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Gast
(Gelöschter Account)
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten Roller...…… als Kleinfahrzeuge
Eben ned! Die StVO kennt den Begriff "Kleinfahrzeuge" gar ned.
Und "Roller" ist ein eindeutiger Begriff in der Definitionsbestimmung "Fahrrad" der StVO.
Aber offenbar gibt's eben die Möglichkeit für die Länder zu bestimmen, ob der Roller, Scooter, Sidewalker oder wie auch immer man das nennt, als "Fahrrad" gilt oder als "fahrzeugähnliches Kinderspielzeug". Was da aber die Kriterien sind, um das zu bewerten: Keine Ahnung.
https://www.erotikforum.at/mitglieder/gogolores.171/Wer wird ab 2019 das Schritttempo kontrollieren?