Radler werden immer gefährlicher......

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Da ich sehe, dass es hier richtige Straßenverkehrsexperten gibt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige Fragen in den Raum zu stellen. Die Fragen betreffen nicht Radfahrer, sondern Motorradfahrer und sind daher nicht unmittelbar für den Thread relevant, aber wie gesagt, da hier solche Experten anzutreffen sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen:
Ich lernte in der Fahrschule, daß man nur überholen darf, wenn man sich nach dem Überholvorgang wieder in den Verkehr einreihen kann, ohne andere Verkehlsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden. Gilt diese Regel auch für überholende Motorräder?
Ich lernte, daß man bei einer Kreuzung so anhalten muß, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden. Dass heißt, das "Warten bei Rot" auf dem Zebrastreifen ist verboten. Gilt diese Regel auch für 2-Radfahrer?
 
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sollen wir jetzt die StVo wiederholen? bitte selbst nachlesen
 
sollen wir jetzt die StVo wiederholen? bitte selbst nachlesen
ist ganz schön viel Arbeit, sich da durch zu arbeiten, bis man die gesuchte Stelle findet. Meine Fragen lassen sich doch mit einem einfachen "ja" oder "nein" beantworten. Meiner Meinung nach müßte theoretisch die Antwort "ja" lauten, die Praxis zeigt, dass kontinuierlich gegenteilig gehandelt wird. Deswegen bin ich verunsichert. Ich möchte doch keinen 2 Radfahrer behindern oder gefährden!
 
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Eine Versicherungspflicht für Radfahrer widerspricht eher der Linie, Radfahren als Ersatz für motorisierten Individualverkehr zu etablieren.

Sorry - das ist Unsinn. Eine Versicherungspflicht dient dazu, ANDEREN die Schäden die durch den Versicherten verursacht wurden, abzugelten.

Und auch dazu, den Versicherten vor dem absoluten Ruin zu bewahren, wenn mal was passiert. Oder hast DU 20 Mio auf der Kante, wenn du einen Unfall mit mehreren Schwerverletzten produzierst ?

Das Fahrerfluchtproblem hast du bei Radfahrern, aber auch bei Autofahrern obwohl diese kennzeichenpflichtig sind

Das Fahrerfluchtproblem ist meistens bei Sachschäden gegeben. Unfälle mit Personenschaden sind die verschwindende Minderzahl bei solchen Ereignissen. Nur die sind halt in den Nachrichten.
Der Radler, der beim Vorbeischummeln Spiegel abrasiert, Autos verdellt und sonstiges Unheil anrichtet und sich dann einfach verdrückt - der wäre damit sehr einfach zur Verantwortung zu ziehen. Und auch jemand, der NUR einen Sachschaden erlitten hat, hat ein Recht auf Entschädigung.
 
Sorry - das ist Unsinn. Eine Versicherungspflicht dient dazu, ANDEREN die Schäden die durch den Versicherten verursacht wurden, abzugelten.

Und auch dazu, den Versicherten vor dem absoluten Ruin zu bewahren, wenn mal was passiert. Oder hast DU 20 Mio auf der Kante, wenn du einen Unfall mit mehreren Schwerverletzten produzierst ?

Sorry, aber DAS ist Unsinn. Die VersicherungsPFLICHT soll das dramatisch hohe Risiko von motorisierten, tonnenschweren, von Nichtprofis bewegten Gefahrenpotentialen abfangen. Nicht alles, was theoretisch Schaden verursachen kann, ist einer Versicherungspflicht unterworfen. Das Schadenspotential muss immer noch bewertet werden.

Eine seriöse Zahl über die durch Radfahrer verursachten Schäden, die nicht von diesen abgegolten werden, habe ich bisher nicht gesehen.

Das Fahrerfluchtproblem ist meistens bei Sachschäden gegeben. Unfälle mit Personenschaden sind die verschwindende Minderzahl bei solchen Ereignissen. Nur die sind halt in den Nachrichten.

Das Fahrerfluchtproblem hast du in beiden Varianten. Beim Auto erhöht der zu erwartende Versicherungsmalus die Bereitschaft zur Flucht zusätzlich. Trotz Versicherungspflicht.

Der Radler, der beim Vorbeischummeln Spiegel abrasiert, Autos verdellt und sonstiges Unheil anrichtet und sich dann einfach verdrückt - der wäre damit sehr einfach zur Verantwortung zu ziehen. Und auch jemand, der NUR einen Sachschaden erlitten hat, hat ein Recht auf Entschädigung.

