Radler werden immer gefährlicher......

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...und eine geeignete Kennzeichnungspflicht für Fahrräder.

So etwa? Damit wären auch die Fußgänger einbezogen. Die gehen ja auch manchmal bei Rot drüber.

PS: was nützt dir das? Hast du einen Schaden davongetragen? Bei Rot über eine Kreuzung zu fahren/gehen ist ein Verwaltungsdelikt. Um das ahnden zu können, muss der Übeltäter von einem Exekutivbeamten beobachtet worden sein. Dass du ihn anzeigst, reicht nicht.
 
Ja tun sie. Sag ich ja - ALLE Gruppen...

Nützen? Eh nix. Ich will eigentlich nur mein Frieden haben - und net auf der Straße auch noch ständig Ärger(nisse). :cool:
Andererseits - es können eben auch die Exekutivbeamten nichts mehr unternehmen, denn die Biker sind zu mobil und eben 'unerkennbar'.

Mein persönlicher Schluss aus der 'Verkehrsmalaise' (ohne diese Diskussion hier): wenn man Regeln erlässt, muss man (Staat) sie durchsetzen (wie auch in anderen europäischen Ländern mit Hilfe von Verkehrspolizei) geschehen. Wenn man dies nicht kann oder will, schafft man am besten die Regeln ab. ZB zuerst einmal 50 % aller Ampeln in Wien, die Fußgängerübergänge (auf denen bereits mehr Fußgänger verunglücken als sonst wo), die Radwege, die Fahrtrichtungen... und dann lehnt man sich zurück und sieht zu. Irgendwann rufen sie von alleine nach Wiedereinführung von Ordnungskriterien. Denn Straßenverkehr (in Österreich) funktioniert als System eben nicht auf Basis von Rationalität und respektvollem Verhalten.

:mrgreen:
 
Nein, absolut nicht. Wie gesagt - hinter mir herumhüpfen ist ohne Not.
Auf eine Gruppe jedoch absichtlich ungebremst zuzufahren ist eine andere Geschichte, oder?

PS: was nützt dir das? Hast du einen Schaden davongetragen? Bei Rot über eine Kreuzung zu fahren/gehen ist ein Verwaltungsdelikt. Um das ahnden zu können, muss der Übeltäter von einem Exekutivbeamten beobachtet worden sein. Dass du ihn anzeigst, reicht nicht.
Es geht auch um Fahrerflucht. :)
Ein Studienkollege von mir wurde einmal von Passanten angehalten, weil er einen städtischen Bus zu einer Notbremsung veranlasst hatte. Er war ganz außer sich... aber ein wenig stiller als er dann mit den Folgen und einer Verhandlung konfrontiert war... im Bus hatte es zwei Verletzte gegeben.
 
Auf eine Gruppe jedoch absichtlich ungebremst zuzufahren ist eine andere Geschichte, oder?

Das hängt vom objektiven Gefahrenpotential ab. Subjektiv wird das wahrscheinlich jede der beteiligten Parteien etwas anders sehen.


Es geht auch um Fahrerflucht. :)
Ein Studienkollege von mir wurde einmal von Passanten angehalten, weil er einen städtischen Bus zu einer Notbremsung veranlasst hatte. Er war ganz außer sich... aber ein wenig stiller als er dann mit den Folgen und einer Verhandlung konfrontiert war... im Bus hatte es zwei Verletzte gegeben.

Mit der Erweiterung vom 100. ins 1000. drängt sich mir jetzt ein Vegleich zu einem anderen Thread auf... :mrgreen:

Nein, es geht mir um die übergroße Aufregung wegen Lappalien auf allen Seiten. Zu schnell vorbei, bei rot/gelb über die Kreuzung, zu wenig Seitenabstand... alles folgenlose Alltagspraxis. Manchmal habe ich den Eindruck, man regt sich über Kleinigkeiten auf, und hat in Wirklichkeit nur einen Sündenbock für seine Alltagsaggressionen gefunden.

Interessanterweise bin ich am Motorrad selbst am ausgeglichensten.
 
