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Gast
(Gelöschter Account)
Nach einem Unfall, noch dazu mit Personenschaden, liegt der Radler sowieso auf der Papp´n......was will er da noch viel Fahrerflucht machen?Die Möglichkeit zur Fahrerflucht nach Unfällen mit Personenschaden wird aber durch die mögliche Identifikation schon stark eingeschränkt.
Und selbst wennst so ein winziges Taferl ablesen kannst, nachdem er dich niederscheibt und weiterdüst, wird er sagen er wars ned und du hast dich geirrt beim Ablesen des Kennzeichen, dann steht Aussage gegen Aussage.....
....da gibt es effektivere Methoden Unfallflüchtige auszuforschen....
Selbst die Schweiz hat sich schon 2012 (nach Jahrzehnten ) von diesen Taferln ( Vignetten ) getrennt.
....selbst die waren ned mal zur Identifizierung des Lenkers geeignet, sondern rein aus Versicherungsgünden vorgeschrieben.
MEINE FORDERUNG:
...du wirfst mit deiner Ironie, Perlen vor die Säue.......