Wieviele solcher Schäden sind dir bereits vorgekommen? Mir noch kein einziger. Aber dafür zum Beispiel bereits drei Einkaufswagerl. Alle fahrerflüchtig, keines gekennzeichnet.
 
Eine seriöse Zahl über die durch Radfahrer verursachten Schäden, die nicht von diesen abgegolten werden, habe ich bisher nicht gesehen.

Das ist auch schwer möglich ... wie soll man eine Zahl von etwas kenne, das man nicht kennt ...

Wieviele solcher Schäden sind dir bereits vorgekommen?

Zwei bis jetzt. Zusätzlich einer, der zwar die Stoptafel ignoriert und mich zum Ausweichen gezwungen hat (weil ich ihn nicht töten wollte), was wiederum mich mit einem geparkten Auto kollidieren liess (verschulden eindeutig beim davonradelnden) und noch einer, der mir nonchalant bei Rot über den Zebrastreifen kommend in die Seite fährt, das zerdellte Rad schultert und davon rennt.

Gut - nichts passiert, was man mit Geld nicht richten könnte ... aber bitte nicht mit meinem Geld.


Die VersicherungsPFLICHT soll das dramatisch hohe Risiko von motorisierten, tonnenschweren, von Nichtprofis bewegten Gefahrenpotentialen abfangen

Sorry, keine Zustimmung. Die Versicherungspflicht dient dazu, den Geschädigten im Strassenverkehr eine Abgeltung der Schäden zu garantieren. Und auch Radfahrer können durch ihr Verhalten massive Schäden verursachen ... allein jene, die durch Brems- und Ausweichmanöver passieren, wenn die Radler entgegen jeder Verkehrsregeln bei Rot über Kreuzungen fahren, Einbahnen, Abbiegeverbote und Stoptafeln ignorieren und im allgemeinen Verkehrszeichen und -regeln als überflüssige Dekoration erachten.
 
die Diskussion hier erinnert mich an ein Interview mit Kreisky in den frühen 70er Jahren. Kreisky war erst ganz kurz Bundeskanzler und die Reporter versuchten ihn in allen Facetten der Bevölkerung zu präsentieren. Frage:" Herr Bundeskanzler, betreiben Die gerne Sport?" Antwort, im bekannt gemächlichen Kreisky Stil: "Wissen's Herr Reporter, manche haben`d Kraft in d 'Fiaß, ich hab's eher im Kopf". Wenn ich mir diesen Thread anschaue:Bei einigen wenigen muß wirklich die Kraft "In d'Fiaß" konzentriert sein. Nur blöd halt, daß für das Oberstübchen zu wenig übrig geblieben ist und sie mit dieser leider in etwas zu tiefen Körperregionen angesiedelten Kraft andere gefährden.
 
Ich lernte in der Fahrschule, daß man nur überholen darf, wenn man sich nach dem Überholvorgang wieder in den Verkehr einreihen kann, ohne andere Verkehlsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden. Gilt diese Regel auch für überholende Motorräder?
Ich lernte, daß man bei einer Kreuzung so anhalten muß, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden. Dass heißt, das "Warten bei Rot" auf dem Zebrastreifen ist verboten. Gilt diese Regel auch für 2-Radfahrer?

ad1) klar - nur dass ein motorradfahrer einen anderen blickwinkel, meist die bessere übersicht (weil oft höher als normale pkw) und eine völlig andere beschleunigung hat. was einem (nur) autofahrer als völlig unmöglich erscheint ist für den motorradfahrer mitunter kein problem.

ad2) halten vor einer kreuzung bedeutet halten vor der haltelinie. die ist vor dem zebrastreifen und gilt für alle verkehrsteilnehmer. um auch hier die wogen nicht hochgehen zu lassen: vorschrift ist vorschrift, aber wenn der motorradfahrer die übersicht hat, weit und breit keine fußgänger sind und es eh gleich grün wird ist es für ihn und den vordersten autofahrer sicherer wenn er sich vor das auto auf den zebrastreifen stellt um ungehindert und ohne seitwärtsmanöver losfahren zu können und dem autofahrer mit seinem penisneid einen konkurrenz-kavalierstart gleichmal zu verunmöglichen - der würde sonst mämlich direkt ins motorrad reinstarten und das tut sich nichtmal ein goldketterltragender tuninggolffahrer an.

