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sehe ich anders: hier wurde ein zugegeben tragischer einzelfall hochgeputscht und wieder mal anlassgesetzgebung gemacht! so wie auch bei der unsäglichen listenhundehetze in wien!
nur weil probleme nicht oft auftreten heißt das nicht, dass es keine probleme sind. klar anlassgesetzgebung braucht es hier nicht, aber mehr ist halt aktuell nicht zu erwarten, weder gesellschaftlich und insbesondere nicht politisch.
ich würde ja in diesem fall, davon ausgehend dass die entscheidung nicht mehr gekippt wird, einfach beim status quo bleiben. sowohl die errichtung eines zaunes, als auch der abschluss einer haftpflichtversicherung für den kuhhalter sind nicht unzumutbar und mit beiden zugangsweisen wäre das problem auch entgültig gelöst.