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Es ist keine juristische Frage mehr. Man kann natürlich drüber diskutieren ob die moralische Entrüstung und das moralische Dilemma im Gesetz korrekt abgebildet ist, aber ich sehe wahrlich keine bessere Lösung für dieses Problem, denn dann sind wir wieder bei der Frage: Ab welchem Verhältnis zwischen der Anzahl der Opfer darf denn eine Carte Blanche ausgestellt werden? Ich kann dir keine Zahl nennen und der Gesetzgeber wird sich ebenso hüten das hart zu kodifizieren.
Es muss aber für solche Fälle Entscheider geben. Nach der jetzigen Rechtslage würde sich auch ein Minister strafbar machen, wenn er einen Anschußbefehl gäbe. Also bleibt der schwarze Peter beim Soldaten oder Polizisten. Oder wir schauen tatenlos zu, was Terroristen anrichten, wenn z.B. Geiseln genommen wurden und diese bei einer Befreiungsaktion in Gefahr geraten.
Es geht da nicht um eine bestimmte Zahl, sondern darum, dass solche Entscheider unter Beachtung strenger Regeln straffrei bleiben, ähnlich wie bei dem "finalen Rettungsschuss".