Um das ahnden zu können, muss der Übeltäter von einem Exekutivbeamten beobachtet worden sein. Dass du ihn anzeigst, reicht nicht.
:mrgreen:

Das Problem ist halt: es reicht auch nicht, wenn es ein Exekutivbeamter beobachtet. Nämlich für den Fall, dass der Radfahrer in die Pedale tritt und eine Wolke ist. Dann kann sich der Exekutivbeamte nämlich auch brausen gehen. Anders würde das schon aussehen, wenn es Kennzeichen auch für Fahrräder geben würde.

Und falls Du wieder mit den Fußgängern kommst ..... abgesehen davon, dass man einen Fußgänger im Falle der Flucht leicht einholen kann - aber es ist doch meines Wissens nach so, dass in Österreich alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge eines Kennzeichens bedürfen.

Es ist meiner Meinung nach nicht einzusehen, warum davon gerade Fahrräder ausgenommen sein sollen. Durch das vermehrte Aufkommen von Radfahrern und nicht zuletzt durch die Gefährdung, welche durch rücksichtslose Radfahrer hervor gerufen wird, scheint mir diese Ausnahme nicht mehr gerechtfertigt.
 
- aber es ist doch meines Wissens nach so, dass in Österreich alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge eines Kennzeichens bedürfen.

Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.
 
Das hängt vom objektiven Gefahrenpotential ab. Subjektiv wird das wahrscheinlich jede der beteiligten Parteien etwas anders sehen.
Objektiv... wie groß ist das reele Gefahrenpotential, wenn Du mit dem Auto im absoluten Kriechtempo wen kurz anschiebst, wenn er sich gegen geltendes Recht verhält? Tja...

Nein, es geht mir um die übergroße Aufregung wegen Lappalien auf allen Seiten.
...
Interessanterweise bin ich am Motorrad selbst am ausgeglichensten.
Wie geschrieben... es geht mir nicht um Lappalien, dafür gibt es genug Möglichkeiten der anonymen Betreibung.
Bei Fußgängern untereinander ist das Schadenspotenzial, glaube ich, geringer, weil Mensch auf diese Geschwindigkeiten ausgelegt ist.
Folgenlose Alltagspraxis... ja, vielleicht... sie zu legitimieren finde ich jedoch falsch, auch wenn es mich damit öfters mal treffen sollte.

Jeder zieht andere Arten der Fortbewegung vor. Je nach gemachten Erfahrungen und je nach eigenem Fahrstil. ;)

Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.
Er schrieb, sinngemäß, nichts anderes, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst mir den erklären?

Alles straßenzugelassene, das einen Motor (mit best. Mindestleistung) zum Antrieb benutzt, ist ein Kraftfahrzeug. Fahrräder, Dreiräder, Kinderwagen, Fuhrwerke usw. sind das nicht.
Das sollte jeder Führerscheinbesitzer wissen, denn dieses Wissen ist beispielsweise bei den Überholverbotsregeln unabdingbar.
 
Das sollte jeder Führerscheinbesitzer wissen, denn dieses Wissen ist beispielsweise bei den Überholverbotsregeln unabdingbar.

Aber nein.
Was mir in dem Zusammenhang wichtiger ist: die Kennzeichenpflicht dient ja nicht nur der Identifizierung eines Fahrzeuges, sondern sie soll vor allem sicherstellen, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt. Ohne Versicherung kein Kennzeichen.

Und genau das stört mich bei den Radfahrern. Der kann de facto tun und lassen, was er will, trägt in gleichem Ausmaß zur Gefahrenbildung im Straßenverkehr bei, ist aber weder durch Kennzeichen ausforschbar und schon gar ned durch eine Versicherung geschützt. Das sind unhaltbare Zustände.
 
vor allem sicherstellen, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt.
...
Das sind unhaltbare Zustände.

Privathaftpflicht ist sowieso ratsam, auch ohne Fahrzeug. Schdaen kann man auf viele andere Weisen ebenso verursachen.
Eine Versicherungspflicht für Radfahrer widerspricht eher der Linie, Radfahren als Ersatz für motorisierten Individualverkehr zu etablieren. Dazu ist es nämlich hinderlich, allzu viele bürokratische Hürden in den Weg zu legen.

