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Gast
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Klapprad ist gleiche Fahrzeugklasse, wie eine Rikscha mit drei Sitzen nebeneinander.
Gibt aber auch Unterschiede in der Benützung von einspurigen und mehrspurigen Fahrrädern.
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Klapprad ist gleiche Fahrzeugklasse, wie eine Rikscha mit drei Sitzen nebeneinander.
Gibt aber auch Unterschiede in der Benützung von einspurigen und mehrspurigen Fahrrädern.
Ist der für den Verkehr zugelassen (Nummerntaferl) ?
na schon!
Es ist aber wurscht, ob die Ladung von einen Tieflader oder von einem Klappradl gefährdet, behindert oder belästigt.
Vom Tieflader kann a Caterpillar runterfallen. (Been there, done that) . Vom Klappradl a Sackl mit Radieschen... oder a Gumminudl. Was haltest für gfährlicher?
Freilich und dürfen sogar noch etwas breiter auch sein, als die 2,55.
Na gut, mehrspurig sind Kinderfahrräder mit Stützradln ah!
Vom Tieflader kann a Caterpillar runterfallen. (Been there, done that) . Vom Klappradl a Sackl mit Radieschen... oder a Gumminudl. Was haltest für gfährlicher?
Verwechsle ned Ladungssicherung (KFG) mit Verwahrung der Ladung (StVO)!
Wenn dir der Caterpillar vom Tieflader runtergefallen ist
Wenn jetzt aber am Tieflader der Bagger zwar gscheit festzurrt ist, aber der Baggerarm seitlich weg steht
.... da sind wir aber schon recht weit vom Thema weg....
Ich habe nicht angefangen mit den Breiten der Kraftfahrzeuge!
wer fährt so weg wenn er klar bei verstand ist?aber der Baggerarm seitlich weg steht
was wär. wenn ma a Gumminudl am Tieflader befestigt? Um Radfahrer abzuwehren?
wer fährt so weg wenn er klar bei verstand ist?
ok ich gebs zu. i bin froh das ich von dem ganzen scho mei ruh hab.1) passiert es jede Wochn, dass jemand noch nicht fertig mitn aufladn ist, und von irgendwem abgelenkt wird ( Handy!) und dann wegfährt, obwohl noch irgendein Teil net in Transportstellung ist. Musst mal schaun, was für Druck und Stress heut in der Branche ist. Seits Handys gibt, ist der Job unter aller Sau.
2) sind die Teile fallweise nicht korrekt verriegelt und können durch Erschütterungen etc aus der Transportstellung raus. Dürft net sein, passiert aber. Das gscheiteste ist eine doppelte Verriegelung bzw eine Verriegelung der Verriegelung.
Gut.....der wegstehende Baggerarm, war jetzt grad ned ein gutes Beispiel, weils ja dafür auch Transportsicherungen gibt, um zu verhindern, dass das Ding ausschwenkt.das ghört zur Ladungssicherung
interessanterweise steht in der Fahrradverordnung nichts spezielles punkto Beladung/ Breite derselben. D.H. wär anzunehmen dass die 20 cm Überstand gelten, die bei KFZ unter Beachtung der Sicherheitsmassnahmen und der Notwendigkeit (unteilbare Ladung) im Gesetz stehen.
Wenn ich denke, was bei Verstössen gegen die Ladungssicherung für drakonische Strafen verhängt werden, könnt das interessant werden.
Nö, Ansuchen an Gemeinde oder BH stellen, je nach Streckenführung und sich um entsprechende Begleitfahrzeuge kümmern. Sonst brachterten wir nicht jedes Jahr unsern Maibaum an Ort und Stelle ohne Heerespanzer. Rote Bandl am Baum und jeweils ein PKW vorne und dahinter mit Warnblinker reichen da schon.
Fürn Radfahrer selber werden allgemein 0,6 m veranschlagt plus 1,5 m Poolnudel ergibt bereits Zwameterzehn!
Freilich und dürfen sogar noch etwas breiter auch sein, als die 2,55.
Kann a Poolnusel als Ladung gelten?