#MeToo - sexuelle Belästigung...

OT:

Ich finde nicht, dass man die Leistungen der Geschlechter so ganz genau 1:1 "aufrechnen" kann.
Und ich persönlich finde das auch als Zeitverschwendung und negativ.

+ Die Pflege von gebrechlichen oder kranken Familienmitgliedern wird in Österreich zumeist (noch) von Frauen der betroffenen Familien geleistet (quasi nebenbei).

+ Das Kinder gebären wüsste ich nicht so genau wie ich das mit Männern vergleichen könnte (?) vielleicht mit dem Zusammenleben und Betreuen einer schwangeren Frau, für
sie und das Kind da sein? Die Leistung, die ein Paar da erbringt ist doch für uns als Gesellschaft etwas Positives und sollte viel mehr anerkannt werden.

+ Die Anrechnung der Kinderbetreuungszeit für die Pension von alleinerziehenden Frauen (allerdings auch von den Männern, die das alleine leisten), ist in meinen Augen reformbedürftig.

+ Den Wehrdienst können in Österreich auch Frauen freiwillig absolvieren. Soviel ich weiss, wurde das ermöglicht damit Frauen als Berufssoldatinnen die Förderung im Sport genauso
bekommen wie Männer.

Hat aber jetzt in meinen Augen mit #metoo nichts zu tun, sondern sind gesellschaftspolitische wichtige Themen, die angegangen werden sollten, von der Regierung (das is deren Job in meinen Augen :D) und da und dort, wo möglich, auch von Arbeitgebern (freiwillig, es gibt Firmen, wo das auch stattfindet).

mein Posting war die Replik auf das Posting von @Mitglied #482633 , wo er meinte, wie sehr Maenner benachteiligt waeren , weil sie die Wehrpflicht haetten und Frauen frueher in Pension gehen könnten.
 
vor 30 Jahren und davor haben die Uhrwn tatsächlich anders geschlagen .
Anzeigen , die heutzutage durchaus auch ernsthaft behandelt werden , wurden gar nicht gewagt , da sie auf den oder die Anzeigende negativ ( und damit aggravierend ) zurueckgefallen waeren .

ich denke, aus heutiger Sicht ist es so einfach zu sagen , was damals gemacht werden haette sollen .
Ich selber weiss, dass sich gsd die Einstellungen geaendert haben.
aber damals und davor war es Frauen , wenn überhaupt nur moeglich , zu reden , wenn es auch Zeugen gab, die bereit gewesen waeren , auszusagen .
und wie oft war denen das Hemd naeher als der Rock .
und klar :
hier diskutieren hauptsächlich sehr junge Menschen , die nicht selber erlebt haben , wie anders damals die Einstellung zu solchen Themen war.
 
Hi,

Nach 30 Jahren hast du nunmal keine Stichhaltigen Beweise für eine Vergewaltigung mehr,

den hast Du auch nach 30 Minuten nicht.


demnach auch kein Recht eine öffentliche Anschuldigung zu machen.

Meinst Du hier "Recht" als Juristischen Begriff (dann bitte ein Zitat der Norm) oder Deine private Moral?


Was hat das mit der Presse zu tun? Diese hat die Aufgabe klarzustellen, dass es sich vor dem Gerichtsbeschluss lediglich um Anschuldigungen handeln.

Wenn das Opfer nicht das Recht hat, eine öffentliche Anschuldigung zu äußern, dann darf die Presse eine derartigen Anschuldigung nicht veröffentlichen. Sie wäre im Rahmen der Gehilfenhaftung haftbar.

Darüber hinaus ersuche ich mitzudenken: Es ist (auch) Aufgabe der Presse, mit Opfern zu reden, und dann ohne Gerichtsurteil über die Vorwürfe zu berichten. Vom AKH Skandal bis jetzt zum Krankenhaus Nord, es gehört dazu, dass die Presse darüber berichtet.


Im Endeffekt aber musst Du Dir über die Tragweite Deiner Äußerung klar sein: Es wird niemand Anschuldigungen veröffentlichen dürfen, weil die könnten falsch sein.


Sind wir schon so weit, dass sich Vergewaltigungsopfer nun standardmäßig an die Medien statt der Polizei wenden sollten?
Exakt der Punkt, der so ekelhaft am ganzen #metoo ist.

