tödliche Kuhattacke kostet 490.000 Euro

was hilft's ihm? mit hof und grund ist ja wohl ausreichend konkursmasse vorhanden!

was mich ja interessieren würde, ist die rente für vater und sohn lebenslänglich und falls ja, was rechtfertigt so eine rentenzahlung? ich lasse es mir ja einreden wenn kleinkinder da wären die betreung brauchen, die man zukaufen muss und da aber auch zeitlich begrenzt bis sie erwachsen sind und sich selbst erhalten können! und warum eine rente für den ehegatten ist mir auch rätselhaft!


In dem Fall wurde, wenn ich mich richtig erinnere, damit argumentiert, dass die Frau massgeblich am Aufbau einer Firma beteiligt war, mit Geld und Arbeitsleistung. Anscheinend war es für die Richter schlüssig. Ähnliche Urteile gibt es bei verschuldeten Autounfällen. :lehrer:
 
In dem Fall wurde, wenn ich mich richtig erinnere, damit argumentiert, dass die Frau massgeblich am Aufbau einer Firma beteiligt war, mit Geld und Arbeitsleistung. Anscheinend war es für die Richter schlüssig. Ähnliche Urteile gibt es bei verschuldeten Autounfällen. :lehrer:
Mag sein. Wenn man aber immer wieder hört, wie lächerlich niedrig Entschädigungen ausfallen, auch bei Vorsatzdelikten, dann verwundert das schon sehr. Die Einmalzahlung wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar gewesen, aber eine lebenslange Rente i.H.v. insgesamt 780 Euro monatlich, das kann ruinös enden - wenn nicht die Haftpflichtversicherung einspringt.

Es ist zudem zynisch, dass Menschen nach dem Tod unterschiedlich bewertet werden, d.h. eine tote Sozialhilfe-Bezieherin ist vor Gericht weit weniger wert als eine Unternehmerin.
 
Mag sein. Wenn man aber immer wieder hört, wie lächerlich niedrig Entschädigungen ausfallen, auch bei Vorsatzdelikten, dann verwundert das schon sehr. Die Einmalzahlung wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar gewesen, aber eine lebenslange Rente i.H.v. insgesamt 780 Euro monatlich, das kann ruinös enden - wenn nicht die Haftpflichtversicherung einspringt.

Es ist zudem zynisch, dass Menschen nach dem Tod unterschiedlich bewertet werden, d.h. eine tote Sozialhilfe-Bezieherin ist vor Gericht weit weniger wert als eine Unternehmerin.

Es geht hier nicht um Sozialhilfebezug, sondern um den realen Verdienstausfall... wenn jemand einen Primararzt oder Architekten anfährt und dieser berufsunfähig wird, klagt er natürlich den entgangenen Verdienst ein. Oder im Todesfall klagt die Familie/die Erben.
 
Es geht hier nicht um Sozialhilfebezug, sondern um den realen Verdienstausfall... wenn jemand einen Primararzt oder Architekten anfährt und dieser berufsunfähig wird, klagt er natürlich den entgangenen Verdienst ein. Oder im Todesfall klagt die Familie/die Erben.
Was eben dazu führt, dass der tote Sozialhilfebezieher weniger "Wert" ist, als jemand der mehr verdient. Wobei sich dessen Familie vermutlich auch keinen Prozess hätte leisten können.
 
Das kannst so und so sehn, aber Recht und Gerechtigkeit sind halt unterschiedliche Dinge.
Die rechtliche Betrachtung ist halt ziemlich statisch. Bei einer Unternehmerin wird davon ausgegangen, dass sie bis zur Pension erfolgreich sein wird, bei einer Sozialhilfebezieherin davon, dass sie auf ewig nur vom Staat unterstützt wird. Das kann sich immer in beide Richtungen ändern, und dazu braucht es gar keine Pandemie-Krise wie jetzt.
 
