Männer heutzutage Beziehungsfaul?

Da die Alimente vom Gehalt berechnet wird, ist der Prozentsatz für alle gleich.
Verantwortungsvolle Menschen richten ihre finanziellen Ausgaben und ihren Lebensstil für die Familie nach dem Einkommen aus, weshalb es auch bei Scheidungen von über dem Durchschnitt verdienenden Männern sehr wohl auch zu massiven finanziellen Belastungen kommt.

Gehen wir mal von 18% und einem Kind aus:
Verdient Mann zB. ein Jahreszwölftel von 1700,- betragen die Alimente rund 300,- , bleiben ihm also stolze 1400,-.
Verdient er 3000,- steigen die Alimente zwar auf 540,- an, es bleiben aber trotzdem knapp 2500,- übrig. Davon kann Mann nicht leben?
 
Hi,

Da die Alimente vom Gehalt berechnet wird, ist der Prozentsatz für alle gleich.

nicht ganz, es gibt die Playboygrenze. Das ist glaube ich der doppelte oder dreifache Regelbedarf. Das sind für 10 jährige so um die 350 Euro, also pro Kind muss er nie mehr als 700 oder 1.050 Euro zahlen.

Das betrifft aber idR. eben nur Menschen, die weit über 5.000 Euro im Monat verdienen.

Aber es betrifft auch Frauen, wenn sie die Kinder beim Mann lassen. Z.B. eine krebskranke Frau, die sich nicht um die Kinder kümmern kann.


sehr wohl auch zu massiven finanziellen Belastungen kommt.

Das ist unbestritten, es trifft aber auch auf die Frauen zu! Denen geht es nach der Scheidung oft auch nicht viel besser!


LG Tom
 
Naja, wenn Verhütung zur reinen Frauensache degradiert wird, mit der Mann nix zu tun haben will...

nix für ungut, aber bei verhütung mit der pille, ist der einzige weg, diesem prinzip gerecht zu werden, dass man verlangt, dass die pille immer vor einem eingenommen wird (und selbst dann besteht noch ein restrisiko).
und das stell ich mir nicht sehr harmonisch vor ;)

ich versteh' schon, dass man dann als mann auf ein kondom bestehen kann ... aber das hört sich alles nach vorgeplantem beziehungsversagen an, wenn man sich dermassen misstrauen muss/soll ...
:)
 
nix für ungut, aber bei verhütung mit der pille, ist der einzige weg, diesem prinzip gerecht zu werden, dass man verlangt, dass die pille immer vor einem eingenommen wird (und selbst dann besteht noch ein restrisiko).
und das stell ich mir nicht sehr harmonisch vor ;)

ich versteh' schon, dass man dann als mann auf ein kondom bestehen kann ... aber das hört sich alles nach vorgeplantem beziehungsversagen an, wenn man sich dermassen misstrauen muss/soll ...
:)

Das war nur die Antwort auf den Kommentar, dass Frauen potentiell Kinder unterschieben - hat man diese Befürchtung muss man sich selbst um Verhütung kümmern.

In einer funktionierenden Beziehung ohne Vorurteile dem anderen Geschlecht gegenüber sollte es möglich sein, sich in Sachen Kinderplanung zu einigen und auf die gegenseitige Einhaltung der Vereinbarungen zu vertrauen.
 
Das war nur die Antwort auf den Kommentar, dass Frauen potentiell Kinder unterschieben - hat man diese Befürchtung muss man sich selbst um Verhütung kümmern.

In einer funktionierenden Beziehung ohne Vorurteile dem anderen Geschlecht gegenüber sollte es möglich sein, sich in Sachen Kinderplanung zu einigen und auf die gegenseitige Einhaltung der Vereinbarungen zu vertrauen.
Und was hast dann davon wenn zum Zeitpunkt der Zeugung Einigkeit herrscht und nach 5 Jahren Schluß mit lustig ist?
 