Genau darum geht es. Genauso wie beim Lucona Skandal bis hin zur Telekom Affäre und jetzt zum Grasser. Die Medien haben mit ihrer Berichterstattung manche Straftaten erst aufgedeckt und zu Ermittlungen geführt, bzw. über Grasser hätte man bisher gar nichts schreiben dürfen, weil des könnte ja falsch sein.


#metoo bedeutet dass im Internet Menschen weitgehend frei, weitgehend anonym und weitgehend unabhängig sich frei äussern können.

Du willst das einschränken, dass man sich im Internet weitgehend frei, weitgehend anonym und weitgehend unabhängig frei äussern kann, weil da könnte man jemanden fälschlich beschuldigen.

LG Tom
 
Hi,

Sind wir jetzt im Mittelalter und beim Prangersystem?

natürlich. Wenn Du als Frau eine Anzeige machst weil Du vergewaltigt wurdest, bist Du rasch in einer kleinen Gemeinde am Pranger. Deshalb ist die Bereitschaft zur Anzeige auch so gering.

Wir haben seit 1978 Frauenhäuser in Österreich, weil viele Frauen Hilfe brauchen und trotzdem keine Anzeige machen, aus Scham und weil sei damit an den Pranger gestelllt würden.

LG Tom
 
den hast Du auch nach 30 Minuten nicht.
Indizien hast du sehrwohl. Spermaproben, Ärztl. Dokumentation von Verletzungen etc.
Meinst Du hier "Recht" als Juristischen Begriff (dann bitte ein Zitat der Norm) oder Deine private Moral?
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 111 StGB (Strafgesetzbuch), Üble Nachrede - JUSLINE Österreich

Im Endeffekt aber musst Du Dir über die Tragweite Deiner Äußerung klar sein: Es wird niemand Anschuldigungen veröffentlichen dürfen, weil die könnten falsch sein.
Du möchtest Anschuldigungen gegen Unschuldige ohne Konsequenzen veröffentlichen dürfen. Verstanden und erübrigt jegliche weitere Konversation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Wie Du in diesem Thread nachlesen kannst, habe ich das so nie gesagt... Sofort, und zwar per Anzeige wäre der richtige Weg gewesen...

schön, dass Du entscheidest, was für andere Menschen, die unter Umständen ein traumatisierendes Erlebnis hatten, das Richtige ist.

Lass mich auf ein Beispiel verweisen. Wir haben Verletzungsspuren, wir haben viele Indizien, alleine es fehlt die Verurteilung. Wo ist der Unterschied, ob sie die Anzeige heute macht oder in 30 Jahren? Ob sie heute an die Öffentlichkeit geht oder in 30 Jahren? Keine Ahnung, ob sie ein Opfer war, aber wenn sie ein Opfer gewesen ist, dann gab es keine Verurteilung der Täter.

Und genau das passiert sehr vielen Opfern, oder Personen, die behaupten Opfer gewesen zu sein.

Das selbe gilt für den Missbrauch in der katholischen Kirche. 1.200 mögliche Opfer haben sich in Österreich gemeldet, bei 511 erhärtete sich der Verdacht, 106 Anzeigen, 60% der Fälle liegen mehr 40 Jahre zurück. In Australien wurden zehntausende Kinder missbraucht, in Irland tausende Opfer, .... die Taten lagen teilweise 70 Jahre zurück.

Dann haben wir den Sport, der US Turntrainer, der Wiener Volleyballtrainer, Missbrauchsskandal im britischen Fußball, im argentinischen Fußball, usw. ... auch hier liegen die Taten teilweise Jahrzehnte zurück. Was ist mit Gary Glitter und Jimmy Savile?

Bei den beiden britischen Fußballprofis Alan Davies und Gary Speed besteht der Verdacht, dass deren Suizid mit einem möglichen Missbrauch durch den Trainer zusammen hängt, beide waren Lieblinge des mehrfach verurteilten Barry Bennell. Siehe hier.

Warum wurden diese Dinge bekannt? Richtig, weil angebliche Opfer sich nach Jahrzehnten teils trotz Verjährung an die Öffentlichkeit gewandt haben.

Deiner Ansicht nach ist das alles unzulässig und hätte nie aufgeklärt werden dürfen, oder?



Es ist ja schön, dass Du erklärst, was richtig gewesen wäre. Was, wenn das die Opfer nicht getan haben? Das Richtige. Aus Scham. Aus Angst. Warum immer. Dürfen sie dann nie wieder was sagen?

