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Sehr viel Desinformation auf einem Haufen, der Vater mag ja allenfalls durch das Kind noch mal zum Handkuss kommen soweit richtig, aber die Mutter sicher nicht.Hi,
Deiner vornehmen Ausdrucksweise zum Trotz ist es eine Veruntreuung, wenn das Jugendamt drauf kommt und noch nicht verjährt könnte das noch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ich kenne die Verjährungsfristen nicht, weiß nicht, ob das Jugendamt nach Volljährigkeit des Kindes noch aktiv wird (bei Deinem Alter wird das Kind ja wohl schon alt sein), aber es ist halt strafbar. Jeder muss Steuern zahlen und eine Buchhaltung haben, und aus dem Jahressteuerausgleich den Unterhalt zu berechnen ist keine Kunst. Man kann es ja so regeln, dass man es dem Kind überlässt, das vom Vater zu fordern, allenfalls einen Anspruch an das Erbe.
Was Du machst ist nichts anderes, als wenn ein Kellner in einem Lokal seine Freunde kostenlos durchfüttert und der Wirt hat den Schaden.
LG Tom
Deiner seltsamen Ansicht nach wäre es ja auch strafrechtlich wg. Veruntreuung zu verfolgen wenn eine Mutter die Alimentationszahlungen großteils für sich selbst ausgibt, was durchaus vorkommt. Mir ist aber keine einzige strafrechtlich Verfolgung, geschweige denn Verurteilung bekannt, wie passt das zusammen?