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Vorurteil.
Wird nicht wahrer, auch wenn du dich wiederholst.
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"Strasser habe Geld für Beeinflussung, nicht für die konkrete Gesetzesänderung gefordert - das ist erst aus heutiger Rechtslage strafbar. Die Gesetzeslage hätte konkret sein müssen. Das sei auch in der Urteilsbegründung der Erstinstanz unkonkret formuliert gewesen. Der Richter habe Richtlinie als konkret hingenommen, "das dürfen wir als OGH nicht, daher müssen wir die Sache an die Erstinstanz zurückweisen."Strassers Urteil wurde heute aufgehoben!
Das tragt gaaaaanz sicher zur Imagepflege bei!
Wenn der OGH darauf verweist, dass das der Anklage zugrunde liegende Verhalten zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafandrohung gestanden ist (so habe ich das jedenfalls verstanden), dann trägt es meines Erachtens schon zur Imagepflege der Gerichtsbarkeit bei, auch wenn im konkreten Fall ein Politiker Nutzen daraus zieht.
Wenn der OGH darauf verweist, dass das der Anklage zugrunde liegende Verhalten zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafandrohung gestanden ist (so habe ich das jedenfalls verstanden), dann trägt es meines Erachtens schon zur Imagepflege der Gerichtsbarkeit bei, auch wenn im konkreten Fall ein Politiker Nutzen daraus zieht.
Das kann er eben nicht immer machen, sondern nur dann, wenn auch eine entsprechende Voraussetzung gegeben ist.wenn er das immer so machen würde
Dir wäre es also lieber, wenn eine Verurteilung auch ohne Rechtsgrundlage erfolgt, wenn sie nur Deinem politischen Standpunkt entspricht?soviel zum rechtsstaat östererreich
Auch wieder wahr ... sorry.Laut Threadtitel geht's hier um das Image der Politiker und nicht um jenes der Justiz, drum bezog sich mein Beitrag auf die Politiker.
Was ich so verstanden habe, taugt dem heutigen Richter der Text im Urteil des alten Richters nicht so ganz, es sei zu schwammig.
Aber warum muss man den ganzen Prozess wiederholen? Reicht es nicht, wenn der alte Richter auf Grund der eh schon vorgetragenen Sachen während des Verfahrens einen neuen Text (Urteil) verfasst!?
Das Image des OGH wird dadurch sicher nicht beschädigt. Wenn schon, dann das Image eines Richters, der geschlampt hat ..... siehe 2 Zeilen weiter oben. Der OGH hat Strasser ja keine weiße Weste bescheinigt. Er hat auf Fehler im Verfahren reagiert, was zu seinen Aufgaben gehört. Die Kommentatoren sind überwiegend der Meinung, dass Strasser am Ende verurteilt wird. Manche sehen in diesem Spruch des OGH sogar für einen Nachtteil für Strasser.Das tragt gaaaaanz sicher zur Imagepflege bei!
(Umgedeutet heißt das, dass jeder Anwalt einfach so Einsprüche macht.)
Das heißt, dass der Anwalt seinen Einspruch auf andere Gründe gestützt hat. So, wie ich das mitbekommen habe, hat der OGH den Verfahrensmangel festgestellt und sich mit den anderen Punkten nicht mehr auseinander gesetzt.
Mir wäre z.B. ein herumvögelnder Josef Cap, der sich jedoch nicht biegen und vom Clubzwang beugen läßt, der konstruktiv an einer guten politischen Situation für Österreich aktiv und engagiert mitarbeitet ungleich lieber, als dieser fade, faule, arrogante und träge Nichtstuer, der nur seine Zeit im Parlament und extra für ihn geschaffene hochdotierte Pöstchen absitzt, aber sonst anscheinend korrekt und moralisch einwandfrei zu sein scheint.
Das kann er eben nicht immer machen, sondern nur dann, wenn auch eine entsprechende Voraussetzung gegeben ist.
Heißt das, dass er sogar zum Ficken zu faul ist ?
Auch wieder wahr ... sorry.
Das Image des OGH wird dadurch sicher nicht beschädigt.
Schädlich für das Image der Politiker (und der Justiz) sind die diversen Inseratenaffären, die sang- und klanglos unter den Tisch gekehrt wurden.
Meiner laienhaften Meinung nach.
Wenn der OGH darauf verweist, dass das der Anklage zugrunde liegende Verhalten zum Tatzeitpunkt nicht unter Strafandrohung gestanden ist (so habe ich das jedenfalls verstanden), dann trägt es meines Erachtens schon zur Imagepflege der Gerichtsbarkeit bei, auch wenn im konkreten Fall ein Politiker Nutzen daraus zieht.