Image eines Politikers

Was ich so verstanden habe, taugt dem heutigen Richter der Text im Urteil des alten Richters nicht so ganz, es sei zu schwammig.
Aber warum muss man den ganzen Prozess wiederholen? Reicht es nicht, wenn der alte Richter auf Grund der eh schon vorgetragenen Sachen während des Verfahrens einen neuen Text (Urteil) verfasst!?
 
Strassers Urteil wurde heute aufgehoben!
Das tragt gaaaaanz sicher zur Imagepflege bei!
"Strasser habe Geld für Beeinflussung, nicht für die konkrete Gesetzesänderung gefordert - das ist erst aus heutiger Rechtslage strafbar. Die Gesetzeslage hätte konkret sein müssen. Das sei auch in der Urteilsbegründung der Erstinstanz unkonkret formuliert gewesen. Der Richter habe Richtlinie als konkret hingenommen, "das dürfen wir als OGH nicht, daher müssen wir die Sache an die Erstinstanz zurückweisen."

Wenn der OGH darauf verweist, dass das der Anklage zugrunde liegende Verhalten zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafandrohung gestanden ist (so habe ich das jedenfalls verstanden), dann trägt es meines Erachtens schon zur Imagepflege der Gerichtsbarkeit bei, auch wenn im konkreten Fall ein Politiker Nutzen daraus zieht.
 
Wenn der OGH darauf verweist, dass das der Anklage zugrunde liegende Verhalten zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafandrohung gestanden ist (so habe ich das jedenfalls verstanden), dann trägt es meines Erachtens schon zur Imagepflege der Gerichtsbarkeit bei, auch wenn im konkreten Fall ein Politiker Nutzen daraus zieht.

wenn er das immer so machen würde. gab mal einen fall, wo zwei typen einem anderen typen angeboten haben ihm gras abkaufen zu wollen. nach dem sie das gras bekommen haben, haben sie ihm mit pfefferspray ins gesicht gesprüht und sind abgehaut.

verurteilt wurden sie wegen schwerem raub (5 bis 15 jahre). haben beschwerde erhoben weil sie meinten es war räubischer diebstahl (6 monate bis 5 jahre).

auf 3 seiten - nichtssagend ausgeführt - ging der ogh auf das argument nicht ein und blieb beim schwerem raub.

soviel zum rechtsstaat östererreich.

und wow dass sich die generalprokuratur so ins zeug gelegt hat für den herrn strasser. ob da die frau karl nicht vielleicht nachgeholfen hat?
 
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Wenn der OGH darauf verweist, dass das der Anklage zugrunde liegende Verhalten zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafandrohung gestanden ist (so habe ich das jedenfalls verstanden), dann trägt es meines Erachtens schon zur Imagepflege der Gerichtsbarkeit bei, auch wenn im konkreten Fall ein Politiker Nutzen daraus zieht.

Laut Threadtitel geht's hier um das Image der Politiker und nicht um jenes der Justiz, drum bezog sich mein Beitrag auf die Politiker.

Image ist ja auch nicht immer etwas objektives und muß auch nicht immer richtig sein.
Ich würde mich wetten trauen, daß beim vielverwendeten "kleinen Mann" jetzt eher das Gefühl "da Politika Strasser kann sich's hoit richten!" überwiegen wird, aber nicht ein "na zum glück könnte ein Fehlurteil aufgehoben werden!".

Womit wir wieder beim schlechten Image wären!
 
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wenn er das immer so machen würde
Das kann er eben nicht immer machen, sondern nur dann, wenn auch eine entsprechende Voraussetzung gegeben ist.

soviel zum rechtsstaat östererreich
Dir wäre es also lieber, wenn eine Verurteilung auch ohne Rechtsgrundlage erfolgt, wenn sie nur Deinem politischen Standpunkt entspricht?
Da ist mir der Rechtsstaat trotz all seiner möglichen Schwächen aber lieber.

Außerdem verstehe ich die Panik nicht. Der Vorgang an sich wird ja nicht bestritten, es geht lediglich darum, ob in den Gesprächen zwischen den Journalisten und Strasser auf ein bestimmtes Gesetz Bezug genommen wurde, oder ob diese allgemein gehalten waren. Im zweiten Fall wäre zum Zeitpunkt des Stattfindens keine Strafbarkeit gegeben gewesen. Diese Frage wurde im Prozess aber nicht eingehend genug behandelt. Daher die Zurückverweisung.
 
Laut Threadtitel geht's hier um das Image der Politiker und nicht um jenes der Justiz, drum bezog sich mein Beitrag auf die Politiker.
Auch wieder wahr ... sorry. :oops:

Dem Image der Politiker kann ohnehin niemand helfen, außer die Politiker selbst - und die sind derzeit (was man so rundherum liest und hört) dazu offenbar nicht in der Lage.
Falls sie überhaupt Interesse daran haben ...
 
Was ich so verstanden habe, taugt dem heutigen Richter der Text im Urteil des alten Richters nicht so ganz, es sei zu schwammig.
Aber warum muss man den ganzen Prozess wiederholen? Reicht es nicht, wenn der alte Richter auf Grund der eh schon vorgetragenen Sachen während des Verfahrens einen neuen Text (Urteil) verfasst!?

Warum sollte der OGH genau so schlampig mit den Verfahrensvorschriften und den Gesetzen umgehen, wie es offenbar das Gericht getan hat, das Strasser verurteilt hat?

Das tragt gaaaaanz sicher zur Imagepflege bei!
Das Image des OGH wird dadurch sicher nicht beschädigt. Wenn schon, dann das Image eines Richters, der geschlampt hat ..... siehe 2 Zeilen weiter oben. Der OGH hat Strasser ja keine weiße Weste bescheinigt. Er hat auf Fehler im Verfahren reagiert, was zu seinen Aufgaben gehört. Die Kommentatoren sind überwiegend der Meinung, dass Strasser am Ende verurteilt wird. Manche sehen in diesem Spruch des OGH sogar für einen Nachtteil für Strasser.

