Polizei beendete Sexparty - ORF.at - Bericht

Da steht wörtlich: "Der Betreiber dürfte pro "Party" bis zu 5000 Euro eingenommen haben" - wenn das auch nur näherungsweise stimmt, klingt das für mich nicht so, also ob den Frauen für die Mitwirkung eine korrekte und angemessene Abgeltung zugestanden wurde. Ich kann mir keine wie immer geartete GERECHTE Abrechnung vorstellen, wo dem Kerl für seinen Beitrag 5000 Euro für eine Veranstaltung zustehen.

Wenn er jetzt dafür auf andere Weise bezahlt, fällt es schwer, Sympathie oder Mitleid für ihn zu haben.

Du glaubst jetzt aber nicht wirklich, dass ein/e Chronik-Journalist/in zwischen ERLÖSEN und EBITDA differenzieren kann ?
In einfacheren Worten: UMSATZ heißt nicht GEWINN ;)
 
... UMSATZ heißt nicht GEWINN ;)

Um was es eigentlich geht: Von den Frauen kriegt jede ein paar heiße Hunderter hingeknallt, EBENSO ALS UMSATZ.

Also: diskutier mich bitte nicht an, das nervt.



Nachgeschobene Erklärung - ANDISKUTIEREN heißt in diesem Fall: man schiebt einen nebensächlichen Aspekt penetrant und in dröhnenden Wiederholungen solange in den Vordergrund, bis die Leute die wichtigen Fragen aus den Augen verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Deren variable Kosten sind nur gering - somit gilt Erlös etwa gleich DB1.
Steuerfrei - wie @Mitglied #232783 richtig angemerkt hat.

Wenn man in prekären Anstellungsverhältnissen ist, kann das schon reizvoll sein.
Allgemeiner Einkommensbericht
Das Medianeinkommen in dem Land liegt bei 26.678,- € brutto im Jahr.
Bei niedrigen Qualifikationen (rd. 40% der unselbständig Erwerbstätigen) gar nur bei 19.215,-.
Das sind netto etwa 1.100,-- im Monat. Das ist nicht grad üppig - in Wien erst recht nicht.

Dass sie es nicht aus lauter Geilheit sondern wegen des Geldes gemacht haben
ist also sehr wahrscheinlich. Gesichert ist es natürlich nicht, da sie ja niemand persönlich kennt.
Aber wahrscheinlich ist es so.
Meine Putzfrau arbeitet aber auch nicht bei mir, weil sie einen Fetisch
entwickelt hat, und sie beim Bügeln meiner Hemden erregt wäre.
Sie macht das, weil sie die Kohle braucht.

Wenn es keine Mädels gibt, die es für 200,- oder 300,- machen, muss er eben mehr zahlen.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, wurden sie ja nicht hingeprügelt.

Das obliegt somit der eigenen der Entscheidung der Girls bei dieser Veranstaltung,
ob sie für 200,- 15-20h Putzen gehen oder oder sich 3h vögeln lassen.
 
Das obliegt somit der eigenen der Entscheidung der Girls bei dieser Veranstaltung,
ob sie für 200,- 15-20h Putzen gehen oder oder sich 3h vögeln lassen.

Kannst mir da eine Vermitteln, bei uns erntest unter 20.- in der Std. nur heißes Gelächter und bekommst den Putzfetzen selbst in die Hand gedrückt.
 
Ist halt bei uns anders, es gibt Studios oder genehmigte Lokationen die auch wöchentlich GB´s durchführen, glaube so um die 40.- bis 50.- Euro bist legal dabei.
Warum also 300 für illegal :fragezeichen:
Das ist die Frage. Der hohe Preis kann sich aber im Nachhinein als Rechtfertigung eignen im Verwaltungsstrafverfahren gegen die Kunden. Diese können argimentieren, dass sie bei diesem hohen Preis davon ausgegangen sind, dass ales legal ist.
 
Das ist die Frage. Der hohe Preis kann sich aber im Nachhinein als Rechtfertigung eignen im Verwaltungsstrafverfahren gegen die Kunden. Diese können argimentieren, dass sie bei diesem hohen Preis davon ausgegangen sind, dass ales legal ist.

wohl eher nicht!
die gäste/kunden bekommen eine ganz schlichte verwaltungsstrafrechtliche strafverfügung nach wpg und kein justizverfahren vor einem gericht
 
Du glaubst jetzt aber nicht wirklich, dass ein/e Chronik-Journalist/in zwischen ERLÖSEN und EBITDA differenzieren kann ?
In einfacheren Worten: UMSATZ heißt nicht GEWINN ;)

Um was es eigentlich geht: Von den Frauen kriegt jede ein paar heiße Hunderter hingeknallt, EBENSO ALS UMSATZ.

Also: diskutier mich bitte nicht an, das nervt.



Nachgeschobene Erklärung - ANDISKUTIEREN heißt in diesem Fall: man schiebt einen nebensächlichen Aspekt penetrant und in dröhnenden Wiederholungen solange in den Vordergrund, bis die Leute die wichtigen Fragen aus den Augen verlieren.

;) Eigentlich alles schnurz und hinfällig, weil bei Einkünften aus illegalen Aktivitäten liegt der steuerfreie Satz bei genau 0€.
 