Ich verweise darauf, dass das Opfer einer Vergewaltigung die selben Möglichkeiten hat sich zu wehren, wie das Opfer einer falschen Beschuldigung.

LG Tom
 
Wo ist der Unterschied, ob sie die Anzeige heute macht oder in 30 Jahren? Ob sie heute an die Öffentlichkeit geht oder in 30 Jahren?
Der Unterschied ist, dass die Vergewaltigung nach 30 Jahren verjährt ist und sie selbst mit einer Videoaufnahme vom Geschehen keine Verurteilung mehr erwirken wird.
In den Aussagen in den fünf Befragungen der 15-Jährigen habe man Widersprüche in Details sowie zum Gesamtgeschehen erkannt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.
Wann sie die Fehler in ihren eigenen Aussagen macht, spielt keine Rolle und zum Glück herrscht immernoch die Unschuldsvermutung.
 
Hi,

Indizien hast du sehrwohl. Spermaproben, Ärztl. Dokumentation von Verletzungen etc.

die oft nicht zu einer Verurteilung führen. Siehe Link oben. Die Indizien ändern nichts daran, dass Aussage gegen Aussage steht. Im Zweifel für den Angeklagten, also den möglichen Vergewaltiger.



das steht "Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn
Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten."


Und § 114 StGB besagt "Wer durch besondere Umstände genötigt ist, eine dem § 111 oder dem § 113 entsprechende Behauptung in der Form und auf die Weise vorzubringen, wie es geschieht, ist nicht zu bestrafen, es sei denn, daß die Behauptung unrichtig ist und der Täter sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können."


Du möchtest Anschuldigungen gegen Unschuldige ohne Konsequenzen veröffentlichen dürfen. Verstanden und erübrigt jegliche weitere Konversation.

Nein. Das steht nirgendwo. Wer falsche Anschuldigungen erhebt, muss selbstverständlich die rechtlichen Konsequenzen tragen.

Die Kritiker sagen: weil bei jemandem, der fälschlich beschuldigt wurde, immer "etwas hängen bleibt", darf man nicht mehr öffentlich über mögliche Anschuldigungen berichten. Und damit ist das nichts anderes als ein weiterer Versuch, nach den Medien, der Musikindustrie, der Filmindustrie, der Zeitungsverleger, ... etc., die Unabhängigkeit, die Anonymität und die Freiheit im Internet zu beschneiden.

Im Falle einer falschen Anschuldigung kann sich der Beschuldigte wehren, auch dann steht Aussage gegen Aussage, und auch hier gilt im Zweifel für den Angeklagten. In dem Fall denjenigen, der die Beschuldigung erhebt.

Zitat von oben: [/i]"Die Indizien ändern nichts daran, dass Aussage gegen Aussage steht. Im Zweifel für den Angeklagten, also den möglichen Vergewaltiger."[/i]

Das ist 1:1 das selbe, nur mit umgekehrter Beweislast. ;)



LG Tom
 
Im Zweifel für den Angeklagten, also den möglichen Vergewaltiger.
Zum Glück.
Und § 114 StGB besagt "Wer durch besondere Umstände genötigt ist, eine dem § 111 oder dem § 113 entsprechende Behauptung in der Form und auf die Weise vorzubringen, wie es geschieht, ist nicht zu bestrafen, es sei denn, daß die Behauptung unrichtig ist und der Täter sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können."
Dazu müssen Indizien vorhanden sein womit meine vorherige Aussage
Jemandem vollkommen basislos eine Vergewaltigung oder sonstiges strafrechtlich Relevantes öffentlich zu unterstellen, fällt nunmal darunter.
absolut korrekt ist.
 
Hi,

Der Unterschied ist, dass die Vergewaltigung nach 30 Jahren verjährt ist und sie selbst mit einer Videoaufnahme vom Geschehen keine Verurteilung mehr erwirken wird.

und deshalb hat das Opfer zu schweigen? Warum?


Wann sie die Fehler in ihren eigenen Aussagen macht, spielt keine Rolle und zum Glück herrscht immernoch die Unschuldsvermutung.

Das sage ich ja die ganze Zeit! Selbst mit eindeutigen Indizien steht nach wie vor Aussage gegen Aussage. Eine Vergewaltigung ist ohne Geständnis oder schwerste Verletzungen nur sehr sehr schwer beweisbar und verurteilbar. Und deshalb werden wenige Vergewaltigungen zu Verurteilung führen und viele Opfer machen keine Anzeige, weil bringt eh nix.

