Privatinsolvenz der Männer, weil die Scheidung, der Unterhalt der Frauen, und die Alimente der Kinder, denn Mann Finanziell Ruiniert hat.

Scheiss auf die Gesetze....mein Sohn hatte nie irgendeinen Mangel (auch aufgrund grosszügiger Grosseltern)und wozu soll ich den Kindsvater fertigmachen wenn es anders auch geht.

Das hat in erster Linie nichts mit "fertigmachen" zu tun, ein Kind kostet nunmal Geld, ob zusammen oder geschieden.
Das muß der letzte Assi kapieren und die Welt wird auch für die Kinder, ein besserer Ort.
Da muss auf ein Freiberufler umdenken, um dies zu ermöglichen, wenn es nicht leistbare ist, einer bezahlteren Arbeit nachgehen.
Das Geld der Großeltern wäre so gesehen ein hübscher Zusatz gewesen.
Du kannst ja gerne nachrechnen was du deinem Kind schuldest, denn das Geld wäre "nicht für dich" gewesen und ab dem 18. Lebensjahr direkt an dieses zu bezahlen.
 
Das hat in erster Linie nichts mit "fertigmachen" zu tun, ein Kind kostet nunmal Geld, ob zusammen oder geschieden.
Das muß der letzte Assi kapieren und die Welt wird auch für die Kinder, ein besserer Ort.
Da muss auf ein Freiberufler umdenken, um dies zu ermöglichen, wenn es nicht leistbare ist, einer bezahlteren Arbeit nachgehen.
Das Geld der Großeltern wäre so gesehen ein hübscher Zusatz gewesen.
Du kannst ja gerne nachrechnen was du deinem Kind schuldest, denn das Geld wäre "nicht für dich" gewesen und ab dem 18. Lebensjahr direkt an dieses

Das hat in erster Linie nichts mit "fertigmachen" zu tun, ein Kind kostet nunmal Geld, ob zusammen oder geschieden.
Das muß der letzte Assi kapieren und die Welt wird auch für die Kinder, ein besserer Ort.
Da muss auf ein Freiberufler umdenken, um dies zu ermöglichen, wenn es nicht leistbare ist, einer bezahlteren Arbeit nachgehen.
Das Geld der Großeltern wäre so gesehen ein hübscher Zusatz gewesen.
Du kannst ja gerne nachrechnen was du deinem Kind schuldest, denn das Geld wäre "nicht für dich" gewesen und ab dem 18. Lebensjahr direkt an dieses zu bezahlen.
Mein Kind braucht keinen besseren Ort, er ist bestens versorgt und aufgehoben auch ohne Alimentszahlungen.
 
Mein Kind braucht keinen besseren Ort, er ist bestens versorgt und aufgehoben auch ohne Alimentszahlungen.
Und genau darum geht es doch.
Der Vater meines Ältesten hätte soviel bezahlen müssen wie andere im Monat für 40h verdienen. Das ist absurd.
Ich hab nicht auf die Erhöhungen gepocht und ich hab verstanden, er hat mir das auch offen erzählt, bei ihm ging alles von Anfang an über das Jugendamt, wenn er da gegengewirkt hat.
Vor allem wenn auch seine Familie einspringt.
Dafür hat er ohne irgendeinen Wimpernzuck bei der Zahnspange etwas dazugelegt, oder andere Luxusgüter.
Wir kommen sehr gut miteinander klar, hatten all die Jahre nie! Streitereien.
Jetzt wohnt er nicht mehr zuhause lebt recht sparsam, kennt den Wert des Geldes. Es ist doch etwas ganz anderes sich selber erhalten zu müssen.
 
Darum geht es nicht, es ist nicht dein Geld, das des Kindes und du kannst es nicht verschenken, da es ja nicht dir gehört, aber ich geb auf...
Ja, rein theoretisch kōnnte ihn das Kind irgendwann auf die nicht bezahlten Alimente klagen.
Meine Ex und ich müssten auch Alimente hin und her überweisen, aber im Endeffekt überweise nur ich an sie, abzüglich dem, was sie zahlen müsste.
Das ist auch laut Richter in Ordnung.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Ja, rein theoretisch kōnnte ihn das Kind irgendwann auf die nicht bezahlten Alimente klagen.
Meine Ex und ich müssten auch Alimente hin und her überweisen, aber im Endeffekt überweise nur ich an sie, abzüglich dem, was sie zahlen müsste.
Das ist auch laut Richter in Ordnung.
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Oder die Mutter, sie dürfte das Geld nicht ausschlagen, sie könnte das nicht benötigte Geld auf einem Sparbuch parken, bei Führerschein, Fahrzeugkauf, Wohnraumbeschaffung, Reisen usw., wäre schon ein beachtlicher Geldbetrag für die Zukunft angespart.
Gerade in Zeiten in denen junge Menschen schon früh beginnen, einen Schuldenberg anzuhäufen.