Das tut wiederum dem Tourismus nicht gut, weil ja genau diese Kulturlandschaft verkauft und beworben wird.
das wird ganz einfach gelöst: der Tourismusverband stellt die Bauern als Almenpfleger und Landschaftsgärtner an, die mähen, schmeissen das Futter zum Biomüll (hey, vielleicht gibt's da sogar irgendwo eine Biogasanlage:woot:), es gibt keine Kühe und alle sind zufrieden. :yuck:
 
das wird ganz einfach gelöst: der Tourismusverband stellt die Bauern als Almenpfleger und Landschaftsgärtner an, die mähen, schmeissen das Futter zum Biomüll (hey, vielleicht gibt's da sogar irgendwo eine Biogasanlage:woot:), es gibt keine Kühe und alle sind zufrieden. :yuck:

Dann brauchma aber ferngesteuerte Kühe für die Touristen.
 
das wird ganz einfach gelöst: der Tourismusverband stellt die Bauern als Almenpfleger und Landschaftsgärtner an, die mähen, schmeissen das Futter zum Biomüll (hey, vielleicht gibt's da sogar irgendwo eine Biogasanlage:woot:), es gibt keine Kühe und alle sind zufrieden. :yuck:

Weisst du, wie das gelöst wird? Die Alm wird aufgelassen und aufgeforstet. Kenne das von einer Gegend, deren Bewaldungsrate von 70% auf 88% stieg. :lehrer:
 
wie ist das da eigentlich mit der EU Förderung? schlimmstenfalls wirds mit der geregelt.

Ja, schlimmstenfalls... :yuck: genau kenne ich mich damit auch nicht aus, aber meine Jagdpartner sind Landwirtschaftskontrolleure für sowas. Sie fluchen nur. Es sind unübersichtliche, schwer nachvollziehbare Schikanen für die Bauern. Vor allem der Grossgrundbesitz profitiert.
 
das wird ganz einfach gelöst: der Tourismusverband stellt die Bauern als Almenpfleger und Landschaftsgärtner an, die mähen, schmeissen das Futter zum Biomüll (hey, vielleicht gibt's da sogar irgendwo eine Biogasanlage:woot:), es gibt keine Kühe und alle sind zufrieden. :yuck:


Ich hab jetzt das Thema nur zufällig gesehen, weils in der Übersicht aufpoppte.

Bitte, lest auch die Urteile, über die Ihr diskutiert. Der Richter in der ersten Instanz hat sich ziemlich Mühe gegeben und alle Fakten sehr anschaulich dargestellt.
1. Das ist keine Alm und das war auch kein Almweg. Der Unfall passierte auf einer öffentlichen Straße in einer Streusiedlung. Der Weg führt an einem Ausflugslokal mit 250 Sitzplätzen vorbei. Also nix mit Milkaalmidylle.
2. Das war nicht der erste Vorfall mit genau dieser Kuh. Der Bauer wußte, daß die Kuhdame rabiat ist.
3. Das ist auch kein "normaler" Bauer mit ein paar wenigen Kühen und sonst nix - siehe Ausflugslokal.
4. Der Bauer zahlt keinen Cent. Der Prozeß kam erst zustande, weil die Versicherung des Bauern die gütliche Einigung verweigert hat.
5. Da hat ein kleines Kind seine Mutter verloren ...

Und jetzt klinke ich mich wieder aus. Weil ich finde, daß der "Bauer" ziemlich glimpflich davon gekommen ist ...
 
Ich hab jetzt das Thema nur zufällig gesehen, weils in der Übersicht aufpoppte.