Mit dem Internet und der Möglichkeit, dass jeder alles veröffentlichen kann, haben die Opfer die Möglichkeit, diese Beweislast umzukehren.

Und da kommt Dein Problem: Für die, die im Internet Anschuldigungen veröffentlichen, gilt auch die Unschuldsvermutung. Die willst Du aber nicht!

;)

LG Tom
 
Selbst mit eindeutigen Indizien steht nach wie vor Aussage gegen Aussage.
Indizien =/= Beweise.
Mit dem Internet und der Möglichkeit, dass jeder alles veröffentlichen kann, haben die Opfer die Möglichkeit, diese Beweislast umzukehren.
Wie bereits erklärt, exakt der Punkt der so ekelhaft an #metoo ist. Versuchen trotz unzureichender juristischer Indizien und Beweise eine unlegitime Verurteilung durch die Bevölkerung zu erreichen, ist das Letzte.
und deshalb hat das Opfer zu schweigen? Warum?
Weil § 113 StGB (Strafgesetzbuch), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung - JUSLINE Österreich
 
Zuletzt bearbeitet:
das steht "Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn
Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten."


Und § 114 StGB besagt "Wer durch besondere Umstände genötigt ist, eine dem § 111 oder dem § 113 entsprechende Behauptung in der Form und auf die Weise vorzubringen, wie es geschieht, ist nicht zu bestrafen, es sei denn, daß die Behauptung unrichtig ist und der Täter sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können."
die eigene Wahrnehmung reicht als Indiz. ;)
Achja, übrigens zieht Absatz 3 nicht wenn Absatz 2 erfüllt ist:

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Somit schlechte Karten bei falschen Anschuldigungen auf Twitter, Facebook, Zeitung usw. ;)

Wenn die üble Nachrede hingegen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist, erhöht sich der Strafrahmen und es entfällt der gute Glaube als Rechtfertigungsgrund.
Üble Nachrede, Verleumdung, Verhetzung - Strafverteidiger MMag. Haslhofer
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn die Wehr oder Ersatzdienstpflicht bei Frauen eingeführt waere und das Pensiobsantrittsalter bei allen Frauen angeglichen wäre ( was ja bei einem Teil der Frauen bereits Realität ist ) , bekommst du als Mann dann auch Kinder ( nur wegen der Gleichstellung warats , zur Erhaltung der Gesellschaft ) :fies::D

überleg` Dir mal, wo der Fehler in Deiner Argumentation liegt, ich denke, da kommst` selber drauf ;-)

P.S: Kinder bekommen dauert in etwa 9 Monate, die restliche Zeit sollte die Last der "Aufzucht" zwischen Mann und Frau 50:50 aufgeteilt sein. Wobei, 9 Monate Bundesheer, zumindest in meiner Zeit, wahrscheinlich (genau weiß ich es nicht) schon schweißtreibender sind, als eine Schwangerschaft.

P.P.S: Dass Frauen im Durchschnitt 5 Jahre länger leben (und damit Pensionsbezüge beziehen) als Männer, das finde ich auch ätzend!

P.P.S: Beim Sport stört ein Penis oft gewaltig! Könnt` ma diese Ungerechtigkeit nicht durch einen, staatlich subventionierten, Urlaub auf Mallorca, einmal im Jahr, wieder gutmachen?
 
Hi,



natürlich. Wenn Du als Frau eine Anzeige machst weil Du vergewaltigt wurdest, bist Du rasch in einer kleinen Gemeinde am Pranger. Deshalb ist die Bereitschaft zur Anzeige auch so gering.

Wir haben seit 1978 Frauenhäuser in Österreich, weil viele Frauen Hilfe brauchen und trotzdem keine Anzeige machen, aus Scham und weil sei damit an den Pranger gestelllt würden.

LG Tom

Falsch. Wir haben Frauenhäuser in Österreich, weil Frauen Schutz vor Gewalt brauchen. (Männer übrigens auch) Wir haben auch Männerhäuser in Österreich.
Die Frauen oder Männer sind nicht im Frauen/Männer Haus, weil sie sich schämen, sondern weil sie um ihre Unversehrtheit fürchten.

Wenn man eine Anzeige macht in Österreich ist man dann in Gefahr "an den Pranger" gestellt zu werden, wenn man jedem davon erzählt. Auch hier Ausnahmen bestätigen die Regel, doch die Behörden erzählen NICHT Gott und der Welt, dass man eine Anzeige gemacht hat. NUR eine Anzeige macht man ausschließlich, wenn hierfür Grund besteht, das heisst der/die mutmasslichen Täter/Täterin werden selbstverständlich zu den Sachverhalten befragt und die Angaben werden von den Behörden überprüft.

