Z.Zt. sitzt keiner der Scheuchs ein. Uwe Scheuch wurde rechtskräftig verurteilt, jedoch zu einer bedingten Strafe. Würde er allerdings (aufgrund ev. neuerlicher Anklagen, welche aktuell im Gespräch sind) ein zweites Mal verurteilt werden, könnte er dann tatsächlich eine Haftstrafe antreten müssen. Ich begrüße, dass in den letzten Jahren von der Justiz hart durchgegriffen wird. Korruption und Wirtschaftsverbrechen bedrohen unsere Demokratie in den Grundfesten. Ich gönne es Hr. Scheuch nicht persönlich, dass ihm im Rahmen einer Haft Leid widerfahren könnte, glaube aber doch, dass man das, was er getan hat, nicht als Kavaliersdelikt betrachten soll.
Ich hoffe, dass unsere Justiz nicht parteipolitisch einseitig agiert. Im Zusammenhang mit der Einstellung der Anklageerhebung gegen Hr.Feymann und Hr. Ostermayer wird jetzt darüber diskutiert. Man soll die Unabhängigkeit der Justiz nicht leichtfertig bezweifeln, weil man dadurch den Rechtsstaat untergräbt. Die jüngsten kritischen Wortmeldungen vom ehemaligen Rechnungshofspräsident Hr. Franz Fiedler haben mir jedoch sehr zu denken gegeben, da ich ihn für kompetent und als Autorität auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung halte.
Die Feymann-Ostermayer-Inseratenaffäre hat für mich einen sehr negativen Nachgeschmack behalten, und man sollte diese Vorgänge nicht so bald vergessen, auch wenn sie nicht strafrechtlich relevant sein sollten.