Bitte, lest auch die Urteile, über die Ihr diskutiert. Der Richter in der ersten Instanz hat sich ziemlich Mühe gegeben und alle Fakten sehr anschaulich dargestellt.
1. Das ist keine Alm und das war auch kein Almweg. Der Unfall passierte auf einer öffentlichen Straße in einer Streusiedlung. Der Weg führt an einem Ausflugslokal mit 250 Sitzplätzen vorbei. Also nix mit Milkaalmidylle.
2. Das war nicht der erste Vorfall mit genau dieser Kuh. Der Bauer wußte, daß die Kuhdame rabiat ist.
3. Das ist auch kein "normaler" Bauer mit ein paar wenigen Kühen und sonst nix - siehe Ausflugslokal.
4. Der Bauer zahlt keinen Cent. Der Prozeß kam erst zustande, weil die Versicherung des Bauern die gütliche Einigung verweigert hat.
5. Da hat ein kleines Kind seine Mutter verloren ...

Und jetzt klinke ich mich wieder aus. Weil ich finde, daß der "Bauer" ziemlich glimpflich davon gekommen ist ...
warum zitierst du da jetzt gerade mich?

von dem Fall kann man halten, was man will, dass aber viele Touristen sich einen Dreck scheren, was auf Hinweisschildern steht, sich dämlichst benehmen auf dem Grund und Boden von anderen Leuten und dass das irgendwann unweigerlich miteinander kollidiert, dürfte klar sein.

es ist wie überall im Massentourismus: die Leute kommen hin, weil's nicht überlaufen und authentisch ist. und schwupps dreht sich das Blatt, die einen wollen (mehr) Geld machen, die anderen wollens bequemer und ein bisserl mehr wie daheim haben ... so wird alles authentische gekillt.
 
Ja, schlimmstenfalls... :yuck: genau kenne ich mich damit auch nicht aus, aber meine Jagdpartner sind Landwirtschaftskontrolleure für sowas. Sie fluchen nur. Es sind unübersichtliche, schwer nachvollziehbare Schikanen für die Bauern. Vor allem der Grossgrundbesitz profitiert.
:up: aber was wird besser gefördert, Rasenmähen oder Wald?
 
warum zitierst du da jetzt gerade mich?

von dem Fall kann man halten, was man will, dass aber viele Touristen sich einen Dreck scheren, was auf Hinweisschildern steht, sich dämlichst benehmen auf dem Grund und Boden von anderen Leuten und dass das irgendwann unweigerlich miteinander kollidiert, dürfte klar sein.

es ist wie überall im Massentourismus: die Leute kommen hin, weil's nicht überlaufen und authentisch ist. und schwupps dreht sich das Blatt, die einen wollen (mehr) Geld machen, die anderen wollens bequemer und ein bisserl mehr wie daheim haben ... so wird alles authentische gekillt.


Durch die Masse an Touristen kippt der sanfte Tourismus zum Massentourismus. Ich war mal auf einer Alm jagern, (Innergschlössl) dort pilgerten pro Tag 5.000 - 8.000 Leute durch das Revier. :dead:
 
:up: aber was wird besser gefördert, Rasenmähen oder Wald?

Ehrlich, ich blick nicht durch. Bin reiner Nebenerwerbswaldbauer. So ein Konzept mit Mähen kenn ich gar nicht. Grössere Biotope werden eher mit Schläggelmulcher niedergemacht, sofern befahrbar... Forst: ich hab bisher nur Laubholz-Aufforstung teilgefördert bekommen, aber nix von der EU. Muss mich eh mal wieder schlau machen, möchte zukaufen.
 
Bitte, lest auch die Urteile, über die Ihr diskutiert. Der Richter in der ersten Instanz hat sich ziemlich Mühe gegeben und alle Fakten sehr anschaulich dargestellt.
OLG und OGH sahen das aber offenbar anders, sonst hätten sie sein Urteil nicht kassiert.

1. Das ist keine Alm und das war auch kein Almweg. Der Unfall passierte auf einer öffentlichen Straße in einer Streusiedlung. Der Weg führt an einem Ausflugslokal mit 250 Sitzplätzen vorbei. Also nix mit Milkaalmidylle.
Das wurde hier schon öfters diskutiert. Von einer Straße zu sprechen ist ja wohl ein Witz. Es ist ein Weg. Zweifellos in öffentlichem Eigentum, aber eben nicht vergleichbar bspw. mit einer Dorfstraße. Die Sicherung einer Autobahn ist ja schon ganz anders ("schärfer") als bei einer Bundesstraße, und bei einer Gemeindestraße im Ortsgebiet ist es wieder anders. Ist es tatsächlich notwendig, eine Kuhherde von einem öffentlichen Weg, der durch Almen durchführt, abzuzäunen? Reichen in so einem Fall nicht andere Sicherheitsmaßnahmen wie unzweifelhafte Gefahrenschilder?