Sie können es probieren, wird allerdings nichts bringen, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Ist für eine Bestrafung Vorsatz Voraussetzung, dann schon ;).

wohl eher nicht!
die gäste/kunden bekommen eine ganz schlichte verwaltungsstrafrechtliche strafverfügung nach wpg und kein justizverfahren vor einem gericht
Auch für eine Strafverfügung nach VStG ist ein Ermittlungsverfahren notwendig, bei dem der Verdächtige üblicherweise die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme hat (wie die Stellungnahme bei VStG-Verfahren wegen Verstößen gegen das WPG erfolgt, weiß ich im Detail aber nicht).
 
ist im verwaltungsstrafrecht nicht erforderlich, es reicht die übertretung

du bekommst den strafbescheid und zahlst die rechnung
nur besonders kühne erheben einspruch und/oder beantragen mässigung
Du gehst vom Verkehrsstrafrecht aus, oder? Da läuft das Ermittlungsverfahren tatsächlich meist im abgekürzter Form, ohne Einholung einer Stellungnahme des Betroffenen - weil die Verwaltung regelmäßig davon ausgeht, dass die Beweislage eindeutig ist (Radarmessung, dienstliche Wahrnehmung eines Polizeibeamten, etc.). Die Strafe darf 365 Euro nicht überschreiten. Ob diese Praxis auch bei (kleineren) Verstößen gegen das WPG regelmäßig angewendet wird, weiß ich ehrlicherweise nicht.

Im Verwaltungsstrafrecht ist es tatsächlich so, dass bei den meisten Verstößen Fahrlässigkeit zur Bestrafung reicht - da hast Du Recht. Nichtsdestotrotz kann der Tatverdächtige versuchen glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Da könnte der hohe Preis ins Spiel kommen.
 
nein, wir sind hier nicht im "verkehrsstrafrecht" das gibts es in dieser form gar nicht
nach wpg wurde eine verwaltungsübertretung begangen - aus-ende
das kostet max 500.- im erstfall wohl deutlich weniger -
(und es ist dabei vollkommen unerheblich, wieviel du für die party bezahlt hast)

es gibt sogar die möglichkeit bis zu 100 eur sofort zu bezahlen und sich die nachfolgende prozedur zu ersparen
das obliegt aber allein der maßgabe (und gnade) der handelnden organe vorort - kein anspruch darauf
sozusagen wie ein organstrafmandat um den weg zum verkehr wieder zu finden
 
Zuletzt bearbeitet:
nein, wir sind hier nicht im "verkehrsstrafrecht" das gibts es in dieser form gar nicht
nach wpg wurde eine verwaltungsübertretung begangen - aus-ende
das kostet max 500.- im erstfall wohl deutlich weniger -
es gibt sogar die möglichkeit bis zu 100 eur sofort zu bezahlen und sich die nachfolgende prozedur zu ersparen
das obliegt aber allein der maßgabe (und gnade) der handelnden organe vorort - kein anspruch darauf
sozusagen wie ein organstrafmandat um den weg zum verkehr wieder zu finden
Ich habe das Verkehrsstrafrecht erwähnt, weil viele Vereinfachungen des VStG auf Verkehrsdelikte zugeschnitten sind.
Bei Strafen über 365 Euro muss jedenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Danke für die Infos bzgl. der tatsächlichen Handhabung der Verwaltungsstrafen im WPG, das mit dem "Organmandat" wusste ich bspw. nicht.
 
Tut leid, ich kenn persönlich genug - Männer wie Frauen - die sich um ~ 10 Euro / St abbuckln müssen.

stimmt!
die traurige wahrheit ist, dass netto zehn euro pro stunde in österreich schon ein überdurchschnittliches gehalt sind
aber jedenfalls noch deutlich mehr, als die ein bis drei euro pro stunde für reguläre jobs in vielen cee-ländern
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaub, die Hoffnung dahinter ist, dass sich der Richter so schief lacht, dass er aufs Urteil vergißt! :D
Welche Pflichten hat denn der Kunde einer SW? Muss er sich ihre Karte zeigen lassen um sicher zu gehen, dass sie angemeldet ist? Muss er sich in einem Puff die Genehmigung nach WPG vorweisen lassen? Und folglich: Muss er bei einer Sexparty, für deren Teilnahme er einen stolzen Preis bezahlt, nachforschen, ob diese legal ist?
 
Welche Pflichten hat denn der Kunde einer SW? Muss er sich ihre Karte zeigen lassen um sicher zu gehen, dass sie angemeldet ist? Muss er sich in einem Puff die Genehmigung nach WPG vorweisen lassen?

Als Kunde musst du dir auf alle Fälle die Volljährigkeit einer Prostituierten belegen lassen, die sie im Besitz einer gültigen Karte ja haben muss, somit wäre die Legalität auch bestätigt.
Nach Registrierkassen Pflicht müsstest du auch auf die Ausstellung einer Rechnung bestehen um diese im Falle einer Überprüfung vorlegen zu können.
Die Lokalitäten in denen Sexarbeit ausgeübt werden darf unterliegen Vorschriften, zb. gesonderter und unmittelbarer Zugang zur öffentlichen Fläche(also keine Wohnung in einem Mehrparteienhaus) kann aber Manon sicher besser erklären.
 
Nach Registrierkassen Pflicht müsstest du auch auf die Ausstellung einer Rechnung bestehen um diese im Falle einer Überprüfung vorlegen zu können.
Wenn man den Beleg nicht vorweisen kann oder will, ist es für den Kunden aber sanktionslos - und das natürlich nicht nur in der Sexbranche.

Die Lokalitäten in denen Sexarbeit ausgeübt werden darf unterliegen Vorschriften, zb. gesonderter und unmittelbarer Zugang zur öffentlichen Fläche(also keine Wohnung in einem Mehrparteienhaus) kann aber Manon sicher besser erklären.
Weiß eigentlich jemand, warum Wohnungsprostitution so streng verboten ist?
 
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