![Grinser :D :D](data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7)
as nur zur Erklärung warum unter anderem ICH sehr persönlich betroffen auf das Thema reagier...
Zunächst tut es mir sehr leid für Dich, dass so viele Frauen aus Deinem Bekanntenkreis derart negative Erfahrungen machen mussten, und noch viel mehr gilt mein Mitgefühl natürlich den betroffenen Damen selbst.
Nichtsdestotrotz wird, und das ist wohl die schlechte Nachricht, in den meisten der von Dir angeführten Fälle auch eine noch so intensiv geführte #metoo-Debatte nicht viel ändern können. Denn eines der obersten Prinzipien unseres Strafrechts ist halt "im Zweifel für den Angeklagten" - und wenn Aussage gegen Aussage steht, und nach vielen Jahren des, durchaus verständlichen, Schweigens auch keine sonstigen Beweise oder Indizien zu ermitteln sind, ist es für einen Richter schwer, mutmaßliche Täter zu verurteilen. Mehrere Deiner Beispiele sind zudem Fälle von Kindesmissbrauch. Da ist es besonders ärgerlich, dass es zu oft keine Zeugen gibt, z.B. die jeweilige Mutter oder Geschwister. Jedenfalls gehören bei dieser Art von Verbrechen jegliche Verjährungsfristen abgeschafft.
Im Fall von häuslicher Gewalt gegenüber der Partnerin wäre mehr Hilfe zur Selbsthilfe angebracht, und dabei meine ich nicht einfach nur Psychohygiene, sondern zu zeigen, wie man solche Schweine überführen kann.
Skandalös sind natürlich die von Dir angeführten Urteile. Das waren ja Fälle, in denen das Verbrechen ausnahmsweise nachgewiesen werden konnte. Wie man als Richter in solchen Fällen derartige Bagatellstrafen aussprechen kann, ist mir völlig rätselhaft. Hier soll es angeblich bald Abhilfe geben in Form von höheren Mindeststrafen. Dass Opfer nachher noch der Gegenwart der Täter ausgesetzt werden, ist genauso skandalös.
Es gab ja jüngst zwei medial debattierte Fälle, die für Kopfschütteln sorgen, zum einen jenen des Bruders eines ehemaligen Spitzenpolitikers, der trotz eindeutiger Aussagen von Kindern und Ex-Frau freigesprochen wurde. In der Urteilsbegründung mokierte sich der Richter u.a. über die Kleidungswahl zweier Zeuginnen!
Zum zweiten der Fall einer jungen Dame, die von zwei Afghanen (man muss jetzt sagen: mutmaßlich) vergewaltigt wurde, und ein Freispruch im Zweifel erfolgte, wobei Prozessbeobachter meinen, dies sei nur deshalb passiert, weil das Opfer bei der Einvernahme auf die Laienrichter "unsympathisch" gewirkt habe.
Es gibt also gewiss noch viel zu tun, auch wenn man an "in dubio pro reo" festhalten möchte.
Was mir und anderen an #metoo teilweise am Wecker geht, ist sicher nicht der Einsatz für Opfer in solchen Fällen wie von Dir beschrieben. Sondern einerseits, dass unter #metoo auch so Aussagen zu lesen waren wie "er hat mich mit den Augen ausgezogen". Oder Fälle, die bspw. Nina Proll angeprangert hat, dass sich Schauspielerinnen Produzenten geradezu an den Hals geworfen haben, im Nachhinein aber jetzt auf einmal von sexueller Belästigung sprechen. Oder dass #metoo zu gesetzlichen Auswüchsen wie in Schweden führt. Und andererseits, dass #metoo mittlerweile von Strömungen okkupiert wurde, die es eher nicht so gut mit Frauen meinen; die sie im Gegenteil bevormunden und manche von ihnen ins Abseits rücken wollen, weil sie Geld mit dem Ausspielen weiblicher Reize verdienen.
All diese Auswüchse und Fehlentwicklungen überdecken leider teilweise die positiven Intentionen und Errungenschaften der #metoo-Bewegung.