Gäbe es so eine Abgabe, würde diese dem Bund und nicht der Gemeinde zufliessen, da diese Abgabe eine Art von Vermögenszuwachssteuer wäre.
Stimmt nicht unbedingt. Sie kann rechtlich als beides konzipiert werden. In Bayern existiert sie (heißt dort "Vereinbarung") und sichert die Investitionen in der Infrastruktur, die die öffenliche Hand (also fast ausschließlich die Gemeinde) tätigen muß. Meines Wissens wurde aber auch so die neue TU-München ganz wesentlich mitfinanziert - BMW war als Katalysator und Düsenantrieb sowie größter Nutznießer der TU neben Siemans auch noch nötig.
So eine Steuer schwebt mir in erster Linie vor, damit nicht wieder verkehrskollapserzeugende Hochhauswidmungen in großer Dichte wie am Wienerberg vorgenommen werden und nicht der geringste Anteil an der nun nachzubauenden U-Bahn finanziert wird.
Man kann (und muß) es auch zusätzlich als Vermögenszuwachststeuer machen, allein um die Gerechtigkeit gegenüber den anderen Steuerzahlern herzustellen.
Ich bin schon der Meinung, daß von den 3 - 4 Milliarden Euro Wertgewinn pro Jahr (österreichweit - so lt. Präsentation ins Alpbach), die heutzutage bis auf wenige Prozent Aufschließungsabgaben den Grundeigentümern geschenkt werden, 1,5 - 2 Milliarden als Planwertgewinne für die Infrastrukturinvestition verwendet werden und von den restlichen Gewinnen 25% Vermögenszuwachssteuer gezahlt wird. (übrigens wäre "Infrastrutur" m.M.n. ein relativ weit zu fassender Begriff - also auch ein gewisser jeweils speziell festzustellender Anteil an Asfinag bzw. ÖBB zu zahlen, da auch die Infrastruktur beisteuern, wenn die Aufwertung in deren Nahbereichen entsteht, was ja nicht selten der Fall ist)
Die Planwertabgaben könnte wie eine Grundsteuer (zugunsten der Gemeinden, die Landes- und Bundesinfrastruktur anteilig zu zahlen hätten) eingehoben werden um die vorzufinanzierende (bei Bauende bereits hergestellte) Infrastruktur verfügbar zu haben, die Vermögenszuwachssteuer (wie eine Einkommensteuer eine Bundesabgabe, die dem Finanzausgleich unterliegt) könnte ab dem Nutzungszeitpunkt (also dann wenn zB Mieteinnahmen fließen) gezahlt werden, wobei dafür ein spätester Beginn, etwa 3 Jahre nach Aufwertung (bei ausgewiesenen Baulandreserven ggf. auch später, da dort auch die Infrastruktur später erforderlich wäre) festzulegen ist, denn leere Grundstücke sind für die Infrastrukturaufwände finanziell besonders schädlich und auch sehr störend für eine gute Dorf- und Stadtentwicklung.
Das ist mir klar, dass du die privaten Grundbesitzer zur Kasse bitten möchtest. Dazu gebe ich zu bedenken, dass diese nicht unbedingt über Liquidität verfügen müssen und durch höhere Abgaben gezwungen sein könnten zu verkaufen.
Naja - der Wohnfond zahlt ja sozusagen schon fast 100% dafür.
Auf die mangelnde Liquidität wäre durch verzögerten Zahlungsbeginn rücksicht genommen - also um es klar zu sagen: Ich habe überhaupt kein Interesse die Banken als Liquiditätsbeisteller weitere Geschäftsfelder zu eröffnen. Diese Liquidität kann die Öffentliche Hand beistellen.
Die Grundeigentümer bekommen die Aufwertungen immer nur auf deren eigenes Lobbying und massives Drängen - keine Sorge, es wird praktisch nie jemandem aufgedrängt. Und in diesen Fällen ist der Verkauf oder eine anderweitige Verwerung bereits im Konzept des Investors.
Weiters halte ich - im Gegensatz zu dir -Vermögenssteuern auf Grundstücke vom Bewertungsaspekt für schwierig, da die Werte der Grundstücke stark schwanken können - auch bei gleichbleibender Widmung. Es würden an so einer Abgabe/Steuer nicht zuletzt Sachverständige verdienen.
Bewertung von Grundstücken sind gar nicht sehr schwierig. Sie schwanken auch (bei uns) bei weitem nicht so stark. Die Datenbanken gibt es längst dafür und insbesondere die Versicherungen wissen seit Jahrzehnten bestens Bescheid, wieviel was wo wert ist. Muzikant, die Maklerinnung und andere geben regelmäßig Schätzgrundlagen heraus, die Grundbücher sind voll mit den Verträgen undden Verkaufspreisen, die Finanzämter besitzen auch jeden Verkaufserlös in ihren Dateien, an der TU gibt es ein ganzes Institut, das sich damit beschäftigt, an der WU sicherlich auch eines.....
Zum Thema Bodenwertgewinne durch Umwidmung möchte ich auch festhalten, dass des öfteren durch Gemeinderatsbeschlüsse auch Entwertungen der Grundstück erfolgen, wenn z.Bsp. Bauklassen herabgesetzt werden und Baulinien verschoben werden.
Wenn der Wertverlust über 10% ist, ist die Gemeinde verpflichtet (das ist abgesichert durch ein Höchstgerichtsurteil!) den Schaden durch die Abwertung abzugelten! Das wird auch schon praktiziert! Deswegen kommt es ja nahezu nie zu Abwertungen, deswegen stehen in Wien viele Häuser vor der Baulinie oder haben Hoftrakte ....