tödliche Kuhattacke kostet 490.000 Euro

ist ja hinlänglich bekannt, dass der großteil der wiener taxistandplätze auf weideflächen in den alpen liegt
….das erklärt auch die ewig lange Anfahrt, wennst mal ein Taxi rufst...:D…….aber du wirst lachen, es gibt auch in Wien Weidebetrieb.
was nix daran ändert, dass man das betreten der almen auf eigene gefahr ohne haftung von irgend jemandem machen könnte.
….is ja im Prinzip eh so...…...es kommt halt auf die Einzelumstände an.
könnte man ja noch wetten abschliessen wer's auch wirklich bis zur almhütte schafft ... :D
…..würde auf Youtube auch jede Menge Klicks geben!
 
Warnschilder können einem in einem Streit um Schadenersatz vor Gericht zugute gehalten werden, entbinden einen aber nicht von Sorgfaltspflichen.

Aber das stimmt ja wahrscheinlich alles nicht, wie ich mir das vorstelle. Ich bin echt froh, dass es hier im Forum Experten gibt, die mit vollem Recht ihre juristische Bewertung im Brustton der Überzeugung abgeben können.


;) Du solltest langsamer lesen: Aus diesem besagtem Urteil geht es ja auch schon hervor, dass seine Taferl nichts zählen.

Verbotsschilder können nur behördlich aufgestellt werden, du als Privatperson kannst nur Hinweise geben.

Jüngst erlassenes "Betretungsverbot" wird nichts gelten, weil ein Herr Moser Alexander aus Alpbach keine Gesetze und Verbote in Österrreich erlassen kann.

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Ich auch nicht. Und je weniger Erfahrung man mit den Tieren hat, umso mehr Respekt und Abstand sind geboten.

Ich MUSS da nicht unbedingt mitten durch die Kühe durch, aber das ist eben die Touristenmentalität. Da muss ja auch ohne gscheite Ausrüstung auf den Berg kralt werden bei jeder Lawinenwarnstufe, weil es geht doch nur an diesem langen Wochenende.
Nachdem man dann noch einen Haufen andere Leute in Gefahr gebracht hat, dann wird sich auch noch beschwert, weil es so lange gedauert hat.

Kotzen könnte ich.


;) Ich glaube da wird jetzt von den meisten falsch interpretiert: Die Frau mit Hund befand sich am richtigen Weg, die Kühe kamen zu ihr raus, weil die Weide zur Strasse hin nicht abgesperrt war.
Wäre wie du vermutest die Frau zu den Kühen reingegangen, hätte sie sich trotz Hinweisschilder selber in Gefahr gebracht und wäre auch selber schuld.
So aber hat der Bauer nicht verhindert, dass seine Viecher die Wege und Strassen unsicher machen können, deshalb der Richterspruch und jetzt die ganze Aufregung darüber.
Wird ein politisches Nachspiel haben, weil die Gesetzeslage ala Österreich auch da ziemlich schwammig ist.
 
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ich befürcht, dass die 490.000.- bald geschichte sein werden. 30.000.- rein gefühlsmässig. aber wenn a rottweiler .......blablabla.....beisskorb.....hundeführerschein.....politik thema :up:
 
ich befürcht, dass die 490.000.- bald geschichte sein werden. 30.000.- rein gefühlsmässig. aber wenn a rottweiler .......blablabla.....beisskorb.....hundeführerschein.....politik thema :up:


Ich habe ja den Eindruck, dass da jetzt ein neues Politikthema konstruiert wird. Darum geht es bei der ganzen Sache.
 
den unterschied zwischen strassenverkehr und almweideflächen möcht ich gern klavier spielen können ... :D

:D Es gibt auch Strassen neben Weiden, zwar vielleicht nicht in Wien, aber Wien alleine ist ja nicht Österreich.
Grenzen Weiden an Strassen oder Wege, sind sie baulich von diesen zu trennen, ein "Achtung Kuh!"-Schild ersetzt keinen Zaun, darum geht es ja hier.

Tierhalter dürfen ihre Viecher nicht frei herumlaufen lassen, tun sie es dennoch, ist der Kuhbesitzer genauso haftbar wie ein Hundebesitzer, für Schäden die sein Tier in der Öffentlichkeit anrichtet.
 
Jüngst erlassenes "Betretungsverbot" wird nichts gelten, weil ein Herr Moser Alexander aus Alpbach keine Gesetze und Verbote in Österrreich erlassen kann.

Wenn diese Alm sein Grundbesitz ist, kann der Besitzer grundsätzlich sehr wohl jedem untersagen sein Grundstück zu betreten! ;)
Wenn du dem zuwider handelst und er dich klagt, bist wohl zweiter und wirst um die eingeklagte Summe nich herumkommen...is bei den privaten und gekennzeichneten Parkflächen nichts anderes...;)

Wie es sich allerdings gestaltet, wenn durch die Alm ein öffentlicher Wanderweg geht, steht wieder auf einem anderen Blatt...
 
Wie es sich allerdings gestaltet, wenn durch die Alm ein öffentlicher Wanderweg geht, steht wieder auf einem anderen Blatt...
in der Hauptsache wird's darum gehen, ob der Grundbesitzer den öffentlichen Wanderweg aus seinem Grundstück verbannen kann, d.h. ihn schließen. Und das wird wohl davon abhängen, was in dem seinerzeit zwischen ihm und der dem Betreiber des Wanderweges vertraglich vereinbart wurde.
 
in der Hauptsache wird's darum gehen, ob der Grundbesitzer den öffentlichen Wanderweg aus seinem Grundstück verbannen kann, d.h. ihn schließen. Und das wird wohl davon abhängen, was in dem seinerzeit zwischen ihm und der dem Betreiber des Wanderweges vertraglich vereinbart wurde.
Wenn es ein öffentlicher Weg ist handelt es sich um öffentlichen Grund. Wenn der Weg privat ist, allerdings durch eine vertragliche Vereinbarung (oder gesetzliche Regelung siehe Forstgesetz) von Jedermann betreten werden darf, kann der Grundeigentümer den Weg nicht dauerhaft sperren (allerdings temporär aus Grunden der Waldbewirtschaftung zB. Dafür ist auch keine Behörde nötig) . Der Weg kann in zweitem Fall zwar von Jedermann benutzt werden ist aber dennoch ein Privatweg der durch Dienstbarkeitsverträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Auf die Spitze getrieben würde jeder Schritt abseits des Weges dann eine Besitzstörung darstellen.
 
nun, Fakt ist, daß es sich bei diesem kürzlichen Urteil um ein Ersturteil handelt, wobei davon auszugehen ist, daß die Sache letztendlich vor dem OGH landen wird.
 
ich habe gerade kurz im "Thema" den Bauern gehört, und da hat er gesagt, dass er von einigen Bauern angerufen wurde, die sagen, dass sie heuer keine kühe mehr auf die almen schicken. also ganz konträr zum absperren der wege…..:D
 
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