Mindestsicherung kommt

noch verwerflicher sind die, die AMS kassieren und nebenbei in die hackn gehen....bzw. gegangen sind.....und sich dann beschweren, wie hart es für sie ist...im leben...:kopfklatsch:

Herrlich, wie du immer wieder versuchst, auf mich hinzupecken und mich madig zu machen :daumen:
Weisst, es geht dich einen feuchten Dreck an, aber zu deiner Information:
Zu der Zeit hab ich Krankengeld bekommen und nach Abzug der Kosten für Miete, Strom usw. sind mir monatlich ganze 40 Euro übrig geblieben, von denen ich meinen Lebensunterhalt bestreiten hätte sollen - deswegen bin ich überhaupt erst "in die Hackn" gangen - also spar dir deine unqualifizierten und ahnungslosen Seitenhiebe, du hast nicht den blassesten Schimmer davon, wie hart oder leicht ichs hab im Leben!

Ach ja... Selber :kopfklatsch:!
 
also ich weiß nicht ... mir hat meine ausbildung auch niemand bezahlt, schon gar nicht der staat. ich hab's auch geschafft, neben dem studium zu arbeiten. das studium hat natürlich länger gedauert, aber dafür bin ich keinem auf der tasche gelegen. hätte ich dafür 800 euro im monat "einfach so" bekommen, wäre ich wohl auch nicht arbeiten gegangen. warum auch - mit meinen jobs hab ich durchaus weniger verdient. und bin auch über die runden gekommen.

ich hab auch neben studium gearbeitet. aber die ausage: niemand hat bezahlt, stimmt nicht ganz. das studium kostet natürlich auch etwas und wird vom steuerzahler bezahlt :)
 
ich hab auch neben studium gearbeitet. aber die ausage: niemand hat bezahlt, stimmt nicht ganz. das studium kostet natürlich auch etwas und wird vom steuerzahler bezahlt :)

Manche Studienrichtungen wie Medizin sind pro Kopf so teuer, dass selbst ein 40h Stunden Job nicht annähernd ausreicht um die Kosten zu decken die man als Student verursacht. Deswegen springt der Staat ein und später wenn man mehr verdient kommt das Geld eh wieder zurück.

Allerdings braucht ein wirklich fähiger Student sowieso nicht mehr als 10 Stunden arbeiten. Es gibt ja auch Leistungsstipendien und die sind durchwegs üppig. In manchen Studienrichtungen, wo man sehr viel praktische Lehrveranstaltungen hat, kann man sowieso nicht mehr als 15/20 Stunden arbeiten.

Sind Studenten eigentlich in der Mindessicherung inkludiert, die über 27 sind und daher keine Beihilfen vom Finanzamt bekommen, aber erfolgreich studieren (sprich in der Mindestzeit) ?
 
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Manche Studienrichtungen wie Medizin sind pro Kopf so teuer, dass selbst ein 40h Stunden Job nicht annähernd ausreicht um die Kosten zu decken die man als Student verursacht. Deswegen springt der Staat ein und später wenn man mehr verdient kommt das Geld eh wieder zurück.

räusper. außer es handelt sich um numerus-clausus flüchtlinge aus deutschland.

Allerdings braucht ein wirklich fähiger Student sowieso nicht mehr als 10 Stunden arbeiten. Es gibt ja auch Leistungsstipendien und die sind durchwegs üppig. In manchen Studienrichtungen, wo man sehr viel praktische Lehrveranstaltungen hat, kann man sowieso nicht mehr als 15/20 Stunden arbeiten.

wirklich fähig. na ja da die durchfallsquote oft bei 50% + liegt, sind leistungsstipendien wohl eher was für eine minderheit. außerdem hab ich nie nach 1er oder 2er ausschau gehalten. durchkommen ist alles.
dank bachelor-studium hast auch viel mehr anwesenheitspflicht an der uni. also arbeiten und studieren kombinieren ist sicherlich nicht leichter geworden.


Sind Studenten eigentlich in der Mindessicherung inkludiert, die über 27 sind und daher keine Beihilfen vom Finanzamt bekommen, aber erfolgreich studieren (sprich in der Mindestzeit) ?

na ja wenn er über 27 ist - hat er sicherlich schon mal gearbeitet. über 25. musst ein jahr an versicherungszeiten erbringen und dann kriegst theoretisch arbeitslosengeld.
 
Wie ist das eigentlich, wenn man nur teilzeit gearbeitet hat oder wenn man erst ein paar Monate gearbeitet hat? - bekommt man dann auch Arbeitslosengeld bei Verlust des Jobs?
 
Ja man muss 6 Monate gearbeitet haben egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Geringfügigkeit jedoch nicht. Weil auch als Teilzeitkraft zahlst du Arbeitslosenversicherung.

