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Gast
(Gelöschter Account)
Wenn du eine fremde Person ohne Einwilligung küßt, ist das nicht ok. Wenn du Machtverhältnisse ausnutzen magst, ist das nicht ok.
Wenn du dich einer Person va wegen sexuellen einseitigen Interesse näherst, ist das nicht ok.
Verbrechen? Ev der Tatbestand sexuelle Belästigung. Aber dergleichen wird sowieso fast nie angezeigt und schon gar nicht verurteilt. Nicht, weil es nicht passiert oder nicht gibt, sondern weil es nicht wirklich beweisbar ist. Daher sind Argumente a la sie will nur sein Geld einfach lächerlich.
Wenn mich wer küssen will und ich nicht will dann klär` ich das zeitnah vor Ort und deponiere meine Betroffenheit nicht 30 Jahre später in den Medien, und auch nur dann, wenn der "Küsserkönig" es inzwischen zum Filmstar oder Präsidenten gebracht hat. M. M. n. kein guter Dienst an den wirklich Betroffenen.