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da liegt der Hund begraben.
Ein wesentliches Detail könnten man vergrößert veröffentlichen. Eine Frau wird sich doch wohl daran erinnern.
Ganz im Gegenteil.Das Arschloch?
Wegen eines nackten Fahrradfahrers in Kiel?Auf alle Fäll den Ring sperren damit alle was habn davon.
Wegen eines nackten Fahrradfahrers in Kiel?
Nackt fahren?a so, bei uns müssens des eh net?
das haben wir uns verdientFreizeit haben nur die Pensionisten!
Da fällt mir doch glatt ein Klassiker ein .............Nackt fahren?
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das haben wir uns verdient
Selbstverständlich meine ich nur uns beide und natürlich den @Mitglied #171.... ....wir .... ...owa net olle
Selbstverständlich meine ich nur uns beide und natürlich den @Mitglied #171
...naujo.... .... einige aundere wirds scho no geben .... so goarstig hob is a wieder net gmant
mhh…..wie bereits in diesem Thread erwähnt, darf bei Elektrofahrrädern die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreiten. Mit Muskelkraft gibt's aber keine Geschwindigkeitseinschränkung...…also bei entsprechender Kondition sind da 40 Km/h auch drin.
Natürlich gilt auch für Radfahrer die Wahl der Fahrgeschwindigkeit....
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Stimmt, ich überholte voriges Jahr einen Radfahrer mit mind. 2 Meter Seitenabstand, der bog aber neben mir , auf der Geraden und ohne Kreuzung quasi links ab und fuhr mir in die Seite rein, ich bin jetzt angeklagt zuwenig Abstand gehalten zu haben, er gab an, vom Pedal runtergerutscht zu sein und deshalb hat sich das Rad quergestellt und er ist im rechten Winkel abgebogen, das hätte ich im Vornhinein einrechnen müssen sagen's jetzt und da sind 2 Meter eben viel zu wenig.
Weil anscheinend kommt es öfters vor und Autofahrer müssen damit rechnen, dass es Radler zur Strassenmitte zieht und sie in den Gegenverkehrsbereich kommen, unabsichtlich natürlich.....
Schau ma mal, September ist Lokalaugenschein, gibt das Gericht dem Recht, entspricht das dann quasi einem generellen Überholverbot für Radfahrer in ganz Österreich, weil mehr als 2 Meter Abstand wird selten wo möglich sein!
Zache G´schicht, das mit dem Seitenabstand, beim Überholen.
Die StVo selbst definiert den Seitenabstand beim Überholen als "ausreichend".
Die Rechtsprechung mit MINDESTENS 1,5 m bei einspurigen Fahrzeugen (und Personen auf der Fahrbahn).
Das ist aber auch abhängig von der Geschwindigkeit.
Wenn man keinen ausreichenden Seitenabstand beim Überholen einhalten kann, muss man mit 2 Sekunden Tiefenabstand hinterherfahren und auf eine geeignete Überholgelegenheit warten.
In vielen Fällen wird's den Radlern eh zu bled und sie schleichen sich auf den Gehsteig......wie in deinem Fall...weil das mit dem Pedal abrutschen und Rad querstellen ….is ein G´schichtl...der wollte sicher links zufahren. Aber beweise das Gegenteil. Da brauchst einen sauteuren Sachverständigen!
Hoffe du hast eine gute Rechtsschutzversicherung und wünsche dir viel Erfolg bei der Verhandlung.
Hälts du uns auf den Laufenden, bitte.
Ja, mach ich und Rechtschutz vorhanden, auch die Zürich hatte Einspruch eingelegt, Verhandlung am 11.09., gleich vor Ort, wird also anscheinend eine Outdoor-Verhandlung. Ach ja, das Ganze passierte im Ortsgebiet, nicht Freiland.
Foto der Polizei reichen nicht aus anscheinend, hatte die ja gleich gerufen, nachdem der Radler kein Deutsch konnte. Nach zwei Tagen war er verletzt, Spital schickte ihm nach Hause, weils nichts fanden, jetzt fordert er 200€ für seine "neue" Jacke, hat aber keine Rechnung von dieser......usw...
Lustig, meine Versicherung setzte mich jetzt schon mal drei Stufen rauf