Eine Gelegenheit zu schaffen ist nicht automatisch anstiften. Wenn ich heute den Verdacht hege, dass ich bestohlen werde und ich schaffe eine Gelegenheit, in der der potenzielle Dieb die Möglichkeit hat, mich zu hintergehen, indem ich 'bereitwillige' 100 Euro an vermeintlich unbeobachteter Stelle platziere und beobachte, ob er zugreift, dann bin nicht ich "der Schuldige", sondern er ist und bleibt der Dieb. Ganz gleich, wie man die Methode an und für sich beurteilen möchte. Selbst im Falle einer Anstiftung ist außerdem im Strarecht derjenige, der sich anstiften lässt natürlich nicht schuldlos, sondern schuldig. Wäre ja auch wirklich zu simpel gedacht.