LG,
megazaertlich
 
:kotzen: naja warum wohl...

Hauptsache jeder kann in seinem klimatisierten, stinkenden und umweltverpestenten "Stehzeug" sitzen und sich fühlen wie ein König :moped::ironie:

Auszug aus Der Mythos vom Mobilitätswachstum:
Die traditionelle Verkehrsplanung behauptet nun, dass wachsender Autobesitz die Mobilität erhöhe. Man würde demnach eine maximale Mobilität dann erhalten, wenn die Leute möglichst viele Autos kauften und die Kommunalverwaltungen möglichst viele Radwege baut. Damit wird der Irrtum sichtbar. Es muss demnach eine dieser Annahmen falsch sein – und zwar ist es jene der wachsenden Automobilität, wie sich leicht nachweisen lässt. Um Auto fahren zu können, braucht man Verkehrsanlagen, also Fahrbahnen. Und diese Fahrbahnen fehlen in dem bekannten Zusammenhang zwischen Autobesitz und Automobilität. Damit dieser Zusammenhang überhaupt beobachtbar ist, mussten daher erst in einem erheblichem Maß Fahrbahnen vorhanden sein und gebaut werden – und genau das ist der Fall. Man hat seit über 50 Jahren den öffentlichen Raum, der früher noch allen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stand, zum Großteil für den Autoverkehr reserviert und zusätzlich noch Unmengen an Fahrbahnen dazugebaut. Dadurch wurden aber gleichzeitig die Fortbewegungsräume für alle anderen Verkehrsteilnehmer drastisch eingeschränkt, der Aufenthalt im öffentlichen Raum für alle anderen Verkehrsteilnehmer zu einem unangenehmen Ereignis gemacht, weil man dort vom Autoverkehr und seinen Abgasen vergiftet, vom Lärm belästigt und durch seine Geschwindigkeiten tödlich bedroht wird. Die relativ angenehmste Form, sich im öffentlichen Raum unter diesen Bedingungen zu bewegen, ist demnach das Autofahren – als logische Konsequenz der Handlungen aller im Verkehrswesen Tätigen. Die Fußgeher wurden durch den Bordstein gehindert, die traditionellen Wege quer über Straßen und Gassen zu beschreiten. Unzumutbare Umwege entwerten ihre Mobilität. Den Menschen wird erzählt, dass die Bordsteine zur Sicherheit der Fußgeher dienten, was blanker Unsinn ist. Die Bordsteine sind nichts anderes als eine brutale dirigistische Maßnahme gegen den Menschen, um den Autofahrern ungehemmte und ungehinderte Fahrt auch in den Lebensräumen der Menschen zu garantieren.

Eine menschliche Gesellschaft würde dies nie zulassen. Lu Beginn des letzten Jahrhunderts war die Werteskala in Wien noch intakt. Ein Mann mit einer roten Fahne hatte dem Kraftfahrzeug voranzugehen. Heute ist naturgemäß alles anders. Die Menschen werden durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, durch Politiker, Techniker, Finanzbehörden und naturgemäß durch die Hauptnutznießer dieser Entwicklung, die Autoindustrie und die Erdölfirmen, zum Autofahren gezwungen. "Prof. Hermann Knoflacher"


:!: und ja, ich bin auch Flieger, Autofahrer, Mopedfahrer, zu Fußgeher und leidenschaftlicher Radfahrer trotz oder gerade wegen aller Unannehmlichkeiten mit denen man in Städten wie Wien zu rechen hat :haha: Diese Auflistung meiner liebsten Fortbewegungsmittel sollte man Sinnverstehend von Hinten nach Vorne lesen, denn frei nach Matthäus: "So werden die Letzten die Ersten sein und die Ersten die Letzten"
 
Bei einigen wenigen muß wirklich die Kraft "In d'Fiaß" konzentriert sein. Nur blöd halt, daß für das Oberstübchen zu wenig übrig geblieben ist und sie mit dieser leider in etwas zu tiefen Körperregionen angesiedelten Kraft andere gefährden.

Hast du auch argumentativ etwas vorzubringen oder lädst du nur deinen geistigen Müll hier ab?
 