Sie hingegen will den Kindvater schützen und bei seinem, demnach instabilen Lebensstil, zu unterstützen.
Aber nicht zum wohle des Kindes und dessen Zukunft.
 
Gerade in Zeiten in denen junge Menschen schon früh beginnen, einen Schuldenberg anzuhäufen
Wieso sollten sie? Wenn du sie nicht gerade zu Beginn der Lehrzeit aus dem Haus schmeisst.
Mein Sohn häuft auch ohne Finanzspritzen keine Schulden an, ich tat das auch nicht, als ich Auszog.
 
Wieso sollten sie? Wenn du sie nicht gerade zu Beginn der Lehrzeit aus dem Haus schmeisst.
Mein Sohn häuft auch ohne Finanzspritzen keine Schulden an, ich tat das auch nicht, als ich Auszog.

Keine Ahnung, sag du es mir.

Das sind nur die Daten von denen die zur Beratung gehen.
 
Keine Ahnung, sag du es mir.

Das sind nur die Daten von denen die zur Beratung gehen.
Man kann aber nur spekulieren woran es liegt.
Da wären wir wieder bei BB.
Egal wieviel da ist, anscheinend nicht gelernt damit umzugehen.
 
Keine Ahnung, sag du es mir.

Das sind nur die Daten von denen die zur Beratung gehen.
Das sind Leute die niemals gelernt haben mit Geld umzugehen.
Meiner spart mit 18 jedes Monat was weg, zahlt zu Miete und Essen dazu, zahlt sich de Hälfte vom Führerschein selbst usw.
Wer das nie lernt, wem alles die Eltern abnehmen, wird das halt erst lernen wenn er auszieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Scheiss auf die Gesetze....mein Sohn hatte nie irgendeinen Mangel (auch aufgrund grosszügiger Grosseltern)und wozu soll ich den Kindsvater fertigmachen wenn es anders auch geht.

Deiner vornehmen Ausdrucksweise zum Trotz ist es eine Veruntreuung, wenn das Jugendamt drauf kommt und noch nicht verjährt könnte das noch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ich kenne die Verjährungsfristen nicht, weiß nicht, ob das Jugendamt nach Volljährigkeit des Kindes noch aktiv wird (bei Deinem Alter wird das Kind ja wohl schon alt sein), aber es ist halt strafbar. Jeder muss Steuern zahlen und eine Buchhaltung haben, und aus dem Jahressteuerausgleich den Unterhalt zu berechnen ist keine Kunst. Man kann es ja so regeln, dass man es dem Kind überlässt, das vom Vater zu fordern, allenfalls einen Anspruch an das Erbe.


Was Du machst ist nichts anderes, als wenn ein Kellner in einem Lokal seine Freunde kostenlos durchfüttert und der Wirt hat den Schaden.

LG Tom
 
Hi,



Deiner vornehmen Ausdrucksweise zum Trotz ist es eine Veruntreuung, wenn das Jugendamt drauf kommt und noch nicht verjährt könnte das noch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Ich kenne die Verjährungsfristen nicht, weiß nicht, ob das Jugendamt nach Volljährigkeit des Kindes noch aktiv wird (bei Deinem Alter wird das Kind ja wohl schon alt sein), aber es ist halt strafbar. Jeder muss Steuern zahlen und eine Buchhaltung haben, und aus dem Jahressteuerausgleich den Unterhalt zu berechnen ist keine Kunst. Man kann es ja so regeln, dass man es dem Kind überlässt, das vom Vater zu fordern, allenfalls einen Anspruch an das Erbe.


Was Du machst ist nichts anderes, als wenn ein Kellner in einem Lokal seine Freunde kostenlos durchfüttert und der Wirt hat den Schaden.

LG Tom
Ich kenn einen Fall da war "das Kind" bereits 32, hat den Kindesvater nicht vor Nachzahlung geschützt.
Ob die Klage vom Jugendamt kam ist mir nicht bekannt.
 
Hi,

Wieso
In dem Fall ist ja sie der Wirt. Soweit ich es verstanden habe.

der Wirt ist das Kind! Der Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes. In diesem Fall die Kindesmutter hat die Pflicht, alles für ihr Kind einzufordern.

Wenn man sowas macht, um z.B. mit dem Kindesvater ein gutes Auslangen zu erreichen, ist das eine Sache, aber noch groß und stolz rumzutönen, dass man das eigene Kind geschädigt hat, ist nicht so sympathiestiftend.

