Maskenpflicht ein Chaos???

aber in Cordoba haben wir euch geschlagen, das reicht für die nächsten 100 Jahre:):)
hahha
Nicht nur in Cordoba .........

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Nsja.....nen händler kann sein zeug verkaufen bis er 90 is.....nen fussballer...wenn er richtig glück hat bis mitre 30...für densind 2jahre die nich laufen viel schlimmer
Kluge Fussballer haben einen Beruf erlernt in dem sie nach ihrer Fussballerlaufbahn ihr Geld verdienen können, das ist ja nirgens geschrieben dass so ein mittelklassiger Kicker mit 30 ausgesorgt haben muss,und hat er keinen Beruf erlernt findet sich beim ORF immer noch ein Platzerl als Co-Kommentator, das gleiche Trauerspiel übrigens bei den Schifahrern.
 
Nicht nur in Cordoba .........

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Oh....zwei blinde hühner unterwegs? Oder hat das eine nen doppelpack hingelegt?
 
Kluge Fussballer haben einen Beruf erlernt in dem sie nach ihrer Fussballerlaufbahn ihr Geld verdienen können, das ist ja nirgens geschrieben dass so ein mittelklassiger Kicker mit 30 ausgesorgt haben muss,und hat er keinen Beruf erlernt findet sich beim ORF immer noch ein Platzerl als Co-Kommentator, das gleiche Trauerspiel übrigens bei den Schifahrern.
Bei den was?
 
Nicht nur in Cordoba .........

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Gegen wen haben die gespielt?
Barfuss jerusalem?
 
Da gibt es halt leider auch die andere Seite der Polizei, manche Polizisten führen sich bei den Kontrollen auf als hätten sie einen Schwerverbrecher vor sich - am Ende müssen sie dann aber stark zurückstecken weil in der Verordnung steht dass ich z.B. keine Bestätigung meiner Firma brauche um mit dem Auto dienstlich unterwegs sein zu dürfen

Das nicht nur du musst es glaubhaft machen. Wird ohne Bestätigung halt schwierig. Weil glauben kann ich, muss ich aber nicht.

Du schweifst ab, Du warst dabei dich auf die Verfassung zu berufen.
also: wo steht´s ?

Dann les dir das Urteil vom Frühjahr durch, warum der VfGH viele Teile der Verordnung aufgehoben hat.
Es wurde ja die 400qm Regel auch aufgehoben. Wo in der Verfassung steht das denn?!

Die Verfassung ist da schon um einiges Komplizierter. Klar dass du da denkst, dass wenn nicht explizit drinnen steht, dass das Masken tragen verboten ist, es automatisch von der Verfassung erlaubt ist.

Drum bist du ja auch, zum Glück, kein Verfassungsrichter.
 
aber in Cordoba haben wir euch geschlagen, das reicht für die nächsten 100 Jahre:):)
hahha
ja...sagt viel aus....

aber was ist mit Gijon?
Nach Cordoba... die gänzlich ignoriert von allen....aja warte mal, wegen verkackt, dann für mehr als 2 Parteien die aktuellen Regeln hatte....und irgendwie kommt mir die Argumentation sonst auch bekannt vor...aber belassen wir es beim Sport.
 
Ja schön - für den kleinen Beamten auf der Straße zählen aber Weisungen, die aufgrund von Erlässen ausgegeben werden.

Der Erlass dass zb Demonstrationen zu untersagen sind, ist für den Beamten auf der Straße irrelevant, denn das kann er gar nicht verfügen.
Und wie er mit dem Thema Maskenpflicht umgeht liegt in seinem Ermessen, er kann vorerst einmal freundlich ermahnen, er kann aber auch die Flex vom Nehammer auspacken. :rofl: .
 
Das nicht nur du musst es glaubhaft machen. Wird ohne Bestätigung halt schwierig. Weil glauben kann ich, muss ich aber nicht.



Dann les dir das Urteil vom Frühjahr durch, warum der VfGH viele Teile der Verordnung aufgehoben hat.
Es wurde ja die 400qm Regel auch aufgehoben. Wo in der Verfassung steht das denn?!

Die Verfassung ist da schon um einiges Komplizierter. Klar dass du da denkst, dass wenn nicht explizit drinnen steht, dass das Masken tragen verboten ist, es automatisch von der Verfassung erlaubt ist.

Drum bist du ja auch, zum Glück, kein Verfassungsrichter.
Also ich gehe einmal aus, dass ein Polizist so lange eine Anweisung zu bevolgen hat, bis diese aufgehoben ist.
Und ich glaube mich zu erinnern, dass ein neues Gesetzt geschrieben wurde, oder täusche ich mich ?
Aber, man kann natürlich sagen, mein Verfassungsmäßiges Recht ist möglicherweise hunderte anzustecken, weil ich keine Maske tragen möchte.
Wenn am Ende der VfGH dagegen Entscheidet, dann habe ich mal "a bissi was" an der Backe, betr Vorsatzhandlung.
 
Und wie er mit dem Thema Maskenpflicht umgeht liegt in seinem Ermessen, er kann vorerst einmal freundlich ermahnen, er kann aber auch die Flex vom Nehammer auspacken. :rofl: .

Richtig. Hier kann keiner eine Vorschrift machen. Gott sei Dank.


Also ich gehe einmal aus, dass ein Polizist so lange eine Anweisung zu bevolgen hat, bis diese aufgehoben ist.
Und ich glaube mich zu erinnern, dass ein neues Gesetzt geschrieben wurde, oder täusche ich mich ?
Aber, man kann natürlich sagen, mein Verfassungsmäßiges Recht ist möglicherweise hunderte anzustecken, weil ich keine Maske tragen möchte.
Wenn am Ende der VfGH dagegen Entscheidet, dann habe ich mal "a bissi was" an der Backe, betr Vorsatzhandlung.

Richtig und im neuen Gesetz hat die Polizei eben nicht weniger Handhabe. Des weiteren sind die Polizeijuristen der Meinung, dass auch hier der VfGH wieder einiges aufheben wird.
Aufgrund dieser 2 Punkte lautet die Weisung - Dialog. Mehr nicht.
 
Also ich gehe einmal aus, dass ein Polizist so lange eine Anweisung zu bevolgen hat, bis diese aufgehoben ist.
Und ich glaube mich zu erinnern, dass ein neues Gesetzt geschrieben wurde, oder täusche ich mich ?
Aber, man kann natürlich sagen, mein Verfassungsmäßiges Recht ist möglicherweise hunderte anzustecken, weil ich keine Maske tragen möchte.
Wenn am Ende der VfGH dagegen Entscheidet, dann habe ich mal "a bissi was" an der Backe, betr Vorsatzhandlung.
Er kann den befehl aus gewissensgründen verweigern
 
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