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Eine Versicherungspflicht für Radfahrer widerspricht eher der Linie, Radfahren als Ersatz für motorisierten Individualverkehr zu etablieren. Dazu ist es nämlich hinderlich, allzu viele bürokratische Hürden in den Weg zu legen.
Naja, es widerspricht primär der Linie der Fahrradindustrie, der Freizeitindustrie und den Automobilklubs... würde man Rad fahren versichern, müsste man folgerichtig auch andere Freizeitsportarten (die ebenfalls bzw tatsächlich Risikosportarten sind) auch in Betracht ziehen.

Wie groß ist etwa der Schaden, der durch Radfahrer verursacht und nicht abgegolten wird? Wenn ein Radfahrer erwischt wird, muss er ja ohnehin dafür aufkommen. Das Fahrerfluchtproblem hast du bei Radfahrern, aber auch bei Autofahrern obwohl diese kennzeichenpflichtig sind. Die Opfer sind nur meistens nicht mehr in der Lage, sich ein Kennzeichen zu merken oder es weiterzusagen. Die liegen schwerverletzt oder tot auf der Straße herum. So etwas kommt bei Radfahrern eher selten vor.
Du kannst alles Mögliche zu Recht als Argument benutzen - nur der "Schaden" ist kein stichhaltiges. Denke ich hier deine Linie einfach ein wenig weiter, setzt man einfach alle Verkehrsregeln mehr oder weniger außer Kraft, solange niemand zu Schaden kommt...
Kennzeichen kann man sich merken, fotografieren, durch string-abfrage einigermaßen zuordnen... aber RadfahrerInnen verschwinden absolut in der Anonymität. Da hat man praktisch gar keine Chance - und selbst dürfte ich sie oder ihn nicht einmal berühren, ohne dafür das Risiko gerichtlicher Schritte zu tragen.
:nono: heut ist doch einer Menge Räder schon ein Chip als "Diebstahlsicherung" eingebaut... der kann genausogut von der Behörde abfragbar sein. (ok, hilft mir nix weiter... ;) )

Die meisten Fußgänger ärgern sich ja nicht, weil sie verletzt wurden, sondern weil sie erschrocken sind oder weil die Regellosigkeit ihre Moral quält.

Und es geht nicht nur um Moral - denn Gesetzesverletzung ist und bleibt Gesetzesverletzung. Unabhängig von persönlichen Moralvorstellungen. Und RadfahrerInnen begehen nun in der Tat häufig solche: Fahren gegen die Einbahn, Fahren auf dem Gehsteig, Überfahren des Rotlichts bei Ampeln, Befahren der Schutzwege etc. Und das sind alles keine Lappalien!

Ein kleiner Test (für den Fall dass man ein wenig Nachhilfe in Beschimpfungen und Bedrohungen haben will: Man sage nur einmal zu einem auffälligen Radfahrer zB so etwas wie: Entschuldigung, aber der Gehweg ist kein Radweg! :mrgreen: Oder unlängst sagte ich zu einem Herrenfahrer, der seelenruhig die Kreuzung bei Rotlicht überquerte - Sie wissen aber schon, dass das Rotlicht auch für Radfahrer gilt??! Er: Auf DEM Ohr bin ich leider schwerhörig...
Und Migrantenkinder sprech ich schon gar nimmer an - die kommen gleich mit Messer, Todesdrohungen, Ausländerfeind und Faschistenschwein....

Bei Kennzeichen kommt das Problem der Größe im Verhältnis zur Fahrzeugshilouette dazu. Es sind ja bereits die roten Mopedtaferln kaum zu lesen. Solche Kuchenbleche auf Fahrrädern - speziell auf sportlich genutzten - werden eher geringe Akzeptanz aufweisen. Dann verzichtet man lieber auf's Fahrrad und fährt weiter mit dem Auto. Ist das unschädlicher oder ungefährlicher?
:hmm: :hmm: Vor vielen vielen Jahren gab es ziemlich große Kennzeichen für Fahrräder... :mrgreen:
Nein, es gibt sie nur deshalb nicht, weil die Behörde und die Versicherer diese überflüssige Arbeit nicht machen wollen. Und die Fahrraderzeuger, sich erfolgreich weigern (ähnlich wie KFZ-Industrie) diesen Aufwand zu übernehmen.

Im Zuge dieser Diskussion habe ich gestern und heute aufmerksamer die KollegInnen im Verkehr beobachtet... unglaublich was man da alles sieht...