Wie groß ist etwa der Schaden, der durch Radfahrer verursacht und nicht abgegolten wird? Wenn ein Radfahrer erwischt wird, muss er ja ohnehin dafür aufkommen. Das Fahrerfluchtproblem hast du bei Radfahrern, aber auch bei Autofahrern obwohl diese kennzeichenpflichtig sind. Die Opfer sind nur meistens nicht mehr in der Lage, sich ein Kennzeichen zu merken oder es weiterzusagen. Die liegen schwerverletzt oder tot auf der Straße herum. So etwas kommt bei Radfahrern eher selten vor.

Die meisten Fußgänger ärgern sich ja nicht, weil sie verletzt wurden, sondern weil sie erschrocken sind oder weil die Regellosigkeit ihre Moral quält.

Bei Kennzeichen kommt das Problem der Größe im Verhältnis zur Fahrzeugshilouette dazu. Es sind ja bereits die roten Mopedtaferln kaum zu lesen. Solche Kuchenbleche auf Fahrrädern - speziell auf sportlich genutzten - werden eher geringe Akzeptanz aufweisen. Dann verzichtet man lieber auf's Fahrrad und fährt weiter mit dem Auto. Ist das unschädlicher oder ungefährlicher?
 
Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied

Anhänger sind keine Kraftfahrzeuge.....haben aber auch eine Kennzeichnungspflicht.......aber egal....sie werden ja nicht gelenkt sondern nur gezogen...
 
ja radfahren war schon immer ein kick :mrgreen:


also mir wärs zu gefährlich in wien zu radeln, da leg ich mich lieber mit a paar bsoffene in der nacht in meinem taxi an:cool:



:haha: soll scho a paar geben haben, die von die Schmerzen bei der nächsten Ampel eingholt worden sind - hab ih mir einmal sagen lassen ;) :mrgreen:


nix da, wenn dann ordentlich, wer liegt,der liegt:mrgreen:


na wenna die 2,5meter noch hochkommt zu mir :mrgreen:


ich sehs gern von 2 seiten weil ich auch gern mit dem rad fahre, allerdings mittn mtb. aber ich fahre eher dort, wo ich platz hab und ned gefahrlaufe, von einem rücksichtslosen lkw fahrer über den haufen geschoben zu werden :mrgreen: wenns auf da autobahn fahren dürften würdens dort auch noch fahren, jede wette :mrgreen:

do brauchertns a vignette...:lehrer:

wenn ich davon ausgehe, dass der grossteil der radfahrer auch mit dem autofahren versteh ichs nicht, warum sich manche radler so verhalten.

weils mitn auto abstellen auch des hirn ablegen...:mad:

So etwa? Damit wären auch die Fußgänger einbezogen. Die gehen ja auch manchmal bei Rot drüber.

PS: was nützt dir das? Hast du einen Schaden davongetragen? Bei Rot über eine Kreuzung zu fahren/gehen ist ein Verwaltungsdelikt. Um das ahnden zu können, muss der Übeltäter von einem Exekutivbeamten beobachtet worden sein. Dass du ihn anzeigst, reicht nicht.

falsch! du brauchst nur einen zeugen!:lehrer:

Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.

wiederum falsch! zB fiaker sind kennzeichenpflichtig!:!:

Alles straßenzugelassene, das einen Motor (mit best. Mindestleistung) zum Antrieb benutzt, ist ein Kraftfahrzeug. Fahrräder, Dreiräder, Kinderwagen, Fuhrwerke usw. sind das nicht.
Das sollte jeder Führerscheinbesitzer wissen, denn dieses Wissen ist beispielsweise bei den Überholverbotsregeln unabdingbar.


lernen sie die StVo: denn:

wiederum falsch:

e-fahrräder haben einen motor und sind nicht kennzeichenpflichtig:lehrer:
bei KFZ mit verbrennungsmotor gibt es keine ausnahmen in der kennzeichenpflicht:lehrer:
ausnahme der ausnahme: fahrtaugliche gartenfahrzeuge des stadtgartenamtes:lehrer:
 
Eine Versicherungspflicht für Radfahrer widerspricht eher der Linie, Radfahren als Ersatz für motorisierten Individualverkehr zu etablieren. Dazu ist es nämlich hinderlich, allzu viele bürokratische Hürden in den Weg zu legen.

