Hi,
die Alimente verjähren nach 3 Jahren, der Anspruch an die Mutter wegen Veruntreuung ... keine Ahnung 30 Jahre?
LG Tom
Ich nehme mal stark an, dass eine Mutter nur dann auf die Alimente verzichtet, wenn sie das was fehlt auch entsprechend kompensieren kann.
Somit wird das Kind, solange die Beziehung zur Mutter dadurch nicht beschädigt wurde, niemals klagen.
Auch das Jugendamt wird im Nachhinein nicht aktiv werden, solange der "Fall" dort von niemandem vorgetragen wird.
Somit mõgen Eure Argumente allesamt gut und richtig sein, es ist allerdings ein theoretisieren, weil dieser "Ernstfall" nicht eintreten wird.
Die Eltern haben gemeinsam eine Lōsung gefunden wie sie dem Kind, trotz finanziellem "Ungleichgewicht" alles zukommen lassen kõnnen, was es braucht. Sie haben dadurch oder trotzdem ein gutes Auskommen miteinander, ich nehme an der entspannte Umgang wird dem Kindswohl nur zuträglich sein, passt, fertig.
Kurz gesagt, ihr habt schon recht, es is aber vollkommen blunzn.
Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass es dem Jugendamt ebenfalls blunzn wäre, solange dem Kind dadurch kein grober Schaden entsteht.
Wir haben ja null Einblick in die tatsächlichen Umstände.
Wenn sie sagt, wir haben das abgerechnet, der Anspruch wäre X Euro gewesen ich habe dem KV das Geld geschenkt, passt ja alles.
Was genau ist in Wahrheit unter diesen Umständen anders.
Leut Eurer Aussage hat auch hier die Mutter das Kind geschådigt.
Ob sie kein Interesse hat, ob sie es ihm schenkt... Ob sie die Sache gemeinsam arrangieren, das Endergebnis ist immer, dass die Mutter keine Kohle fůr das Kind bekommt.
Was ist mit einer Mutter die wider besseren Wissens den Vater als unbekannt angibt, die tut ja in Wahrheit genau das Selbe.
Da fällt das Kind sogar ums Erbe um.