Schädlich für das Image der Politiker (und der Justiz) sind die diversen Inseratenaffären, die sang- und klanglos unter den Tisch gekehrt wurden.
 
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Das Beste war ja, dass sogar sein Anwalt vom heutigen Urteil überrascht war. (Umgedeutet heißt das, dass jeder Anwalt einfach so Einsprüche macht.)
 
(Umgedeutet heißt das, dass jeder Anwalt einfach so Einsprüche macht.)

Das heißt, dass der Anwalt seinen Einspruch auf andere Gründe gestützt hat. So, wie ich das mitbekommen habe, hat der OGH den Verfahrensmangel festgestellt und sich mit den anderen Punkten nicht mehr auseinander gesetzt.
 
Das heißt, dass der Anwalt seinen Einspruch auf andere Gründe gestützt hat. So, wie ich das mitbekommen habe, hat der OGH den Verfahrensmangel festgestellt und sich mit den anderen Punkten nicht mehr auseinander gesetzt.

stimmt auch , so wie du es siehst...
der Anwalt wäre mit einer Herabsetzung auf ein jahr und Fußfessel eingestellt gewesen, nachdem die Staatsanwaltschaft ned berufen hat.
schlechter Anwalt, wenn er des mit der gesetzeslücke (die zu diesem Zeitpunkt war) nicht gegneisst hatte...
 
Mir wäre z.B. ein herumvögelnder Josef Cap, der sich jedoch nicht biegen und vom Clubzwang beugen läßt, der konstruktiv an einer guten politischen Situation für Österreich aktiv und engagiert mitarbeitet ungleich lieber, als dieser fade, faule, arrogante und träge Nichtstuer, der nur seine Zeit im Parlament und extra für ihn geschaffene hochdotierte Pöstchen absitzt, aber sonst anscheinend korrekt und moralisch einwandfrei zu sein scheint.

Heißt das, dass er sogar zum Ficken zu faul ist ?

:undweg:
 
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Das kann er eben nicht immer machen, sondern nur dann, wenn auch eine entsprechende Voraussetzung gegeben ist.

theoretisch kann er es immer machen. über die sogenannte nichtigkeitsbeschwerde zur wahrung des gesetzes beim ogh. nur hier muss die generalprokuratur ihre zustimmung geben. das heißt man hat keinen rechtsanspruch, dass die generalprokuratur dies auch tut......meines erachtens ein großer fehler im gesetz.
 
Das Image des OGH wird dadurch sicher nicht beschädigt.

Wie gesagt; um das ging's ja auch nicht.


Schädlich für das Image der Politiker (und der Justiz) sind die diversen Inseratenaffären, die sang- und klanglos unter den Tisch gekehrt wurden.

Zum Beispiel! Aber leider es gibt noch viele andere! Auch welche, bei denen es wirklich um enorm viel Kohle geht, wie z.B. die Eurofighterbeschaffung!
 
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann geht es darum, dass die Gesetzeslage zur Zeit der Tat so war, dass für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit der Zusammenhang mit einem konkreten Amtsgeschäft gegeben sein musste. Diese offenbare Gesetzeslücke wurde erst zu Beginn des heurigen Jahres geschlossen.

Wenn ich es weiters richtig verstanden habe, dann sieht auch der OGH die Bereitschaft Strassers gegeben und bewiesen, gegen entsprechende Zuwendungen Amtsgeschäfte zu beeinflussen.
Er beanstandet aber, dass in der Begründung des Urteils die Beziehung auf ein konkretes Amtsgeschäft nicht enthalten ist, so dass im Grunde genommen die Urteilsbegründung die Verurteilung nicht rechtfertigt, sondern in Ermangelung eines entsprechenden Gesetzes genau das Gegenteil tut. Daher muss diese Frage noch einmal im Laufe eines Verfahrens geklärt werden.

Komisch finde ich bei dem Ganzen nur, dass dieser Umstand weder dem Verteidiger, noch dem Staatsanwalt, und offenbar auch dem Richter im Eifer des Gefechtes nicht aufgefallen zu sein scheint.

Beim Verteidiger ist das noch am ehestens verständlich - wer in einer korrupten und einflussreichen Freundesrunde eingebettet ist, braucht sich um seine Fähigkeiten offenbar nicht viele Gedanken zu machen.

Bei Richter und Staatsanwalt finde ich es allerdings weniger lustig. Wenn nämlich der für eine Verurteilung erforderliche Beweis nicht geführt werden kann, dann müsste am Ende der neuerlichen Verhandlung eigentlich ein Freispruch stehen. Und der würde dann wiederum Fragen aufwerfen, welche für Staatsanwalt und Richter mehr als peinlich ausfallen müssten.

Meiner laienhaften Meinung nach.
 
Wenn der OGH darauf verweist, dass das der Anklage zugrunde liegende Verhalten zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafandrohung gestanden ist (so habe ich das jedenfalls verstanden), dann trägt es meines Erachtens schon zur Imagepflege der Gerichtsbarkeit bei, auch wenn im konkreten Fall ein Politiker Nutzen daraus zieht.

und ich, klein philo, frag mich, ob das beim OGH auch so ausgegangen wäre, wenns ein hendldieb und nicht der herr ex-minister gewesen wäre. und wie das alles zu meiner prognose passt, dass dem herrn strasser - bei seinem wissen - auch in 10.000 jahren nix wirklich schlimmes strafvollzugsmäßig passieren wird, was wirklich weh tut.
 
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