tödliche Kuhattacke kostet 490.000 Euro

Durch die Masse an Touristen kippt der sanfte Tourismus zum Massentourismus. Ich war mal auf einer Alm jagern, (Innergschlössl) dort pilgerten pro Tag 5.000 - 8.000 Leute durch das Revier. :dead:
Ich war dort vor 30 Jahren mal, auf dem Weg zum Großvenediger mit meinem Dad...damals war es noch sehr angenehm, da war sonst fast niemand;). Das Tal sieht mich wohl nie wieder.
Hab mir gerade Bergfex angesehen, heute kannst vom Tauernhaus mit dem Taxibus zum Venedigerhaus fahren...wenn ich mich recht erinnere, sind wir irgendwann um fünf Uhr morgens losgegangen, ich glaube bis zum Tauernhaus war damals nix mit Auto und so...
 
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Deshalb auch die 50 Prozent Mitschuld der Toten. Die ich persönlich für eine Zumutung halte in dem Fall ...
Ist aber auch ziemlich gut begründet.

Dort gibts nix mehr "authentisches". Das ist eine Streusiedlung mit sehr großen Siedlungshäusern und einem Ausflugslokal mit 250 (!) Sitzplätzen. Nix Alm. Öffentlicher Weg. Und da hat der Bauer dafür zu sorgen, daß seine schon mal auffällig gewordene Kuh nicht Menschen tot trampelt. Wenn er sie wirklich auf eine Alm getrieben hätte, dann hätte es den Prozeß gar nicht gegeben.
Ich fürchte, Du weißt nicht so genau, was eine Alm ist. Auch wenn neben der Alm ein Weg ist, ist es immer noch eine Alm.

Was wäre passiert, wenn die Kuh nicht auf den Weg gelaufen wäre sondern auf die voll besetzte Ausflugsterrasse und hätte dort Kinder tot g etrampelt?
Das ist genauso hypothetisch wie die Frage, was passiert wäre, wenn sie auf die nächste Autobahn gelaufen wäre. Es gibt keinen einzigen Fall, wo eine Kuh auf einer Ausflugsterrasse gewütet hätte. Kuh-Unfälle gibt's immer nur mit Passanten, und in den allermeisten Fällen in Verbindung mit Hunden. Daher sollten die Hunde eben unten im Tal bleiben.

Wie gesagt, Urteil lesen. Keine Alm - Ortsgebiet.
Auch über die Definition des Ortsgebiets scheinst Du nicht im Bilde zu sein. Ein Ortsgebiet ist zwischen zwei Ortstafeln. Ein Almweg ist i.d.R. außerhalb des Ortsgebiets - auch wenn die Almen besiedelt sind.
 
Mag sein. Wenn man aber immer wieder hört, wie lächerlich niedrig Entschädigungen ausfallen, auch bei Vorsatzdelikten, dann verwundert das schon sehr. Die Einmalzahlung wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar gewesen, aber eine lebenslange Rente i.H.v. insgesamt 780 Euro monatlich, das kann ruinös enden - wenn nicht die Haftpflichtversicherung einspringt.

Es ist zudem zynisch, dass Menschen nach dem Tod unterschiedlich bewertet werden, d.h. eine tote Sozialhilfe-Bezieherin ist vor Gericht weit weniger wert als eine Unternehmerin.

lt meiner Unternehmens Haftpflicht stehst bei einer Zivilrechtlichen Klage allein da !
ich habe sogar wegen der Kausa angerufen.
Falls Ihre eine Haftpficht habt die bei Zivilrechtlicher Klage einspringt bitte mir mitteilen.
 
Ist aber auch ziemlich gut begründet.


Ich fürchte, Du weißt nicht so genau, was eine Alm ist. Auch wenn neben der Alm ein Weg ist, ist es immer noch eine Alm.


Das ist genauso hypothetisch wie die Frage, was passiert wäre, wenn sie auf die nächste Autobahn gelaufen wäre. Es gibt keinen einzigen Fall, wo eine Kuh auf einer Ausflugsterrasse gewütet hätte. Kuh-Unfälle gibt's immer nur mit Passanten, und in den allermeisten Fällen in Verbindung mit Hunden. Daher sollten die Hunde eben unten im Tal bleiben.