Edit: Jedes Opfer einer Straftat sollte vor einer Anzeige genau beraten werden!
 
vor 30 Jahren und davor haben die Uhrwn tatsächlich anders geschlagen .
Anzeigen , die heutzutage durchaus auch ernsthaft behandelt werden , wurden gar nicht gewagt , da sie auf den oder die Anzeigende negativ ( und damit aggravierend ) zurueckgefallen waeren .

ich denke, aus heutiger Sicht ist es so einfach zu sagen , was damals gemacht werden haette sollen .
Ich selber weiss, dass sich gsd die Einstellungen geaendert haben.
aber damals und davor war es Frauen , wenn überhaupt nur moeglich , zu reden , wenn es auch Zeugen gab, die bereit gewesen waeren , auszusagen .
und wie oft war denen das Hemd naeher als der Rock .
und klar :
hier diskutieren hauptsächlich sehr junge Menschen , die nicht selber erlebt haben , wie anders damals die Einstellung zu solchen Themen war.

Selbstverständlich hast Du auch recht. Wie immer ein sehr kompliziertes Thema für das es keine einfachen und keine schnelle Lösungen gibt.

Ich bin immer noch der Meinung, das sexualiesierte Gewalt ein zwischenmenschliches, strukturelles und gesellschaftliches Thema ist.

Jeder einzelne ist IM ALLTAG dazu angehalten die Augen offen zu halten, behutsam und mit Mitmenschlichkeit nachzufragen und IM MOMENT zu handeln.
Das ist schwer. Doch meiner Meinung nach der einzige Weg für "Zivilisten/Bürger" etwas zu verbessern, neben Geldspenden natürlich.

Auch junge Menschen werden sich an die berühmteren und schlimmeren Missbrauchsfälle in Österreich der letzten Jahre erinnern. Ich hoffe es hat wenigstens mehr
Sensibilität für das Thema allgemein gebracht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
überleg` Dir mal, wo der Fehler in Deiner Argumentation liegt, ich denke, da kommst` selber drauf ;-)

P.S: Kinder bekommen dauert in etwa 9 Monate, die restliche Zeit sollte die Last der "Aufzucht" zwischen Mann und Frau 50:50 aufgeteilt sein. Wobei, 9 Monate Bundesheer, zumindest in meiner Zeit, wahrscheinlich (genau weiß ich es nicht) schon schweißtreibender sind, als eine Schwangerschaft.

P.P.S: Dass Frauen im Durchschnitt 5 Jahre länger leben (und damit Pensionsbezüge beziehen) als Männer, das finde ich auch ätzend!

P.P.S: Beim Sport stört ein Penis oft gewaltig! Könnt` ma diese Ungerechtigkeit nicht durch einen, staatlich subventionierten, Urlaub auf Mallorca, einmal im Jahr, wieder gutmachen?

Deinen Post finde ich zynisch. Offenbar möchtest Du es "pointiert" ausdrücken.

Wie erwähnt, der Vergleich Kinder bekommen/Wehrdienst verpflichtend ableisten ist meiner Meinung nach holprig.

Frauen können in Österreich durch Verhütung sehr wohl entscheiden, ob sie Kinder bekommen wollen oder nicht. Und seien wir froh, dass das so ist!

Die Schmerzen und Risiken einer Schwangerschaft und Geburt, dem 9 Monate Wehrdienst gegenüber zustellen, weiss ich nicht, empfinde ich als "abgeschmackt".
"Normalerweise" ist das Gebären ja nicht "abgeschlossen", Mutter und Vater sind Eltern ein Leben lang und bringen ihre Kinder immer wieder "in die Welt", durch
Fürsorge, positives Vorleben und Verantwortungen übernehmen für viele Jahre.

Männer können dem verpflichtenden Wehrdienst bzw Zivildienst nicht "entkommen".

Die unbezahlte und oft unbemerkte Arbeit der Pflege von kranken Angehörigen wird hauptsächlich von Frauen geleistet. Wobei das wohl im Wandel begriffen ist.

Das Pensionsalter von Frauen und Männern wurde angeglichen.

Auf das mit dem Penis geh ich mal gar nicht ein... :aetsch::hahaha:
 
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