Du verzeihst ..... Du weißt ja schon, dass ich meine eigene Logik habe. :cool:

Wenn man das Radfahren in den Städten als Ersatz für den motorisierten Individualverkehr etablieren will, dann träumt man offenbar davon, dass hinkünftig noch mehr Radfahrer und noch weniger Autos in Wien unterwegs sein werden.

Das hieße nach geltendem Recht, dass zunehmend Verkehrsteilnehmer mit Kennzeichen und Pflichtversicherung durch Verkehrsteilnehmer ohne Kennzeichen und ohne Pflichtversicherung ersetzt werden. Die noch dazu keine verpflichtende Ausbildung für das Betreiben ihres Rades benötigen.

Dass man sich davon eine Zunahme der Disziplin und eine Abnahme der Gefährlichkeit erwartet, scheint mir in hohem Grade unlogisch zu sein. Es dürfte sich um die gleiche Unlogik handeln, mit der man die Prostitution legalisieren will, indem man die Gesetze am liebsten ersatzlos streichen würde. Freien Weg für freie Bürger, quasi .... :roll:

Dabei wäre gerade das Gegenteil angebracht: jene, welche immer wieder und unbelehrbar Eigennutz über Gemeinnutz stellen, gehörten eindeutig in die Schranken gewiesen. Aber wirklich eindeutig, ned nur mit "du, du" ... schon so, dass man sich's merkt. :mrgreen:
 
e-fahrräder haben einen motor und sind nicht kennzeichenpflichtig
bei KFZ mit verbrennungsmotor gibt es keine ausnahmen in der kennzeichenpflicht

bis 20 km / h im Betrieb, soweit ich weiss....

es gibt aber welche die 50 bis 60 km / h erreichen ..... da würde mich interessieren was der darf und was nicht
 
tschuiung is nat das KFG und nicht die StVo
 
Es ist meiner Meinung nach nicht einzusehen, warum davon gerade Fahrräder ausgenommen sein sollen. Durch das vermehrte Aufkommen von Radfahrern und nicht zuletzt durch die Gefährdung, welche durch rücksichtslose Radfahrer hervor gerufen wird, scheint mir diese Ausnahme nicht mehr gerechtfertigt.

Das sind nur Scheinargumente und Behauptungen, die nicht objektivierbar sind. In Wien sind heuer drei Radfahrer getötet worden, in allen drei Fällen waren die KFZ-Lenker schuld. Vier Passanten sind auf Schutzwegen getötet worden... Also wenn es um objektive Gefährdung ginge, müsste in Wien schon längst flächendeckend Tempo 20 eingeführt worden sein - was in etwa eh die Durchschnittsgeschwindigkeit hier ist :mrgreen:

Man kann es noch so oft wiederholen: von einer Masse von 100 kg kann niemals eine Gefährdung ausgehen wie von einer von 1,5 t! Abgesehen jetzt von der höheren Geschwindigkeit, der eingeschränkten Sicht, der Platzverhältnisse etc..

Der Rechtsstaat muss sich aber an objektiven Kriterien orientieren. Wenn es also darum geht, den Straßenverkehr sicherer zu gestalten, gibt es mindesten ein Dutzend Maßnahmen, bevor die Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder dran käme.

Weil hier subjektive Gefährdung und Ängstlichkeit (besonders der älteren Bevölkerung) und Realität so weit auseinander liegen, nehmen sich ja gerade die Effen dieser Thematik an. Wie in anderen gesellschaftlichen Fragen, die ähnlich gelagert sind, auch! ;)
 
Weil hier subjektive Gefährdung und Ängstlichkeit (besonders der älteren Bevölkerung) und Realität so weit auseinander liegen, nehmen sich ja gerade die Effen dieser Thematik an.

Kannst mir das in leicht verständlichen Worten so erklären, dass es auch ein ängstlicher alter Trottel versteht, oder kommst Dir nur besonders originell vor, wenn Du die "Effen" ins Spiel bringst?

