Polizei beendete Sexparty - ORF.at - Bericht

:hmm: Gelten die nicht als Mittäter oder Beihelfer?

Theoretisch ja (§ 7 Verwaltungsstrafgesetz), praktisch ist das schwierig, schließlich muss man "vorsätzlich veranlassen", dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht. Der Klassiker ist der Chef, der seinem Chauffeur sagt, er soll es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen ... aber hier? Die Damen waren ja da, organisiert hat es wer anderer, die (potentiellen) Kunden haben hier sicher nichts vorsätzlich veranlasst.

Außerdem gibt es eine eigene, engere Strafbestimmung, also warum Probleme machen, wo keine sind?
 
Theoretisch ja (§ 7 Verwaltungsstrafgesetz), praktisch ist das schwierig, schließlich muss man "vorsätzlich veranlassen", dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht. Der Klassiker ist der Chef, der seinem Chauffeur sagt, er soll es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen ... aber hier? Die Damen waren ja da, organisiert hat es wer anderer, die (potentiellen) Kunden haben hier sicher nichts vorsätzlich veranlasst.

Außerdem gibt es eine eigene, engere Strafbestimmung, also warum Probleme machen, wo keine sind?


:rolleyes: Warum wurden dann vier Freier hopsgenommen? :unsicher: Mia warat des z'grea sowos.
 
Verstoß gegen das Wiener Prostitutionsgesetz 2011:

"Wer als Freierin (!) oder Freier entgegen dem Verbot des § 16 (dh außerhalb der erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie erlaubten Prostitutionslokalen, Anm.) Kontakt mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen aufnimmt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis 500 Euro, bei Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Tagen, zu bestrafen."
Naja, Verwaltungsübertretung, halb so schlimm. Die Strafe könnte vermutßich umgangen werden, wenn die beteiligten Männer die Wohnung für ein, zwei Tage gemeinschaftlich mieten, dann wäre es quasi ein erlaubter Hausbesuch bei den Kunden.

Der Vorwurf der Zuhälterei gegenüber dem Betreiber bliebe dann aber bestehen, insbesondere weil er zunächst das Geld kassiert hat. Dass Menschenhandel vorliegt, wird durch den Bericht hingegen nicht gestützt, weil dort steht, dass die Mädln den Job freiwillig nach ihrer anderweitigen Arbeit gemacht haben. Nichtsdestotrotz liegt illegale Prostitution vor, wenn die Mädln keinen Deckel haben. Das ist aber wiederum eine Verwaltungsübertretung.
 
Neeee ;) Förderung der illegalen Prostitution und Förderung der illegalen Wohnungsprostitution.
Was ist mit § 6 Abs. 2 WPG?

Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen, ist nur in den Räumen derjenigen Person zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.
 
Was ist mit § 6 Abs. 2 WPG?

Ohne das ich jetzt Jurist bin, denke ich, dass dieser Paragraph gerade bei Gang-Bangs eher selten Anwendung finden wird. :lol:


Oder vielleicht treffen sich alle Gang-Banger zuerst gemeinsam an einem markanten Treffpunkt, vielleicht vor dem Haupttor beim Stephansplatz. Dann diskutieren sie aus - "gemma heut zu dir oder gemma zu mir?" "nein bei mir gehn grad Kondome aus, und Freuchttücher sind knapp!" - "na, dann gemma heut zum Franz, mei Oide kommt heut früher nach Haus"

Dann steigen alle in die U-Bahn... :D :lol: :rofl:
 
Wenn die Teilnehmer für kurze Zeit gemeinschaftlich eine Wohnung mieten? Eine Kurzzeit-WG sozusagen?


Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber: in dem Ausmaß, in dem sich deine Handlungen in Richtung einer wirtschaftlichen Tätigkeit bewegen (was der Ankauf eines Raumes zur Veranstaltung von Sexdienstleistungen nun einmal zweifelsfrei ist), in dem Ausmaß werden sie vermutlich eher als die Handlungen eines BETREIBERS interpretiert werden, als die eines TEILNEHMERS.

Oder anders ausgdrückt: der jenige von ihnen, auf den die Wohnung läuft, der wird dann vermutlich vor Gericht nachweisen müssen, dass ER nicht der gesuchte Zuhälter ist.

Und, wer würde schon dieses Risiko auf sich nehmen, ohne es sich von seinen Fick-Kameraden auch bezahlen zu lassen. Wie du es drehst und wendest: sobald du anfängst, sowas zu organisieren, ist es defakto schnell eine wirtschaftliche Tätigkeit - und du wirst schnell im Kriminal sein. Das liegt auch daran, dass die Exekutive nicht ganz so deppert ist, wie man oft glaubt, und die wollen halt nicht, dass man ihnen eine lange Nase dreht.

:D :lol: :rofl: :)

Noch ein Nachsatz: Gang-Bangs sind nicht meins, ich werde aber jetzt nicht von oben herab moralsieren. Wenn es einvernehmlich passiert, ists für mich in Ordnung. Was man aber aus der Geschichte lernen kann: es ist besser, wenn sich alles in den gesetzlich geregelten Bahnen abspielt. Wer das machen möchte, soll hat zu den Betreibern gehen, wo das legal ist.

Es gibt zwar keien Garantie dafür, aber alles was sich irgendwo im beobachtbaren Bereich abspielt, wird wohl auch unter weniger ausbeuterischen, weniger kriminellen Umständen ablaufen.