Das war nur die Antwort auf den Kommentar, dass Frauen potentiell Kinder unterschieben - hat man diese Befürchtung muss man sich selbst um Verhütung kümmern.

das ist mir schon klar ... dennoch passt die aussage, das bei (so wie du es nennst) "funktionierenden beziehungen" dann eben die frau, so gesehen, es in der hand halt hat :)
alles was sie tun muss, ist die pille still abzusetzen, und der mann wird ahnungslos zum vater.
ich geb' dir ja recht, das hat man sich dann so gesehen auch ein wenig selbst zu verantworten, denn rein über die eigentliche möglichkeit, sollte man sich bewusst sein ... aber es bleibt halt trotzdem tatsache, dass man da als mann eben sehr abhängig davon ist, den menschen wirklich zu kennen bzw. vertrauen zu können ... die technische absicherung davor, ungewollt vater zu werden, ist eben in einer funktionierenden beziehung etwas "unrealistisch" :)
 
Und was hast dann davon wenn zum Zeitpunkt der Zeugung Einigkeit herrscht und nach 5 Jahren Schluß mit lustig ist?

Was hat das jetzt damit zu tun, dass mir auf die Frage, warum Männer sich so häufig darüber beschweren, dass sie für ihre Kinder aufkommen sollen damit geantwortet wurde, dass Frauen potentiell Kinder unterschieben?

Garantie gibt's nun mal keine, entweder man lebt damit oder nicht.
Entgegen der weitläufigen Meinung ist das Ende einer Beziehung, der Kinder entsprungen sind, auch für Frauen nicht lustig.
 
Was hat das jetzt damit zu tun, dass mir auf die Frage, warum Männer sich so häufig darüber beschweren, dass sie für ihre Kinder aufkommen sollen damit geantwortet wurde, dass Frauen potentiell Kinder unterschieben?

eh nix, aber du meintest eben als konter (more or less), dass verhütungssache eben nicht nur frauensache ist
... das widerspricht aber dem statement eben ned :) (wobei ich das statement selbst, auf das du eben geantwortet hast, nur bedingt unterschreibe ..)
 
Einhaltung der Vereinbarungen zu vertrauen.
Was hat das jetzt damit zu tun, dass mir auf die Frage, warum Männer sich so häufig darüber beschweren, dass sie für ihre Kinder aufkommen sollen damit geantwortet wurde, dass Frauen potentiell Kinder unterschieben?

Garantie gibt's nun mal keine, entweder man lebt damit oder nicht.
Entgegen der weitläufigen Meinung ist das Ende einer Beziehung, der Kinder entsprungen sind, auch für Frauen nicht lustig.
Yep - nicht für Mann und auch nicht für Frau...
Tatsache ist aber, dass es einer Frau wesentlich leichter fällt ein Kind ´unterzuschieben!
 
Gehen wir mal von 18% und einem Kind aus:
Verdient Mann zB. ein Jahreszwölftel von 1700,- betragen die Alimente rund 300,- , bleiben ihm also stolze 1400,-.
Verdient er 3000,- steigen die Alimente zwar auf 540,- an, es bleiben aber trotzdem knapp 2500,- übrig. Davon kann Mann nicht leben?

Die von mir erwähnten 1700,- erhält er Gehalt und muss seine SV-Beiträge davon noch abziehen. Seine beiden Kinder sind beide über 15 Jahre alt. Kranken- u Pensionsversicherung der Bauern ist vierteljährlich zu bezahlen und glaubt mir, es sind auf das Monat gerechnet ca 400,-. Es kommen noch Erhaltungs- und Betriebskosten für den berufsbedingten Fuhrpark dazu.
Betriebskosten für das Einfamilienhaus. Lebensmittel.
Stolze 1400,- bleiben bei mir nicht über.

Um es klar zu stellen, ich spreche mich absolut nicht gegen Unterhaltszahlungen und Alimente aus.

Eine mir persönlich bestens bekannte Nationalrätin erklärte mir als eines ihrer politischen Ziele, sich verstärkt für die Männer einzusetzen, weil das Scheidungsrecht die Männer arg benachteilige. Wie kam sie zu dieser Erkenntnis? Ihre Tochter lernte einen geschiedenen Lehrer kennen und lieben, der für seine Frau und seine drei Kinder Unterhalt zahlen musste. Mit dem ihm verbleibenden Gehalt könnte dieser Mann sicher keine neue Familie gründen, war ihre Erkenntnis. Die Tochter beendete deshalb auch einige Zeit später wieder die Liason und die Mutter ging in die Politpension, weshalb sich nichts geändert hat.

Von mir ausgehend haben wir in der Familie nie die Summe für die Kinder monatlich ausgegeben, die der Staat für mich als Alimente festgesetzt hätte. Wir waren dabei immer bestrebt, den Kindern alles zu geben und zu ermöglichen, wie Schulbildung, Hobby's, Sport, Musik, Urlaube, Markenklamotten usw. Gespart haben wir bei uns (Eltern). Anders wäre es nicht möglich gewesen die momentane Lebens- und Wohnsituation finanzieren.
 