2. Das war nicht der erste Vorfall mit genau dieser Kuh. Der Bauer wußte, daß die Kuhdame rabiat ist.
Er wusste, dass Mutterkühe unruhig werden können, wenn ein Hund in der Nähe ist. Deshalb hat er ja auch Hinweisschilder angebracht.

3. Das ist auch kein "normaler" Bauer mit ein paar wenigen Kühen und sonst nix - siehe Ausflugslokal.
Das weißt Du nicht. Das Ausflugslokal gehört jemand anderem.

4. Der Bauer zahlt keinen Cent. Der Prozeß kam erst zustande, weil die Versicherung des Bauern die gütliche Einigung verweigert hat.
Er hat ja vermutlich auch lange genug Versicherungsprämien gezahlt. Wenn seine Haftpflicht einspringt, ist er wenigstens nicht ruiniert. Das Urteil wird aber vermutlich dazu führen, dass Haftpflichtprämien von Almbauern steigen werden.

5. Da hat ein kleines Kind seine Mutter verloren ...
Das ist sicher sehr traurig. Aber wenn eine Mutter mit dem Auto gegen einen Baum fährt, kann man auch nicht den Baum dafür verantwortlich machen. Es war halt ein Unglück, das die Ursache v.a. darin hatte, dass binnen kurzer Zeit zwei Touristen mit Hund an der Herde vorbei gegangen sind. Ich bleibe bei der Meinung, dass Hunde eben nicht auf Almwanderungen mitgenommen werden sollten. Und wenn man sich das unbedingt einbildet, dann eben mit Sicherheitsvorkehrungen wie einer Leine mit Notentriegelung etc.
 
warum zitierst du da jetzt gerade mich?

War reiner Aufhänger ...

von dem Fall kann man halten, was man will,

Nein, eigentlich nicht. Es ist in allen Instanzen ziemlich gut begründet, warum hier eine Haftung seitens des Tierhalters vorliegt.

dass aber viele Touristen sich einen Dreck scheren, was auf Hinweisschildern steht, sich dämlichst benehmen auf dem Grund und Boden von anderen Leuten und dass das irgendwann unweigerlich miteinander kollidiert, dürfte klar sein.

Deshalb auch die 50 Prozent Mitschuld der Toten. Die ich persönlich für eine Zumutung halte in dem Fall ...

es ist wie überall im Massentourismus: die Leute kommen hin, weil's nicht überlaufen und authentisch ist. und schwupps dreht sich das Blatt, die einen wollen (mehr) Geld machen, die anderen wollens bequemer und ein bisserl mehr wie daheim haben ... so wird alles authentische gekillt.

Dort gibts nix mehr "authentisches". Das ist eine Streusiedlung mit sehr großen Siedlungshäusern und einem Ausflugslokal mit 250 (!) Sitzplätzen. Nix Alm. Öffentlicher Weg. Und da hat der Bauer dafür zu sorgen, daß seine schon mal auffällig gewordene Kuh nicht Menschen tot trampelt. Wenn er sie wirklich auf eine Alm getrieben hätte, dann hätte es den Prozeß gar nicht gegeben. Was wäre passiert, wenn die Kuh nicht auf den Weg gelaufen wäre sondern auf die voll besetzte Ausflugsterrasse und hätte dort Kinder tot g etrampelt?

Wie gesagt, Urteil lesen. Keine Alm - Ortsgebiet. Und somit zu behandeln wie alle andere Tierunfälle in Ortsgebieten.
 
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