Gut dass Du Dich juristisch so gut auskennst und uns Laien das alles erklären kannst.
Ich als juristischer Laie hätte ich ja so gedacht: Gemäß dem ABGB treffen einen Sorgfaltspflichten, um Schaden von anderen abzuwenden. Von diesen Sorgfalstpflichten kann man sich einfach dadurch befreien, dass man ein "Achtung Gefahr!"-Schild aufstellt. Zum Beispiel: Bin zu faul zum Schneeräumen. Macht nix. Stell ein Schild auf, "Achtung rutschig!" und fertig. Oder ich bin zu faul eine Zaun aufzustellen. Macht nix. Stelle einfach ein Schild, "Achtung Kühe!", auf und fertig.
Warnschilder können einem in einem Streit um Schadenersatz vor Gericht zugute gehalten werden, entbinden einen aber nicht von Sorgfaltspflichen.
Aber das stimmt ja wahrscheinlich alles nicht, wie ich mir das vorstelle. Ich bin echt froh, dass es hier im Forum Experten gibt, die mit vollem Recht ihre juristische Bewertung im Brustton der Überzeugung abgeben können.