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polizisten dürfen ja auch so tun als würden sie illegale geschäfte abschliessen wollen.
Allerdings nur im Rahmen von speziellen Gesetzen (Strafprozessordnung StPO, Sicherheitspolizeigesetz SPG) und unter unabhängiger Aufsicht (Staatsanwalt/Richter bei StPO bzw. Rechtsschutzbeauftragter SPG) und unter Einhaltung der in den angeführten Gesetzen festgelegten Voraussetzungen und Grenzen: Bei den Tierschützern wurde laut den Informationen aus dem VfGH-Erkenntnis SPG herangezogen, es gab aber keinen unabhängigen Rechtsschutz und der Kernbereich des geschützten Privatlebens wurde nicht respektiert (Ausforschung von Verhalten, das nicht öffentlich ist, ist verboten)