Ich finde die Grundsicherung sehr sehr toll. Was uns fehlt im Leben ist vor allem Zeit. So kann man sich eher mal paar Monate eine Auszeit nehmen wenn man andere Sachen zu erledigen hat. Als Beispiel kann man Anführen Zeit fürs Kind, Pflege von Angehörigen oder sich auch um Belange von Vereinen etc. Oder mal ein paar Ideen versucht umzusetzen.

Bei uns glaubt einfach jeder, dass nur Arbeit, die Geld bringt, was zählt leider.
 
Edit: Doppelpost
 
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Wie ist das eigentlich, wenn man nur teilzeit gearbeitet hat oder wenn man erst ein paar Monate gearbeitet hat? - bekommt man dann auch Arbeitslosengeld bei Verlust des Jobs?

Bei Teilzeitarbeit hast genauso wie bei Vollzeit einen Anspruch auf Arbeitslose, sofern du nicht gerinfügig beschäftigt warst. Es gibt unerschiedliche Fristen für den Bezug von Arbeitslosengeld, ein paar Monate Beschäftigung sind wahrscheinlich nicht ausreichend, wäre aber beim AMS näher abzuklären.
 
Ich finde die Grundsicherung sehr sehr toll. Was uns fehlt im Leben ist vor allem Zeit. So kann man sich eher mal paar Monate eine Auszeit nehmen wenn man andere Sachen zu erledigen hat. Als Beispiel kann man Anführen Zeit fürs Kind, Pflege von Angehörigen oder sich auch um Belange von Vereinen etc. Oder mal ein paar Ideen versucht umzusetzen.

Für eine "Auszeit" bekommst aber keine Mindestsicherung. ;)
 
Ich habe auch eine wichtige Frage:

Ich habe den 1. Studienabschnitt innerhalb der Mindeststudiendauer absolviert und und erhalte vom Staat (alle 2 Monate erhalte ich die Familienbehilfe) etwas über € 400. Ich war aber 6 Monate beim Bundesheer und habe danach 9 Monate (Vollzeit) gearbeitet. Könnte ich eigentlich jetzt das Arbeitslosengeld beantragen und später wenn ich kein Interesse mehr habe wieder die Familienbehilfe erhalten?
 
Herrlich, wie du immer wieder versuchst, auf mich hinzupecken und mich madig zu machen :daumen:
Weisst, es geht dich einen feuchten Dreck an, aber zu deiner Information:
Zu der Zeit hab ich Krankengeld bekommen und nach Abzug der Kosten für Miete, Strom usw. sind mir monatlich ganze 40 Euro übrig geblieben, von denen ich meinen Lebensunterhalt bestreiten hätte sollen - deswegen bin ich überhaupt erst "in die Hackn" gangen - also spar dir deine unqualifizierten und ahnungslosen Seitenhiebe, du hast nicht den blassesten Schimmer davon, wie hart oder leicht ichs hab im Leben!

Ach ja... Selber :kopfklatsch:!

naja...ist eh anständig...im krankenstand in die hackn zu gehen....

und anscheinend war mein posting gar ned so ahnungslos, unqualifiziert vielleicht (in deinen augen)....

und ob dus hart oder leicht hast....ist auch ned mein thema......

betrug an der allgemeinheit is allemal...egal ob krankengeld oder ams
 
Wie ist das eigentlich, wenn man nur teilzeit gearbeitet hat oder wenn man erst ein paar Monate gearbeitet hat? - bekommt man dann auch Arbeitslosengeld bei Verlust des Jobs?

52 Wochen Arbeit in den letzten beiden Jahren = erstmaliger Anspruch auf Arbeitslosengeld...


Ja man muss 6 Monate gearbeitet haben egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Geringfügigkeit jedoch nicht. Weil auch als Teilzeitkraft zahlst du Arbeitslosenversicherung.

Irrtum - für den ersten Anspruch 12 Monate bzw. 52 Wochen - danach reichen 6 Monate für einen neuerlichen Anspruch .. aber Notstandshilfe bekommt man auf jeden Fall...
 
Ich habe auch eine wichtige Frage:

Ich habe den 1. Studienabschnitt innerhalb der Mindeststudiendauer absolviert und und erhalte vom Staat (alle 2 Monate erhalte ich die Familienbehilfe) etwas über € 400. Ich war aber 6 Monate beim Bundesheer und habe danach 9 Monate (Vollzeit) gearbeitet. Könnte ich eigentlich jetzt das Arbeitslosengeld beantragen und später wenn ich kein Interesse mehr habe wieder die Familienbehilfe erhalten?