Wenn irgend ein Trottel irgendwo einen Gang-Bang mir irgendwelchen Rumäninen oder Lateinamerikanerinnen abzieht, und irgendwieviele Leute kommen, und irgendwieviel Geld abdrücken, dann ist eben Tür und Tor offen, dass die Frauen VERARSCHT UND AUSGEBEUTET werden.
 
Übrigens noch etwas zu einer der Kernfragen, welche der TE gestellt hat: was kann man den BESUCHERN eigentlich rechtlich vorwerfen.

Als Nicht-Jurist weiß ich das natürlich nicht genau. Die Festnahme von Teilnehmern zielt aber vermutlich gar nicht drauf ab, sie wirklich zu bestrafen. Die Heh weiß natürlich, dass es für die Teilnehmer schon Strafe genug ist, dass die Sache aktenkundig wird.

Die von der Sitte wissen natürlich, dass hundert solche Sachen laufen, weil sie natürlich hier im EF und im ÖKM und sonstwo mitlesen. Genauso wie die Scheidungsanwälte. :lol:

Die haben gesagt: da haben wir einen gefunden, der übertreibt es, der zieht das zu groß auf, und casht zu viel ab, da fahren wir halt einmal drein, damit sich das rumspricht. Ihn verknacken wir, und seine Besucher machen wir bei den Ehefrauen unmöglich.

Und das werden sie vermutlich beides erreichen. :up:
 
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber: in dem Ausmaß, in dem sich deine Handlungen in Richtung einer wirtschaftlichen Tätigkeit bewegen (was der Ankauf eines Raumes zur Veranstaltung von Sexdienstleistungen nun einmal zweifelsfrei ist), in dem Ausmaß werden sie vermutlich eher als die Handlungen eines BETREIBERS interpretiert werden, als die eines TEILNEHMERS.
Möglich. Aber wenn, dann eher der Vermieter.

Und, wer würde schon dieses Risiko auf sich nehmen, ohne es sich von seinen Fick-Kameraden auch bezahlen zu lassen.
Das wäre aber unproblematisch. Miete zu verlangen ist kein Verbrechen. Bei AirBnB passiert ja nix Anderes - wobei das auch organisierte Steuerhinterziehung ist, die interessanterweise kaum geahndet wird.

Wenn irgend ein Trottel irgendwo einen Gang-Bang mir irgendwelchen Rumäninen oder Lateinamerikanerinnen abzieht, und irgendwieviele Leute kommen, und irgendwieviel Geld abdrücken, dann ist eben Tür und Tor offen, dass die Frauen VERARSCHT UND AUSGEBEUTET werden.
Im Prinzip ja. Im konkreten Fall deutet wenig darauf hin.
 
Im Prinzip ja. Im konkreten Fall deutet wenig darauf hin.

Die Darstellung im Kurier (und die Zahl 5000) deuten eigentlich schon ein bissl in diese Richtung. Trotzdem hat es keinen Sinn über diesen konkreten Fall zu spekulieren. Um das geht es aber auch nicht. Die Behörden versuchen, das Geschäft im einigermaßen sichtbaren Bereich zu behalten.

Obwohl ich kein blinder Obrigkeits-Fan bin, unterstütze ich das auch. Einerseits ist es unfair gegenüber den legalen Betreibern (und Betreiberinnen). Denn die halten sich an die Gesetze, bleiben im sichtbaren Bereich und sind dafür die Dummen. Aber Hallo!

Und andererseits, ohne mir da zu naive Vorstellungen zu machen, denke ich trotzdem, dass in den legalen Bereichen des Gewerbes die Möglichkeiten besser sind, die Frauen zumindest in einem Mindestausmaß zu schützen. Auch wenn da die Behörden sicher mehr tun könnten.
 
Obwohl ich kein blinder Obrigkeits-Fan bin, unterstütze ich das auch. Einerseits ist es unfair gegenüber den legalen Betreibern (und Betreiberinnen). Denn die halten sich an die Gesetze, bleiben im sichtbaren Bereich und sind dafür die Dummen. Aber Hallo!
Du meinst also, Wohnungsprostitution ist v.a. deswegen verboten, weil sie schwer kontollierbar ist?
 
Du meinst also, Wohnungsprostitution ist v.a. deswegen verboten, weil sie schwer kontollierbar ist?

Das klingt jetzt a bissl nach einer mutwilligen Verdrehung. Die Wohnungsprostitution is mir sowas von wurscht. :lol:

Eigentlich ist glasklar, was ich gemeint hab. Ich bin skeptisch, wenn irgendwelche halbseidenen Wichtigmacher irgendwo Mega-Rudelbums-Aktionen aufziehen, wo sie groß in die eigene Tasche abkassieren. Denn genau sowas war das vermutlich, was da hochgegangen ist.

Ich kann mir kaum irgend ein Szenario vorstellen, wo diese Handvoll Ostfrauen, die da involviert waren, auch nur annähernd das an Geld herausbekommen haben, was ihnen (als Hauptakteurinnen dieser Aktion) eigentlich zugestanden hätte.

Manche mögen sowas wie Mitleid für den Typen empfinden, aber ich tu mir da schwer, wie ich schon mehrfach erklärt hab.
 
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