Im Grunde genommen geht's mir - ich erklär' Dir's auch leicht verständlich - darum, dass die Disziplin im Straßenverkehr generell abnimmt, seit ungefähr dreißig Jahren. Genau seit der Zeit, als man immer mehr Verkehrsampeln eingeführt hat, in der Folge immer weniger Polizisten auf der Straße unterwegs waren, Kontrollen seltener wurden, Planquadrate groß angekündigt wurden, damit sich nur ja jeder danach richten kann.

Im gleichen Zeitraum hat das Verkehrsaufkommen deutlich zugenommen, mit der gleichen Rasanz, mit welcher die Disziplin abgenommen hat. Heute gehört die Straße de facto den rücksichtslosen Rowdies, wurscht ob sie im Auto sitzen, im Lkw, oder auf Motorrad und Fahrrad. Wer sich heute im Straßenverkehr regelkonform verhält, ist der Trottel vom Dienst. Und den verantwortlichen Politikern fällt weiter nichts ein, als alles abzuwiegeln.

Man kann es noch so oft wiederholen: von einer Masse von 100 kg kann niemals eine Gefährdung ausgehen wie von einer von 1,5 t!
Und wo siehst Du den praktischen Unterschied, ob ich von einem Radfahrer mit einer Masse von 100 kg oder von einem Pkw mit einer Masse von 1,5 t in den Rollstuhl oder ins Grab katapultiert werde?
Da fehlt mir offenbar Dein Zynismus .....
 
falsch! du brauchst nur einen zeugen!:lehrer:

Rechtsgrundlage? Nein, ist sogar ein Musterbeispiel. Ohne Kiwara oder amtliche Kamera geht nix, solange du keinen Unfall baust.

e-fahrräder haben einen motor und sind nicht kennzeichenpflichtig:lehrer:
bei KFZ mit verbrennungsmotor gibt es keine ausnahmen in der kennzeichenpflicht:lehrer:
ausnahme der ausnahme: fahrtaugliche gartenfahrzeuge des stadtgartenamtes:lehrer:

E-Fahrräder, E-Scooter und diese nicht umfallbaren 2-Räder sind solange keine Kfz, solange sie nicht mehr als 250 Watt Leistung bringen. Die Mindestleistung habe ich erwähnt.
Zum Rest: Ausnahmen und Ausnahmen von Ausnahmen gibt es immer, aber eine Grundsatzregel, dass Fahrzeuge gekennzeichnet sein müssen gibt es nicht.

Du verzeihst ..... Du weißt ja schon, dass ich meine eigene Logik habe. :cool:

Sichanet! :lehrer:

Das hieße nach geltendem Recht, dass zunehmend Verkehrsteilnehmer mit Kennzeichen und Pflichtversicherung durch Verkehrsteilnehmer ohne Kennzeichen und ohne Pflichtversicherung ersetzt werden. Die noch dazu keine verpflichtende Ausbildung für das Betreiben ihres Rades benötigen.

Genau. Die sich abgasfrei, umweltverträglich, langsam, aufmerksam weil nicht vom eigenen Fahrzeuginventar abgelenkt aus Muskelkraft bewegen und die keine Knautschzone haben, daher aus Selbsterhaltungstrieb umsichtiger sein sollten, gesünder unterwegs sind und viel weniger Platz und Umweltresourcen verbrauchen. Du kannst schlechtreden was du willst, die Vorzüge überwiegen.

indem man die Gesetze am liebsten ersatzlos streichen würde. Freien Weg für freie Bürger, quasi .... :roll:

Gesetze werden dabei ja nicht gestrichen. Schadenersatzrecht, StVO usw gelten ja auch für Radfahrer.

bis 20 km / h im Betrieb, soweit ich weiss....

es gibt aber welche die 50 bis 60 km / h erreichen ..... da würde mich interessieren was der darf und was nicht

Bis 20 km/h und 250 Watt sind es Fahrräder und nicht FS- oder Kennzeichenpflichtig, darüber hinaus sind es typisierungs- und kennzeichenpflichtige Kraftfahrzeuge.
 
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