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Dass Du in Richtung Nötigung gehst ist Dir schon klar, oder?
Nein, absolut nicht. Wie gesagt - hinter mir herumhüpfen ist ohne Not.
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Dass Du in Richtung Nötigung gehst ist Dir schon klar, oder?
...und eine geeignete Kennzeichnungspflicht für Fahrräder.
Auf eine Gruppe jedoch absichtlich ungebremst zuzufahren ist eine andere Geschichte, oder?Nein, absolut nicht. Wie gesagt - hinter mir herumhüpfen ist ohne Not.
Es geht auch um Fahrerflucht.PS: was nützt dir das? Hast du einen Schaden davongetragen? Bei Rot über eine Kreuzung zu fahren/gehen ist ein Verwaltungsdelikt. Um das ahnden zu können, muss der Übeltäter von einem Exekutivbeamten beobachtet worden sein. Dass du ihn anzeigst, reicht nicht.
Auf eine Gruppe jedoch absichtlich ungebremst zuzufahren ist eine andere Geschichte, oder?
Es geht auch um Fahrerflucht.
Ein Studienkollege von mir wurde einmal von Passanten angehalten, weil er einen städtischen Bus zu einer Notbremsung veranlasst hatte. Er war ganz außer sich... aber ein wenig stiller als er dann mit den Folgen und einer Verhandlung konfrontiert war... im Bus hatte es zwei Verletzte gegeben.
Um das ahnden zu können, muss der Übeltäter von einem Exekutivbeamten beobachtet worden sein. Dass du ihn anzeigst, reicht nicht.
- aber es ist doch meines Wissens nach so, dass in Österreich alle für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge eines Kennzeichens bedürfen.
Objektiv... wie groß ist das reele Gefahrenpotential, wenn Du mit dem Auto im absoluten Kriechtempo wen kurz anschiebst, wenn er sich gegen geltendes Recht verhält? Tja...Das hängt vom objektiven Gefahrenpotential ab. Subjektiv wird das wahrscheinlich jede der beteiligten Parteien etwas anders sehen.
Wie geschrieben... es geht mir nicht um Lappalien, dafür gibt es genug Möglichkeiten der anonymen Betreibung.Nein, es geht mir um die übergroße Aufregung wegen Lappalien auf allen Seiten.
...
Interessanterweise bin ich am Motorrad selbst am ausgeglichensten.
Er schrieb, sinngemäß, nichts anderes, oder?Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.
Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.
Kannst mir den erklären?
Das sollte jeder Führerscheinbesitzer wissen, denn dieses Wissen ist beispielsweise bei den Überholverbotsregeln unabdingbar.
vor allem sicherstellen, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorliegt.
...
Das sind unhaltbare Zustände.
Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied
ja radfahren war schon immer ein kick
soll scho a paar geben haben, die von die Schmerzen bei der nächsten Ampel eingholt worden sind - hab ih mir einmal sagen lassen
na wenna die 2,5meter noch hochkommt zu mir
ich sehs gern von 2 seiten weil ich auch gern mit dem rad fahre, allerdings mittn mtb. aber ich fahre eher dort, wo ich platz hab und ned gefahrlaufe, von einem rücksichtslosen lkw fahrer über den haufen geschoben zu werden wenns auf da autobahn fahren dürften würdens dort auch noch fahren, jede wette
wenn ich davon ausgehe, dass der grossteil der radfahrer auch mit dem autofahren versteh ichs nicht, warum sich manche radler so verhalten.
So etwa? Damit wären auch die Fußgänger einbezogen. Die gehen ja auch manchmal bei Rot drüber.
PS: was nützt dir das? Hast du einen Schaden davongetragen? Bei Rot über eine Kreuzung zu fahren/gehen ist ein Verwaltungsdelikt. Um das ahnden zu können, muss der Übeltäter von einem Exekutivbeamten beobachtet worden sein. Dass du ihn anzeigst, reicht nicht.
Kraftfahrzeuge. Ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.
Alles straßenzugelassene, das einen Motor (mit best. Mindestleistung) zum Antrieb benutzt, ist ein Kraftfahrzeug. Fahrräder, Dreiräder, Kinderwagen, Fuhrwerke usw. sind das nicht.
Das sollte jeder Führerscheinbesitzer wissen, denn dieses Wissen ist beispielsweise bei den Überholverbotsregeln unabdingbar.
Eine Versicherungspflicht für Radfahrer widerspricht eher der Linie, Radfahren als Ersatz für motorisierten Individualverkehr zu etablieren. Dazu ist es nämlich hinderlich, allzu viele bürokratische Hürden in den Weg zu legen.
e-fahrräder haben einen motor und sind nicht kennzeichenpflichtig
bei KFZ mit verbrennungsmotor gibt es keine ausnahmen in der kennzeichenpflicht
Es ist meiner Meinung nach nicht einzusehen, warum davon gerade Fahrräder ausgenommen sein sollen. Durch das vermehrte Aufkommen von Radfahrern und nicht zuletzt durch die Gefährdung, welche durch rücksichtslose Radfahrer hervor gerufen wird, scheint mir diese Ausnahme nicht mehr gerechtfertigt.
Weil hier subjektive Gefährdung und Ängstlichkeit (besonders der älteren Bevölkerung) und Realität so weit auseinander liegen, nehmen sich ja gerade die Effen dieser Thematik an.
Und wo siehst Du den praktischen Unterschied, ob ich von einem Radfahrer mit einer Masse von 100 kg oder von einem Pkw mit einer Masse von 1,5 t in den Rollstuhl oder ins Grab katapultiert werde?Man kann es noch so oft wiederholen: von einer Masse von 100 kg kann niemals eine Gefährdung ausgehen wie von einer von 1,5 t!
falsch! du brauchst nur einen zeugen!
e-fahrräder haben einen motor und sind nicht kennzeichenpflichtig
bei KFZ mit verbrennungsmotor gibt es keine ausnahmen in der kennzeichenpflicht
ausnahme der ausnahme: fahrtaugliche gartenfahrzeuge des stadtgartenamtes
Du verzeihst ..... Du weißt ja schon, dass ich meine eigene Logik habe.
Das hieße nach geltendem Recht, dass zunehmend Verkehrsteilnehmer mit Kennzeichen und Pflichtversicherung durch Verkehrsteilnehmer ohne Kennzeichen und ohne Pflichtversicherung ersetzt werden. Die noch dazu keine verpflichtende Ausbildung für das Betreiben ihres Rades benötigen.
indem man die Gesetze am liebsten ersatzlos streichen würde. Freien Weg für freie Bürger, quasi ....
bis 20 km / h im Betrieb, soweit ich weiss....
es gibt aber welche die 50 bis 60 km / h erreichen ..... da würde mich interessieren was der darf und was nicht