LG Tom
 
Hi,



der Wirt ist das Kind! Der Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes. In diesem Fall die Kindesmutter hat die Pflicht, alles für ihr Kind einzufordern.

Wenn man sowas macht, um z.B. mit dem Kindesvater ein gutes Auslangen zu erreichen, ist das eine Sache, aber noch groß und stolz rumzutönen, dass man das eigene Kind geschädigt hat, ist nicht so sympathiestiftend.

LG Tom
Wieso sie hat dich den Teil aus ihrer Tasche ersetzt quasi.
Ich kenne die Verhältnisse ja nicht aber gehe einfach davon aus, dass an nichts fehlt bedeutet, warmes zuhause, Essen am Tisch, ordentliche Ausbildung ...
 
Hi,

Wieso sie hat dich den Teil aus ihrer Tasche ersetzt quasi.
Ich kenne die Verhältnisse ja nicht aber gehe einfach davon aus, dass an nichts fehlt bedeutet, warmes zuhause, Essen am Tisch, ordentliche Ausbildung ...

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Strenge Rechnung, gut Freunde.

Wenn sie sagt, wir haben das abgerechnet, der Anspruch wäre X Euro gewesen ich habe dem KV das Geld geschenkt, passt ja alles.

Das ist halt für Selbstdarsteller nicht mehr so eine gut Bühne. :D

LG Tom
 
Hi,



die Alimente verjähren nach 3 Jahren, der Anspruch an die Mutter wegen Veruntreuung ... keine Ahnung 30 Jahre?

LG Tom
Ich nehme mal stark an, dass eine Mutter nur dann auf die Alimente verzichtet, wenn sie das was fehlt auch entsprechend kompensieren kann.
Somit wird das Kind, solange die Beziehung zur Mutter dadurch nicht beschädigt wurde, niemals klagen.
Auch das Jugendamt wird im Nachhinein nicht aktiv werden, solange der "Fall" dort von niemandem vorgetragen wird.
Somit mõgen Eure Argumente allesamt gut und richtig sein, es ist allerdings ein theoretisieren, weil dieser "Ernstfall" nicht eintreten wird.

Die Eltern haben gemeinsam eine Lōsung gefunden wie sie dem Kind, trotz finanziellem "Ungleichgewicht" alles zukommen lassen kõnnen, was es braucht. Sie haben dadurch oder trotzdem ein gutes Auskommen miteinander, ich nehme an der entspannte Umgang wird dem Kindswohl nur zuträglich sein, passt, fertig.

Kurz gesagt, ihr habt schon recht, es is aber vollkommen blunzn.
Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass es dem Jugendamt ebenfalls blunzn wäre, solange dem Kind dadurch kein grober Schaden entsteht.
Wir haben ja null Einblick in die tatsächlichen Umstände.


Wenn sie sagt, wir haben das abgerechnet, der Anspruch wäre X Euro gewesen ich habe dem KV das Geld geschenkt, passt ja alles.
Was genau ist in Wahrheit unter diesen Umständen anders.
Leut Eurer Aussage hat auch hier die Mutter das Kind geschådigt.
Ob sie kein Interesse hat, ob sie es ihm schenkt... Ob sie die Sache gemeinsam arrangieren, das Endergebnis ist immer, dass die Mutter keine Kohle fůr das Kind bekommt.
Was ist mit einer Mutter die wider besseren Wissens den Vater als unbekannt angibt, die tut ja in Wahrheit genau das Selbe.
Da fällt das Kind sogar ums Erbe um.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Ich würde sogar soweit gehen zu sagen, dass es dem Jugendamt ebenfalls blunzn wäre, solange dem Kind dadurch kein grober Schaden entsteht.

das ändert sich schlagartig, wenn das Kind z.B. einen Unfall hat und ein Erwachsenenvertreter ernannt wird, der davon Wind bekommt. Der muss dann gegen die Mutter vorgehen.

Ich kenne ja durchaus einige Frauen, die - z.B. um den Vater ja vom Kind fernzuhalten - keine Zahlung angenommen haben, die haben aber entsprechende Unterlagen gehabt, nachzuweisen, dass sie mehr bezahlt haben, als Alimente angefallen wären, und das ist juristisch nicht 100% sicher.

Ich finde es halt generell seltsam, als Vormund und Verantwortlicher, die Ansprüche des eigenen Kindes nicht wahrzunehmen, insbesondere, wenn dies dann mit der Formulierung "obwohl es mir zugestanden wäre", das vermittelt dann schon den Eindruck, dass derjenge nicht begriffen hat, dass es nicht seine Ansprüche waren, auf die er verzichtet hat, sondern die Ansprüche seines Kindes.

LG Tom
 
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