B
Gast
(Gelöschter Account)
Als erste Summe betrachtet klang es doch sehr Voluminös,
dann haben wir doch einmal die Berechnungsbeispiele betrachtet und mussten feststellen, dass es in Österreich doch wesentlich bescheidener zu geht als in der BRD.
Proportional zum Alter steigt bei Kindern jedoch der Regelsatz.
1.Person 359,00 Vater
2.Person 323,00 Mutter
3.Person 287,00 Kinder 14-25
4.Person 251,00 Kinder 6-13
5.Person 215,00 Kinder > 5
Alleinerziehende erhalten einen Zuschlag von 129,00
bzw. max. 215,00 bei mehreren Kindern.
Somit steigert sich in der BRD die Grundsicherung bereits ab dem 2.Kind.
Wohnkosten werden zusätzlich übernommen mit maximal 5 je m2
Einzelperson 45m2 +/-5m2 bis 80 Heizkosten pro Monat
Paare 60m2 +/-5m2 maximale Heizkosten 120
bis zum 3. Kind jeweils 15m2 Wohnfläche zusätzlich und maximal 30 Heizkosten
ab dem 4. Kind ca. 10m2
Für volljährige Kinder ohne Einkommen besteht jedoch bis zum 25. Lebensjahr eine Wohnpflicht bei den Eltern.
Wohneigentum unterliegt gesonderten Regularien.
Irritiert hat der Wohnkostenanteil,
somit stellt sich für uns die Frage,
sind die Wohnkosten so niedrig das sie dieser Berechnungsgrundlage standhalten.
Zum Vergleich mal die eigenen Kosten offen gelegt:
45m2 Appartement in Cityrandlage belastet unseren Etat mit 350 Euro im Monat
260 Miete zzgl. 90 Heizkosten
Anmerkung: temporärer Wohnraum am Betriebssitz des Arbeitgebers
Diese Kosten würden z.Zt. noch für einen allein stehenden Leistungsempfänger durch die Leistungsträger übernommen.
Die Abschmelzung des Eigentkapitals ist auch gegeben und wird bis auf 750 pro Lebensjahr berechnet.
Zusätzlich kommen einige Freibeträge hinzu,
so das der Sockelbetrag von 750XAnno auch überschritten werden kann.
In unserem Fall wären somit 99.000 nicht antastbar.
Mit Eintritt in den Ruhestand müßte dieses Kapital mit dem Faktor 1/180 abgeschmolzen werden, der Regelsatz würde dem entsprechend reduziert, wobei der abzugsfreie Zuverdienst (20% bis 800, 10% bis 1.200) angerechnet wird.
Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeitserklärung zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich.
Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen.
Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.
Großraumlimousinen für Kindereiche unterliegen einer Einzelfallprüfung.
dann haben wir doch einmal die Berechnungsbeispiele betrachtet und mussten feststellen, dass es in Österreich doch wesentlich bescheidener zu geht als in der BRD.
Proportional zum Alter steigt bei Kindern jedoch der Regelsatz.
1.Person 359,00 Vater
2.Person 323,00 Mutter
3.Person 287,00 Kinder 14-25
4.Person 251,00 Kinder 6-13
5.Person 215,00 Kinder > 5
Alleinerziehende erhalten einen Zuschlag von 129,00
bzw. max. 215,00 bei mehreren Kindern.
Somit steigert sich in der BRD die Grundsicherung bereits ab dem 2.Kind.
Wohnkosten werden zusätzlich übernommen mit maximal 5 je m2
Einzelperson 45m2 +/-5m2 bis 80 Heizkosten pro Monat
Paare 60m2 +/-5m2 maximale Heizkosten 120
bis zum 3. Kind jeweils 15m2 Wohnfläche zusätzlich und maximal 30 Heizkosten
ab dem 4. Kind ca. 10m2
Für volljährige Kinder ohne Einkommen besteht jedoch bis zum 25. Lebensjahr eine Wohnpflicht bei den Eltern.
Wohneigentum unterliegt gesonderten Regularien.
Irritiert hat der Wohnkostenanteil,
somit stellt sich für uns die Frage,
sind die Wohnkosten so niedrig das sie dieser Berechnungsgrundlage standhalten.
Zum Vergleich mal die eigenen Kosten offen gelegt:
45m2 Appartement in Cityrandlage belastet unseren Etat mit 350 Euro im Monat
260 Miete zzgl. 90 Heizkosten
Anmerkung: temporärer Wohnraum am Betriebssitz des Arbeitgebers
Diese Kosten würden z.Zt. noch für einen allein stehenden Leistungsempfänger durch die Leistungsträger übernommen.
Die Abschmelzung des Eigentkapitals ist auch gegeben und wird bis auf 750 pro Lebensjahr berechnet.
Zusätzlich kommen einige Freibeträge hinzu,
so das der Sockelbetrag von 750XAnno auch überschritten werden kann.
In unserem Fall wären somit 99.000 nicht antastbar.
Mit Eintritt in den Ruhestand müßte dieses Kapital mit dem Faktor 1/180 abgeschmolzen werden, der Regelsatz würde dem entsprechend reduziert, wobei der abzugsfreie Zuverdienst (20% bis 800, 10% bis 1.200) angerechnet wird.
Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeitserklärung zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich.
Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen.
Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.
Großraumlimousinen für Kindereiche unterliegen einer Einzelfallprüfung.