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Gast
(Gelöschter Account)
gibt es nicht die Möglichkeit des Verlustes der Staatsbürgerschaft, wenn man an Kampfhandlungen einer anderen Armee teilnimmt?
Ja gibt es:
...bei aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts: Die freiwillige aktive Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konflikts führt zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft.
Allerdings:
Vorausgesetzt, dass durch die Entziehung keine Staatenlosigkeit eintritt.
Da das nahezu immer der Fall wäre ist das ganze auch wieder nur Augenauswischerei.