Gehts hier um Beziehungresistenz oder um Alimente! ?

Es geht natürlich um das Grundthema, finanzielle Aspekte spielen oft mit hinein.
Betrifft meine Umfeld: Viele junge Männer bekommen in ihrem Nahbereich mit, welche Probleme in dauerhaften Beziehungen bzw bei Scheidungen auftreten und wie teuer das Ganze werden kann. Sie leben zwar mit der Partnerin zusammen, aber wenn es nicht passt oder es sonst kracht, packen sie einfach die Koffer und gehen.
Die Überzahl der geschiedenen Männer heiraten rein aus finanziellen Überlegungen kein 2 x.
 
Hi,

das gilt nur für den mindestsatz.
ist im ermessen des richters, ob er sich daran hält, oder mehr verhängt ...

jein. Es wird der Anspruch geprüft. Hast Du ein hochbegabtes Kind das Förderung braucht, oder ein krankes Kind das erhöhten Pflegeaufwand braucht, kann man das anpassen, nach oben und nach unten. Das ist aber eher selten.

Im Übrigen, wenn die Eltern die Versorgung der Kinder nicht sicherstellen können, können auch die Großeltern der Kinder unterhaltspflichtig werden. ;)

Ich habe aber - ausser bei minderjährigen Eltern - noch nie gehört, dass die Großeltern in die Pflicht genommen worden wären.


LG Tom
 
jein. Es wird der Anspruch geprüft. Hast Du ein hochbegabtes Kind das Förderung braucht, oder ein krankes Kind das erhöhten Pflegeaufwand braucht, kann man das anpassen, nach oben und nach unten. Das ist aber eher selten.

ich weiss (leider) wie das gedacht ist, und ich weiss (again leider) auch, dass es missbraucht wird ;)

da is dann der dodel von einem prolo kind aus irgendwelchen gründen "ein aussergewöhnlich förderungswürdiges kind" ... wirklich translaten tut das nur in "de oide hot an guadn anwalt g'hobt" ...

ich sag ja jetzt nicht, dass männer verarscht werden ... kommt auch vor, aber auch frauen schneiden ned so leiwand ab ;) das ganze system is vorn und hinten faul, und das schon lange ...
aber so, dass der mann im (häufigen) regelfall ganz fair und fein aus der sache aussteigt, weil eh alles fest definiert ist im berechnungsgrundsatz, so ists dann leider nicht ;)
 
Hi,

aber so, dass der mann im (häufigen) regelfall ganz fair und fein aus der sache aussteigt, weil eh alles fest definiert ist im berechnungsgrundsatz, so ists dann leider nicht ;)

doch, das ist tatsächlich so. Die meisten Ehen werden einvernehmlich geschieden, also die Anwälte schnapsen sich das vorher aus, und dackeln dann samt künftigen Ex-Eheleuten zum Richter, der prüft die Schiedungsvereinbarung (mittlerweile wird die elektronisch zum Gericht geschickt), fragt eventuell, sollte einer arg benachteiligt sein, das wars dann. Das geht auch ohne Anwälte. ;)

Aktuelle Daten müsste ich raussuchen, vor einigen Jahren waren es glaube über 70% aller Scheidungen.


Die Realität der Mehrheit der Fälle ist deutlich anders als eine üble strittige Scheidung.

LG Tom
 
doch, das ist tatsächlich so. Die meisten Ehen werden einvernehmlich geschieden, also die Anwälte schnapsen sich das vorher aus, und dackeln dann samt künftigen Ex-Eheleuten zum Richter, der prüft die Schiedungsvereinbarung (mittlerweile wird die elektronisch zum Gericht geschickt), fragt eventuell, sollte einer arg benachteiligt sein, das wars dann. Das geht auch ohne Anwälte. ;)

das sind ja auch keine streitfälle.
mir gehts darum, was von richtern "forciert" wird, und auf welcher grundlage ... nicht einvernehmliche scheidungen.
 
Hi,

das sind ja auch keine streitfälle.
mir gehts darum, was von richtern "forciert" wird, und auf welcher grundlage ... nicht einvernehmliche scheidungen.

naja, es ist nicht viel anders.

