- Registriert
- 13.4.2003
- Beiträge
- 54.044
- Reaktionen
- 26.429
- Punkte
- 1.883
- Checks
- 1
sollte - wenn es wirklich so war und hätte ......... ließe sich das beweisen, dass die Staatsanwaltschaft nur auf Wunsch und im Interesse von Kleiderbauer gehandelt hat, dann läge eindeutig ein Fall von Amtsmissbrauch vor. Und da ich in den Feinheiten unseres Rechtssystems nicht ganz so bewandert bin wie es unsere liebe Lycisca offenbar ist: Würde das nicht die Rechtslage hinsichtlich einer Amtshaftung dramatisch ändern?