Ich befürworte Rad fahren absolut, inklusive der 'Störungen" die sie in Zügen und U-Bahnen erzeugen... aber ich frage mich auch, wie kann man das akzeptieren, dass ein Radfahrer beim Bergauffahren eine endlose Schlange PKW und auch zwei oder drei Linienbusse 'nachschleppt' - und nicht und nicht einfach auf den Gehsteig absteigt und die hundert Mal Mehreren passieren lässt? Und eine halbe Stunde rast der nämliche Radfahrer Fußgängerin hinten und vorne um die Ohren, weil es am Gehsteig schneller und gemütlicher geht?

Ach ja - kleiner Nachsatz noch: Auch Erschrecken ist Verletzung der persönlichen Integrität! Und unberechtigte Inanspruchnahme von Verkehrsfläche ist schlicht ein Delikt. Fußgänger, die sich wie manche Radfahrer verhalten, riskieren einen längeren Aufenthalt zur Wiederherstellung der geistigen Gesundheit....

:cool: :mrgreen:
 
Naja, es widerspricht primär der Linie der Fahrradindustrie, der Freizeitindustrie und den Automobilklubs... würde man Rad fahren versichern, müsste man folgerichtig auch andere Freizeitsportarten (die ebenfalls bzw tatsächlich Risikosportarten sind) auch in Betracht ziehen.

Da fällt mir spontan Schifahren ein. Rücksichtslose Schifahrer haben in den jüngsten Saisonen auch mehrere Menschenleben auf dem Gewissen. Das habe ich von Radfahrern noch nicht gehört.

Und es geht nicht nur um Moral - denn Gesetzesverletzung ist und bleibt Gesetzesverletzung. Unabhängig von persönlichen Moralvorstellungen. Und RadfahrerInnen begehen nun in der Tat häufig solche: Fahren gegen die Einbahn, Fahren auf dem Gehsteig, Überfahren des Rotlichts bei Ampeln, Befahren der Schutzwege etc. Und das sind alles keine Lappalien!

Sorry, Delikte, die mich dazu nötigen, 2 Sekunden zu warten kategorisiere ich als Lappalien. Radfahrer, die am Zebrastreifen über die Straße fahren oder gegen die Einbahn verursachen mir nämlich keinen Schaden. ICh muss normalerweise nicht einmal bremsen.

Und wenn du schon mit Gesetzestreue argumentierst:

aber ich frage mich auch, wie kann man das akzeptieren, dass ein Radfahrer beim Bergauffahren eine endlose Schlange PKW und auch zwei oder drei Linienbusse 'nachschleppt' - und nicht und nicht einfach auf den Gehsteig absteigt und die hundert Mal Mehreren passieren lässt?

Das ist legal, er muss nicht absteigen. Er muss von Zeit zu Zeit die anderen vorbei lassen. Wie lang die Intervalle sind, ist nicht vorgeschrieben.

Und eine halbe Stunde rast der nämliche Radfahrer Fußgängerin hinten und vorne um die Ohren, weil es am Gehsteig schneller und gemütlicher geht?

Am Gehweg haben Radfahrer hingegen nichts verloren.

Ich sage nicht, dass Radfahrern alles erlaubt sein soll, aber ich glaube, dass sich viele aus Prinzip über die Maßen echauffieren während sie dem motorisieren Verkehr weit größere Freiräume zugestehen. Einen stinkenden Diesel, der schwarze Wolken den Berg hinaufzieht, lässt man fahren. Über einen Radfahrer, der für die eigenen Begriffe zu langsam dort fährt, regt man sich auf.
Wie fühlt sich ebendieser Radfahrer, der bergauf schnaufend von so einer wandelnden Dieselwolke überholt wird? Wessen persönliche Integrität wird durch derartige Abgasallgegenwart verletzt?
 
Ich bin vielfach mobil - Auto, Motorrad und Fahrrad. Ich fahre meist bewusst defensiv und nur selten agressiv (Auto). Ich weiss, dass ich mit den 3 Gefährten völlig unterschiedliche physikalische Kräfte ausnutzen kann, die aber auch zu einer Gefahr werden können. Ich weiss, dass ich nur im Auto eine halbwegs vernünftige Knautschzone habe, am Motorrad wenigstens noch die Protektoren, aber am Fahrrad gerade mal eine Styroporschüssel am Kopf - und genau dementsprechend verhalte ich mich.

Ich fahre NICHT deswegen defensiv weil ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden möchte, sondern weil ich SELBST keinen Schaden nehmen möchte. Ich will keinen Schaden am Auto haben, ich will keinen Sturz am Motorrad riskieren und ich will mit meinem Fahrrad nicht unter die Reifen eines Autos kommen.

