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Falsch.Da irrst Du eben! Es wird nicht vorgeschrieben, eine FFP2 Maske mitzuführen! Der genaue Wortlaut ist: "... eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen ...".
Nirgendwo habe ich geschrieben, dass das Mitführen ausreicht, um die Vorschrift zu erfüllen.
Somit irre ich eben nicht.
Allerdings hat das mit der Schutzklasse absolut nichts zu tun.
Auch falsch.Die "Schutzklasse FFP2" ist aber nur dann gegeben, wenn man die Maske wie vom Hersteller angegeben nutzt!
Dann wäre die Maske zum Zeitpunkt des Verkaufs, also in der Verpackung, ja noch gar keine "Maske der Schutzklasse FFP2", wenn sie erst durch das Tragen zu einer solchen wird. (Warum behaupten dann Hersteller wie Händler, es sei eine Maske der Schutzklasse FFP2?)
Ebenfalls falsch.Mit Deiner Sichtweise könnten die Leute ja auch Löcher rein machen, weil dass dann immer noch eine "Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2" ist.
Denn mit der Anbringung von Löchern wird die Maske(!) verändert und verliert ihr Zertifikat. Somit ist es durch die Veränderung keine "Maske der Schutzklasse FFP2" mehr. (Ähnlich dem Auffrisieren eines Motors)
Ja.nur die unveränderte Maske
Nein.und nur die nach Herstellerangaben genutzte Maske
Die Schutzklasse ist der Maske zuzuordnen.
Die Schutzwirkung ist der Anwendung zuzuordnen.
It's that simple.