Einvernehmlich bringt einer der Anwälte den Antrag auf Ehescheidung ein, mit einem Scheidungsvergleich, der Richter setzt einen Termin an, man telefoniert meist vorher mit dem Richter (einvernehmliche Scheidungen sind selten zeitaufwändig und werden leicht bevorzugt behandelt), der prüft den Vergleich (sittenwidrigkeiten etc.) und lässt ihn eventuell von den Anwälten änder, dann setzt er einen Verhandlungstermin an, dort fragt er eventuell noch mal, und dann wird der Text vom Vergleich aufs Papier "Im Namen der Republik" gedruckt, und das ist das Urteil.

Im strittigen Verfahren das selbe, nur dass da vor Gericht versucht wird, eine Vereinbarung zu finden. Meistens gelingt es (oft erst nach Jahren).

Im Extremfall, wenn sich keine Lösung findet, bastelt der Richter dann eben einen Vergleich.


Der Unterhalt, die Aufteilung des ehelichen Vermögens, das Sorgerecht, etc. sind eigene Verfahren. Wenn strittig. ;)

Das heißt, einer bringt dann zusätzlich zur Scheidungsklage eine Klage auf Zuspruch des alleinigen Sorgerechtes. Oder eine Klage auf Feststellung des Besuchsrechtes. Oder eine Klage auf Festsetzung des Unterhalts. Oder eine Klage auf Feststellung des aufzuteilenden Vermögens.

Das sind aber alles eigene Verfahren, so eine Scheidung kann dann gut 4 Gerichtszahlen haben, und die müssen nicht zwangsweise beim selben Gericht sein. Oft werden sie aus prozessökonomischen Gründen trotz eigentlicher Unzuständigkeit des Gerichtes bei einem Gericht und dem selben Richter verhandelt. Muss nicht sein.

Also z.B. wohnt die Familie in Favoriten, die Frau bringt die Scheidung ein, zuständig ist das Bezirksgericht Favoriten. Dann zieht sie aus der Ehewohnung samt Kind aus, nach Floridsdorf, und bringt eine Klage auf Zuerkennung des alleinigen Sorgerechtes ein, zuständig ist das BG Floridsdorf. ;)


Im strittigen Verfahren, z.B. findet die Ehefrau raus, dass ihr Gatte sie betrogen hat und er verprügelt sie, dann wirft sie ihn aus der Wohnung oder zieht selbst mit den Kindern aus. Wenn sie keinen eigene ausreichend bezahlten Job hat, ist sie pleite. Das erste, was zu tun ist ist ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Zahlung von Unterhalt und dessen Höhe. Sowohl Kindesunterhalt als auch Ehegattenunterhalt.

Und im Normalfall darf ein Richter nur das feststellen, was eine Partei beantragt.

Eine Ausnahme hast Du meistens beim Kindesunterhalt, weil da mischt sich regelmäßig die MA 11 rein! Und die MA11, wenn von der Mutter aufgehetzt, drückt da ordentlich! Aber - und das ist wichtig - nicht der Richter.

Und das vor Gericht eine eloquente Diplomsozialpädagogin besser da steht, als ein überrumpelter Ehemann, der eventuell wütend wird, .....

Wie dem auch sei, das alles ist nicht so einfach, aber in aller Regel ist der Richter um maximale Neutralität bemüht, auch wenn es für manchen Beteiligten nicht so aussieht.


LG Tom
 
Im Extremfall, wenn sich keine Lösung findet, bastelt der Richter dann eben einen Vergleich.

und nur um die fälle gehts :) den streit setzt die aussage "bin vor gericht bis aufs letzte hemde ausgezogen worden" definitiv vorraus, meinst ned? ;)

Der Unterhalt, die Aufteilung des ehelichen Vermögens, das Sorgerecht, etc. sind eigene Verfahren. Wenn strittig. ;)

ja, drum gehts ja auch hier nur um alimente.

Und im Normalfall darf ein Richter nur das feststellen, was eine Partei beantragt.

eben ... den besseren anwalt haben, hat für gewöhnlich zur folge, dass man den besseren (vernünftigeren, besser recherechierten etc) antrag stellt :)

Und das vor Gericht eine eloquente Diplomsozialpädagogin besser da steht, als ein überrumpelter Ehemann, der eventuell wütend wird, .....

das ist eher nur fürs sorgerecht von bedeutung ... die höhe der alimente, wird wohl davon wenig beeindruckt sein.


du machst es dir aber auch echt manchmal schwer ;)
 
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