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Gast
(Gelöschter Account)
ohne jetzt die STVO um halb eins noch zu studieren..
Das wirst auch ned zu einem anderem Zeitpunkt in der StVO finden......weil das im KFG steht und Sondertransporte die Maximallängen und Breiten überschreiten, betrifft.
etzt wär interessant, was einen Autofahrer erwartet, der zum Beispiel irgendein Trumm aus dem Baumarkt 1,5 m aus dem Seitenfenster rausschaun lässt.
Da wäre dann sowohl die StVO als auch das KFG heranzuziehen.
Kommt auch auf die Breite des Fahrzeuges an, wenn damit auch noch die maximale Breite überschritten würde. Da kommt dann Einiges z´samm…….und wennst einen Unfall dann auch noch verursachst, dann kannst dir sowieso gratulieren.
….bist ahh so ein Schleicher?150 km/h auf der Autobahn