Aber ich verhalte mich - vor allem am Fahrrad - teilweise bewusst Regelwidrig. Und zwar immer dann wenn:

- Es die Verkehrssituation erlaubt
- Es meine Sicherheit erfordert oder fördert
- Für mich keine Gefahr besteht, mich zu verletzen (etwa durch einen Sturz)

Bei Rot abzubiegen ist als Fahradfahrer möglich weil ich im Gegensatz zum Autofahrer viel weiter vorne bin, besser sehe und - vor allem - höre ob da was kommt. Wenn keiner kommt - wen gefährde ich??? Doch maximal die Gesundheit des Autofahrers, der immer noch bei der roten Ampel steht und mir nachbrüllt "OOOAAASCHLOOOOCH" und dessen Herzinfarktrisiko auf Grund seiner Fehleinschätzung der Verkehrssituation massiv ansteigt. Er selbst wird die nächste Ampel bei Dunkelgelb nehmen und als tonnenschweres Geschöß die alte Frau über den Jordan katapultieren, die es nicht rechtzeitig schafft, sich in Sicherheit zu bringen.


Andere zu gefährden bedeutet für mich am Fahrrad immer auch das Risiko, selbst zu Sturz zu kommen und scheidet für mich dadurch ganz einfach aus. Nennt mich feig, aber ich käme nicht auf die Idee im Strassenverkehr ein solches Risiko einzugehen.

Wie ich mit dem Mountainbike den Berg hinunterrase ist eine andere Sache...

LG,
megazaertlich
 
ad1) klar - nur dass ein motorradfahrer einen anderen blickwinkel, meist die bessere übersicht (weil oft höher als normale pkw) und eine völlig andere beschleunigung hat. was einem (nur) autofahrer als völlig unmöglich erscheint ist für den motorradfahrer mitunter kein problem.
Warum musste ich schon so oft kräftig bremsen, nur damit der mich überholende Motorradfahrer nicht mit dem Gegenverkehr kollidiert? Weil der Motorradfahrer den super Überblick hatte?


ad2) halten vor einer kreuzung bedeutet halten vor der haltelinie. die ist vor dem zebrastreifen und gilt für alle verkehrsteilnehmer. um auch hier die wogen nicht hochgehen zu lassen: vorschrift ist vorschrift, aber wenn der motorradfahrer die übersicht hat, weit und breit keine fußgänger sind und es eh gleich grün wird ist es für ihn und den vordersten autofahrer sicherer wenn er sich vor das auto auf den zebrastreifen stellt um ungehindert und ohne seitwärtsmanöver losfahren zu können und dem autofahrer mit seinem penisneid einen konkurrenz-kavalierstart gleichmal zu verunmöglichen - der würde sonst mämlich direkt ins motorrad reinstarten und das tut sich nichtmal ein goldketterltragender tuninggolffahrer an.

LG,
megazaertlich

warum ist es doch nicht so selten, daß sich Fußgänger am Zebrastreifen zwischen wartenden und trotzdem am Gasgriff werkenden Motorradfahrern durchschlängeln müssen? Dem Motorradfahrer ist völlig egal ob es bald grün wird oder ob sich Fußgänger in der Nähe befinden.
 
Warum musste ich schon so oft kräftig bremsen, nur damit der mich überholende Motorradfahrer nicht mit dem Gegenverkehr kollidiert? Weil der Motorradfahrer den super Überblick hatte?

Weil du mit deiner Autoerfahrung dir nicht vorstellen konntest, dass sich das ausgehen kann. Tut es aber, sieh dir den Bewegungsverlauf der Fahrzeuge in der Theorie einmal genau an.
 
Ich habe geschrieben:

- Der Motorradfahrer het MEIST die bessere Übersicht bzw.

- WENN der M. die Übersicht hat, keine Fußgänger kommen und es eh bald grün wird

Dabei bin ich von MEINEM Verhalten im Strassenverkehr ausgegangen, das sich leider (oder zum Glück?) nicht auf alle anderen Fahrer übertragen lässt. Es gibt überall rücksichtslose Arschlöcher, egal wieviele Räder sie unter sich haben...

Ein am Gasgriff drehender Motorradfahrer - der am Zebrastreifen steht und die Fußgänger blockiert ist eindeutig eines...
 
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