Auch über die Definition des Ortsgebiets scheinst Du nicht im Bilde zu sein. Ein Ortsgebiet ist zwischen zwei Ortstafeln. Ein Almweg ist i.d.R. außerhalb des Ortsgebiets - auch wenn die Almen besiedelt sind.

gehört dann zum Gemeindegebiet.
 
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lt meiner Unternehmens Haftpflicht stehst bei einer Zivilrechtlichen Klage allein da !
ich habe sogar wegen der Kausa angerufen.
Falls Ihre eine Haftpficht habt die bei Zivilrechtlicher Klage einspringt bitte mir mitteilen.
Ich weiß ehrlich nicht was Du meinst.
Eine Haftpflicht springt dann ein, wenn es berechtigte Haftungsansprüche geschädigter Dritter gibt. In diesem Fall hat die Versicherung diese Ansprüche bestritten, weshalb der Witwer den Bauern geklagt hat. Nur weil die Ansprüche des Klägers mittels Zivilgericht festgestellt wurden, ändert sich die Verpflichtung der Versicherung doch nicht. Eine Versicherung kann doch nicht sagen, wir zahlen, aber nur wenn der Geschädigte Dich nicht verklagt. Dann wären die Prämien hinausgeschmissenes Geld. Weil dann würde jede Versicherung einfach sagen, wir erkennen die Ansprüche nicht an, und wäre aus dem Schneider.

gehört dann zum Gemeindegebiet.
Zum Gemeindegebiet zählt die gesamte Grundfläche innerhalb der Hottergrenzen. Auch sämtliche Privatgrundstücke. Verkehrsrechtlich hat dieser Begriff keine Relevanz.
 
Ich weiß ehrlich nicht was Du meinst.
Eine Haftpflicht springt dann ein, wenn es berechtigte Haftungsansprüche geschädigter Dritter gibt. In diesem Fall hat die Versicherung diese Ansprüche bestritten, weshalb der Witwer den Bauern geklagt hat. Nur weil die Ansprüche des Klägers mittels Zivilgericht festgestellt wurden, ändert sich die Verpflichtung der Versicherung doch nicht. Eine Versicherung kann doch nicht sagen, wir zahlen, aber nur wenn der Geschädigte Dich nicht verklagt. Dann wären die Prämien hinausgeschmissenes Geld. Weil dann würde jede Versicherung einfach sagen, wir erkennen die Ansprüche nicht an, und wäre aus dem Schneider.


Zum Gemeindegebiet zählt die gesamte Grundfläche innerhalb der Hottergrenzen. Auch sämtliche Privatgrundstücke. Verkehrsrechtlich hat dieser Begriff keine Relevanz.

mag sein, warum muss dann der Bauer und nicht die Versicherung bezahlen ?

mag auch sein, sollte es eine reine Privatstrasse/weg sein ja, bei einer Strasse/weg die/der mit Steuergelder erbaut wurde liegt die Sache anders.
 
Ich fürchte, Du weißt nicht so genau, was eine Alm ist. Auch wenn neben der Alm ein Weg ist, ist es immer noch eine Alm.

Irrtum. Ich bin am Land aufgewachsen. Ich weiß sehr genau, was eine Alm ist. Dort, wo der Unfall passiert ist, ist definitiv keine Alm. Nicht mal ansatzweise. Das ist eine Streusiedlung. Die einen Namen hat. Und nein, Streusiedlungen brauchen kein Ortsschild. Allerdings gibts dort sogar eins ... was jetzt?
 
mag sein, warum muss dann der Bauer und nicht die Versicherung bezahlen ?

Nein, die Versicherung zahlt. War ja auch Zweitbeklagte ...

mag auch sein, sollte es eine reine Privatstrasse/weg sein ja, bei einer Strasse/weg die/der mit Steuergelder erbaut wurde liegt die Sache anders.

Nein, ist keine Privatstraße. Öffentliche Straße ...

