminelle Organisation",..... merkwürdigerweise (
) werden diese Paragraphen nicht gegen die Personen, die in den Banken und am Finanzmarkt sehr übles anrichten angewendet......