Rennradfahren wird in der StVO als Spezialfall behandelt. Wer mit einem Rennrad auf Trainingsfahrt unterwegs ist, für den gelten andere Bestimmungen: Radfahranlagen müssen nicht benutzt werden, es darf nebeneinander gefahren werden und die Ausstattung mit Reflektoren bzw. einer Klingel ist bei...
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Es gibt die Ausnahme Namens "Trainingsfahrt", mein Gig hat weit unter 12kg, Radstand und Felgen Dimension stimmen auch... Helm trag ich immer, Rennlenker sowieso am Rennrad. Und schon kannst auf der Praterstraße entlang radeln... Hab das auch schon Mal so mit der Executive besprochen, (Fahrradcops). Wichtig ist das D in Fahrrad innerhalb der Vorschriften ist. LG