Deshalb schrieb ich ja - Urteil lesen ... hier wird so wild herumspekuliert, warum nicht einfach die 70 Seiten lesen? Ist ja alles frei zugänglich im Netz ...
 

Anhänge

  • kuh_-attacke_pinnistal_651572.pdf
    71,1 KB · Aufrufe: 6
mag sein, warum muss dann der Bauer und nicht die Versicherung bezahlen ?
Das kommt ja aus den Berichten nicht genau hervor. Darum auch mein Kommentar weiter oben - wenn die Versicherung bezahlt, kommt der Bauer mit einem blauen Aug' davon. Wenn nicht, könnte er mittelfristig ruiniert sein, weil ich bezweifle, dass er 780 Euro monatlich - vermutlich lebenslang - auf die Dauer nicht stemmen wird können.

mag auch sein, sollte es eine reine Privatstrasse/weg sein ja, bei einer Strasse/weg die/der mit Steuergelder erbaut wurde liegt die Sache anders.
Wenn's eine Privatstraße ist, für die es ein offizielles Servitut für Touristen bzw. für die Allgemeinheit gibt, sind die Sicherungspflichten nur marginal anders als bei einer öffentlichen Straße. Nur einen Privatweg, der eigentlich für jeglichen Publikumsverkehr geschlossen ist, betritt man erstens auf eigene Gefahr, zweitens könnte man wegen Besitzstörung geklagt werden.

Wie schon erwähnt, ich halte es für ausreichend, einen Weg, der durch eine Alm führt, mit mehrsprachigen Hinweistafeln zu sichern, die auf mögliche Gefahren hinweisen. Die Gerichte sahen es halt leider anders, wobei die weltfremde Sicht des Erstgerichts, dass die Hundebesitzerin überhaupt keine Mitschuld trägt, von den höheren Instanzen ja korrigiert wurde.

Ich weiß sehr genau, was eine Alm ist. Dort, wo der Unfall passiert ist, ist definitiv keine Alm.
Alm = Bergweide. Wäre dort keine Alm, wären auch keine weidenden Kühe. Auch der OGH schreibt von Almen.

Und nein, Streusiedlungen brauchen kein Ortsschild. Allerdings gibts dort sogar eins ... was jetzt?
Richtig, Streusiedlungen brauchen kein Ortsschild, sind dann aber eben rechtlich auch kein Ortsgebiet. Wenn dort Ortsschilder sind (und zwar echte lt. StVO), dann ändert das die Sache natürlich. Aber lt. Urteil handelt es sich lediglich um einen Schotterweg, der zudem mit einem Fahrverbot (ausgenommen Anrainer) versehen ist. Lt. Urteil befinden sich im Nahebereich der Alm nur die Gebäude des Bauern sowie das Almgasthaus. Hier eine Abzäunung zu verlangen, halte ich eben für übertrieben. Sofern die Almen beiderseits des Weges nur durch eine Wasserstelle erschlossen sind, sorgt die Abzäunung sogar für gravierende Schwierigkeiten bei der Beweidung.

Nein, die Versicherung zahlt. War ja auch Zweitbeklagte ...
Das steht aber nicht so im OGH-Urteil. Neben dem Beklagten gibt es nur die Seilbahngesellschaft als Nebenintervenientin.
 
Irrtum. Ich bin am Land aufgewachsen. Ich weiß sehr genau, was eine Alm ist. Dort, wo der Unfall passiert ist, ist definitiv keine Alm. Nicht mal ansatzweise. Das ist eine Streusiedlung. Die einen Namen hat. Und nein, Streusiedlungen brauchen kein Ortsschild. Allerdings gibts dort sogar eins ... was jetzt?
Heißt vermutlich auch nur Pinnisalm weil es touristisch besser vermarktbar ist. :lalala:
Vielleicht hättest Dir doch besser den Wiki-Link durchgelesen, weil darin als Alm genau das beschrieben steht, was Du vor Ort vorfindest.

