Ich wiederspreche dir nur ungerne
Zum ersten worauf bezieht sich der 2 Plus 4 Vertrag, hier wird in meinen Augen geblendet bzw. Verschwiegen das dieser eigentlich nicht rechtswirksam ist , da die BRD nicht Rechtsnachfolder des Deutschen Reiches ist ;-), bei Bedarf gebe ich dir gerne den entsprechenden link zum BVerfG Entscheid der dieses bestätigt ;-)
Was eine Wiedervereiningung betrifft und dessen Ermöglichung durch 2 Plus 4 .
Eine „Wiedervereinigung“, wie den deutschen weis gemacht geworden ist, hat tatsächlich nicht stattgefunden, weil die sowjetische Besatzungszone, seit 1949 bezeichnet als „DDR“ und die drei westlichen Besatzungszonen, seit 1949 bezeichnet als „BRD“, vor dem keine Einheit waren, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Staates DEUTSCHES REICH. Was keine Einheit war, kann sich auch nicht „wiedervereinigen“, sondern nur „vereinigen“. Es war also nur ein „Beitritt“ nach Art. 23 a.F. „GG“. Aber auch das war rechtlich nicht möglich, weil der Art. 23 a.F. bereits zum 23.09.1990 aufgehoben war (s.o.), der Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ am 03.10.1990 erfolgt sein soll, diese Länder aber erst - gemäß dem „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990 - zum 14.10. 1990 gebildet werden sollten. Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Auch wurde hierzu kein Volksentscheid gem. Art. 29, Abs. 2 „GG“ herbeigeführt, dem Deutschen Volk also verwehrt !
Auch hierzu kann ich dir auch noch einiges zur Verfügung stellen ;-) Ist ein sehr interessantes und heikles Thema, wo echt vieles im unklaren ist, respektive sehr vieles eigentlich nicht gültig ;-)
Aber irgendwie kommen wir hier vom Thema ab der Ukraine