Hi,
das sind ja auch keine streitfälle.
mir gehts darum, was von richtern "forciert" wird, und auf welcher grundlage ... nicht einvernehmliche scheidungen.
naja, es ist nicht viel anders.
Einvernehmlich bringt einer der Anwälte den Antrag auf Ehescheidung ein, mit einem Scheidungsvergleich, der Richter setzt einen Termin an, man telefoniert meist vorher mit dem Richter (einvernehmliche Scheidungen sind selten zeitaufwändig und werden leicht bevorzugt behandelt), der prüft den Vergleich (sittenwidrigkeiten etc.) und lässt ihn eventuell von den Anwälten änder, dann setzt er einen Verhandlungstermin an, dort fragt er eventuell noch mal, und dann wird der Text vom Vergleich aufs Papier "Im Namen der Republik" gedruckt, und das ist das Urteil.
Im strittigen Verfahren das selbe, nur dass da vor Gericht versucht wird, eine Vereinbarung zu finden. Meistens gelingt es (oft erst nach Jahren).
Im Extremfall, wenn sich keine Lösung findet, bastelt der Richter dann eben einen Vergleich.
Der Unterhalt, die Aufteilung des ehelichen Vermögens, das Sorgerecht, etc. sind eigene Verfahren. Wenn strittig.
Das heißt, einer bringt dann zusätzlich zur Scheidungsklage eine Klage auf Zuspruch des alleinigen Sorgerechtes. Oder eine Klage auf Feststellung des Besuchsrechtes. Oder eine Klage auf Festsetzung des Unterhalts. Oder eine Klage auf Feststellung des aufzuteilenden Vermögens.
Das sind aber alles eigene Verfahren, so eine Scheidung kann dann gut 4 Gerichtszahlen haben, und die müssen nicht zwangsweise beim selben Gericht sein. Oft werden sie aus prozessökonomischen Gründen trotz eigentlicher Unzuständigkeit des Gerichtes bei einem Gericht und dem selben Richter verhandelt. Muss nicht sein.
Also z.B. wohnt die Familie in Favoriten, die Frau bringt die Scheidung ein, zuständig ist das Bezirksgericht Favoriten. Dann zieht sie aus der Ehewohnung samt Kind aus, nach Floridsdorf, und bringt eine Klage auf Zuerkennung des alleinigen Sorgerechtes ein, zuständig ist das BG Floridsdorf.
Im strittigen Verfahren, z.B. findet die Ehefrau raus, dass ihr Gatte sie betrogen hat und er verprügelt sie, dann wirft sie ihn aus der Wohnung oder zieht selbst mit den Kindern aus. Wenn sie keinen eigene ausreichend bezahlten Job hat, ist sie pleite. Das erste, was zu tun ist ist ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Zahlung von Unterhalt und dessen Höhe. Sowohl Kindesunterhalt als auch Ehegattenunterhalt.
Und im Normalfall darf ein Richter nur das feststellen, was eine Partei beantragt.
Eine Ausnahme hast Du meistens beim Kindesunterhalt, weil da mischt sich regelmäßig die MA 11 rein! Und die MA11, wenn von der Mutter aufgehetzt, drückt da ordentlich! Aber - und das ist wichtig - nicht der Richter.
Und das vor Gericht eine eloquente Diplomsozialpädagogin besser da steht, als ein überrumpelter Ehemann, der eventuell wütend wird, .....
Wie dem auch sei, das alles ist nicht so einfach, aber in aller Regel ist der Richter um maximale Neutralität bemüht, auch wenn es für manchen Beteiligten nicht so aussieht.
LG Tom