Die Mitschuld der Hundeführerin ist keine Zumutung, sondern Fakt.
Wenn Du, wie Du behauptest am Land aufgewachsen bist, wirst Du Dir der potentiellen Gefährlichkeit von 700kg schweren Tieren mit Hörnern hoffentlich bewusst sein.
Auch ohne Hund, lasse ich eine solche Herde niemals aus den Augen, selbst wenn mich die Tiere kennen.
Ich habe zwar schon als Fünfjähriger Kühe auf die Weide getrieben, aber der gebotene Respekt diesen Tieren gegenüber ist mir nicht verloren gegangen.
Die leider nun tote Urlauberin und Mutter hätte halt auch mitdenken müssen, wenn ihr ihr Leben und ihre Gesundheit wichtig waren.
All das steht in der Urteilsbegründung.
Die Teilschuld ist keine Zumutung, sondern FAKT und mMn für jeden eigenverantwortlich denkenden Menschen logisch. Der Rest hat sich im Falle eines derartigen Ablebens maximal einen Darvin-Award verdient.
 
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Wenn die Gemeinde dort tatsächlich Ortsschilder nach StVO aufgestellt hat, hat sie die Gegend bewusst zum Ortsgebiet erklärt. Dann könnte man eine Abzäunung gegenüber dem Weg argumentieren. Dagegen spricht wiederum, dass über diesen Schotterweg ein Fahrverbot (ausgenommen Anrainer) verhängt ist. D.h. die Gemeinde gibt dem Weg den niederstmöglichen Rang.
 
Kühe auf der Alm gibt es solange es Almen gibt ! Dumme Kühe haben ihren aufenthaltsort eher in der Stadt ! Darum jeder soll bleiben wo er ist ! Dann gibt's keine troubles !
 
Wenn die Gemeinde dort tatsächlich Ortsschilder nach StVO aufgestellt hat, hat sie die Gegend bewusst zum Ortsgebiet erklärt. Dann könnte man eine Abzäunung gegenüber dem Weg argumentieren. Dagegen spricht wiederum, dass über diesen Schotterweg ein Fahrverbot (ausgenommen Anrainer) verhängt ist. D.h. die Gemeinde gibt dem Weg den niederstmöglichen Rang.
Welche Relevanz hätte es für diesen Fall, ob die Alm im Ortgebiet oder außerhalb liegt?
Fakt ist, dass man zum Wirtshaus möglichst viele Menschen bringen will und deshalb für Wanderer gut ausgebaute Wege errichtetet und die Touristen auch mit Schuttles und Taxis von Alm zu Alm befördert.
Deshalb wusste man ja, dass sich dort viele Touristen aufhalten. Und damit auch, dass das Risiko von Konflikten zwischen unbeaufsichtigten und nicht eingezäuntem Weidevieh und den Touristen potential erhöht ist.
 
Welche Relevanz hätte es für diesen Fall, ob die Alm im Ortgebiet oder außerhalb liegt?
Fakt ist, dass man zum Wirtshaus möglichst viele Menschen bringen will und deshalb für Wanderer gut ausgebaute Wege errichtetet und die Touristen auch mit Schuttles und Taxis von Alm zu Alm befördert.
Deshalb wusste man ja, dass sich dort viele Touristen aufhalten. Und damit auch, dass das Risiko von Konflikten zwischen unbeaufsichtigten und nicht eingezäuntem Weidevieh und den Touristen potential erhöht ist.
Der Unterschied ist der, dass eine Straße im Ortsgebiet für diversen Verkehr da ist. Der gegenständliche Weg ist aber, wie Du ja selbst schreibst, mehr oder weniger nur für die Wanderer da, und hier wiederum v.a. für die Gäste des Almgasthauses. Grundsätzlich besteht ein Fahrverbot. Daher halte ich es nicht für notwendig, mehr zu tun als Schilder aufzustellen. Wenn der Weg so wichtig ist für die Touristiker bzw. den Almwirten: Warum haben diese dann nicht selbst Sicherungsmaßnahmen getroffen? Die Zäune neben der Autobahn werden ja auch von der Asfinag finanziert und nicht von den angrenzenden Grundbesitzern oder Jagdpächtern.
 
eigentlich geht drum wer bezahlt , der Bauer oder die Versicherung.
ich sage der Bauer muss bezahlen.
 
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