Nein, als Student hast du keine Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange du inskribiert bist. Da springt das Geld nur vom Finanzamt (Familienbeihilfe) oder wenn du mindestens 5 Jahre Vollzeit gearbeitet hast, die Wirtschaftskammer mit einem Selbsterhalterstipendium ein (Höchststipendium macht 700 Euro monatlich aus). Bleibt eigentlich nur Mama/Papa/ ein geringfügiger Job oder ein Leistungsstipendium (welches ich leider nicht schaffe weil ich einen Schnitt von nur 1.9 habe, ich bräuchte aber 1,7 oder besser).
 
Nein, als Student hast du keine Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange du inskribiert bist. Da springt das Geld nur vom Finanzamt (Familienbeihilfe) oder wenn du mindestens 5 Jahre Vollzeit gearbeitet hast, die Wirtschaftskammer mit einem Selbsterhalterstipendium ein (Höchststipendium macht 700 Euro monatlich aus). Bleibt eigentlich nur Mama/Papa/ ein geringfügiger Job oder ein Leistungsstipendium (welches ich leider nicht schaffe weil ich einen Schnitt von nur 1.9 habe, ich bräuchte aber 1,7 oder besser).

Danke für die Info, aber ich muss sagen, dass das nicht so streng kontrolliert wird.

Kenne nämlich 2 Studenten, die schon seit einigen Monaten Arbeitslosengeld erhalten.
 
Danke für die Info, aber ich muss sagen, dass das nicht so streng kontrolliert wird.
Das hat eigentlich nichts mit Kontrolle zu tun. Um sich arbeitslos melden zu können, muss man den erforderlichen Beitragsraum nachweisen können; ob man da dann Student ist interessiert begrenzt. Bei 9+6 Monaten sehe ich aber eher geringe Chancen.
 
ich hab auch neben studium gearbeitet. aber die ausage: niemand hat bezahlt, stimmt nicht ganz. das studium kostet natürlich auch etwas und wird vom steuerzahler bezahlt :)

ja, gell, wenn man's falsch verstehen will ... ich kann's aber gerne präzisieren: niemand ist für meinen lebensunterhalt aufgekommen, ich hab steuern gezahlt (wenn auch nicht viel, weil ich nicht so wahnsinnig viel verdient hab), ich hab mir meine studienunterlagen selbst gezahlt, niemand hat mir geld auf mein konto "einfach so" überwiesen (zb weil ich halt eine ausbildung), etc - und da ich ja brav mein studium abgeschlossen habe und deswegen in der firma meines letztens nebenjobs konstant aufgestiegen bin, zahl ich jetzt genug steuern und brauch mit sicherheit kein schlechtes gewissen haben.
 
Ich habe auch eine wichtige Frage:

Ich habe den 1. Studienabschnitt innerhalb der Mindeststudiendauer absolviert und und erhalte vom Staat (alle 2 Monate erhalte ich die Familienbehilfe) etwas über € 400. Ich war aber 6 Monate beim Bundesheer und habe danach 9 Monate (Vollzeit) gearbeitet. Könnte ich eigentlich jetzt das Arbeitslosengeld beantragen und später wenn ich kein Interesse mehr habe wieder die Familienbehilfe erhalten?

sollte gehen. nach meinem pflichtpraktikum habe ich "auszeit" genommen: sprich arbeitslosengeld bekommen. familienbeihilfe und studienbeihilfe weiterhin bekommen (beihilfen sind ja jetzt kein einkommen). natürlich musst du "arbeitswillig und arbeitsfähig" sein. kann bei einem studium problematisch sein. hab aber im letzten semester fast keine stunden mehr gehabt, somit war ich arbeitsfähig und arbeitswillig im sinne des gesetzes (erzähl bloss nicht, dass du keine zeit zum arbeiten hast zwischen 8-17h....das ist dann nicht arbeitsfähig...)

arbeitslosigkeit müsstest du sofort am ersten tag der arbeitslosen beantragen.


Moni ich hab mir meine studienunterlagen selbst gezahlt, niemand hat mir geld auf mein konto "einfach so"
überwiesen

die heizung für die uni, die professorengehälter...etc. (die kosten der studienunterlagen hast eh abgesetzt von der steuer, nehme ich stark an?)
 
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Ja, der zugeteilte Sozialarbeiter :)

Die wohnen aber mWn nicht im Haus sondern in den Containern davor, wenn ich nicht irre :mrgreen: Nein, dieser eine Mensch arbeitet wirklich, ob Miete gezahlt wird weiß ich nicht.

Notstandshilfe bekommt man auf jeden Fall? D.h. angenommen ich hätte noch nie gearbeitet (weil keinen Job gefunden), wäre Student und die elterlichen Unterhaltszahlungen würden von jetzt auf gleich eingestellt - dann würde ich trotzdem Geld bekommen?
 
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