Kachelmann:
Du weißt schon, dass selbst die Richterin explizit erwähnt hat, dass der Freispruch kein Unschuldsbeweis sei,.sondern aus Mangel an Beweisen freigeprochen wurde.
Der Gutachter, der die Klägerin schlecht machte und ihr nur Lügen unterstellte, macht das bei fast allen Vergewaktigungsfällen in D (wenn Mann das Geld dafür hat).
Assange: und? Vielleicht hat er es ja getan. Soll er sich halt dem Gericht stellen, der Herr.
Verurteilungen sind in Sachen Vergewaltigung eh selten.
Aber was soll es ihm geschadet haben?
Und beide Fälle sagen nichts über seine Unschuld. Und ich fragte, ob du einen Fall kennst, wo die Anschuldigungen unwahr waren und er den Schaden hatte. Das trifft da nicht zu. Da passt eher die Bemerkung, dass du meinst, Frau darf Mann nicht beschuldigen, soll kuschen, damit sie dem Mann nicht schadet, obwohl er das Verbotene (sexuelle Belästigung) begangen hat.
Den dritten Fall habe ich nie verfolgt.