UKRAINE - wie soll es weitergehen ?

Net bös sein, aber Österreich hat sich oft genug als Aufnahmeland für Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte erwiesen. Am bekanntesten ist sicher die Zeit des Ungarn-Aufstands 1956 und jene des Jugoslawien-Kriegs in den 1990ern, aber natürlich wurden bspw. während der gesamten Zeit des Eisernen Vorhangs Flüchtlinge aufgenommen. "Refugees welcome" gehört daher MMN zum Selbstverständnis Österreichs. Das dauert bis heute an, auch wenn es manchmal schwerfällt.

Ich hätte das Ironieschild verwenden sollen.
Und habt ihr auch welche aus der DDR aufgenommen? Oder habt ihr die aus Ungarn kamen zu den Wessis abgeschoben?
 
Wenn, dann sind es möglicherweise Kurden oder anderweitig politisch verfolgte. Ich hoffe Du bist nicht der Meinung, die Türkei wäre ein Vorbild an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit .
Und die meisten Türken bei uns sind nicht als Asylanten eingereist, sondern auf Grund des Assoziierungsabkommens mit der EU.

Wo habe ich das schon wieder gesagt, das die Türkei ein Vorbild wäre? Wie kommst du in diesem Zusammenhang überhaupt auf diese Äusserung?
Ne sind keine Kurden...es sind Türken und die beantragen sehrwohl Alsy.... Da brauchst nur zu den Stellen gehen und fragen.
...oder frag türkische Freunde. ;)

Habe eine Diskussion gesehen, mit den ganzen Parteiobmännern und einer Frau die Asylantenanträge bearbeitet - sie sagte bzw fragte in die Runde - wie es sein kann, dass soviele Türken in AT Asyl beantragen können/dürfen?

Auf die Antwort wartet sie heute noch :lol:

Das mit dem Asyl is mir sowieso relativ Powidl ;) wir haben ganz andere Probleme.

PS:...wobei host eh recht - die Türkei befindet sich eigentlich eh schon in AT :lol: vielleicht sollten wir Asyl beantragen :haha:;)
 
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Dann müsst ihr euch noch Schilder basteln und refugees welcome draufschreiben. Vielfalt statt Einfalt geht auch.
Damit könnt ihr dann ganz tolle Zeichen gegen Intoleranz setzen. :)

:hahaha: Na sicha :lol: woart i ziag ma nur die anderen Schuh an :lol:

Etwas mehr Einfalt wäre mir lieber ;) ist irgendwie stabiler ;)
 
Nein bin ich nicht - muss ich das sein?
Es gibt Juristen die dem nachgehen oder nicht?
...aber ich habe gute Beziehungen zu Juristen :mrgreen:
Natürlich musst Du nicht. Aber wenn Du meinst, man könne einen von sechs Staaten verhandelten und unterschriebenen und von diversen anderen Staaten anerkannten Staatsvertrag "juristisch gesehen popschen", würde ich mir eine gewisse juristische Kompetenz erwarten.

So ist es auch ;) wir sind Staatenlose (aus die Ösis und werden als NGO´s geführt - auf der großen politischen Bühne - warum wohl?)
Die Republik "Deutschösterreich" wurde in den heutigen Grenzen im Friedensvertrag von St.Germain von 1919 definiert. Im Staatsvertrag vom 1955 wurde sie wiederhergestellt. Somit genügt unser Staat also auch den vor Dir unterstützten juristischen Anforderungen. ;)

und die Weimarer Republik wurde nicht abgeschlossen - bemühe die Historik - Hitler hat einfach seinen Nachfolger eingesetzt - er wurde aber nicht vom Volk gewählt! Somit ungültig!
Man kann darüber diskutieren, ob Admiral Dönitz berechtigt war, die Kapitulationserklärung abzuschließen. Was wäre aber die Konsequenz? Deutschland würde sich immer noch im Krieg mit den Alliierten befinden. Das ist lächerlich. Gerade im Völkerrecht (aber nicht nur dort) gelten nicht nur geschriebene Vereinbarungen, sondern auch "schlüssiges Verhalten". Und nachdem sich Deutschland nun schon fast 70 Jahre an die Kapitulationserklärung hält, steht es außer Zweifel, dass sie rechtsgültig ist.

Bzgl. der Eigenschaft der Bundesrepublik als Völkerrechtssubjekt ist aber nicht einmal das entscheidend, sondern die Tatsache, dass der Staat weltweit anerkannt ist. Daher ist die Ansicht, die Weimarer Republik wäre "nicht abgeschlossen worden" , völlig daneben.

Gysi, Schäuble, Sarah Wagenknecht??? - die sind der selben Ansicht - also von namenlos weit entfernt.
Gysi und Wagenknecht repräsentieren eine von zwei politischen Strömungen, die hinter diesen zweifelhaften Internetseiten stehen. Die andere ist als braun gefärbt bekannt. Das ist so ähnlich wie Churchills angeblicher Sagen "Wir haben das falsche Schwein geschlachtet" in Richtung Stalin. Dieser Satz ist nirgends seriös dokumentiert.

Genau - und DAS muss jetzt von den Politkern auch endlich getan werden - keiner weiss mehr welches Recht wo juristisch greift..... dass es bereits auch "Spitzenpolitiker" zugeben und einfordern.
Natürlich könnte man einen Völkerrechts-Gerichtshof einrichten - nur steht dem ein gewaltiges Hindernis entgegen: Was machst Du, wenn sich ein Land nicht an die dortigen Richtersprüche hält?

Wir sind jetzt aber schon sehr, sehr weit vom Thema entfernt.
 
Zitat Zitat von Steirerbua Beitrag anzeigen
Der Zwei-plus-vier-Vertrag, mit welchem die Voraussetzungen für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten geschaffen und die Festlegung der Rechte und Pflichten des neuen gesamtstaatlichen Deutschland getroffen wurden, wurde ausdrücklich an Stelle eines Friedensvertrages geschlossen, nachdem ein solcher durch die historische Entwicklung seit Ende des Zweiten Weltkrieges de facto obsolet geworden war.

Nach internationaler Beurteilung ist er aber einem Friedensvertrag mehr als gleichwertig.

Ich wiederspreche dir nur ungerne ;)

Zum ersten worauf bezieht sich der 2 Plus 4 Vertrag, hier wird in meinen Augen geblendet bzw. Verschwiegen das dieser eigentlich nicht rechtswirksam ist , da die BRD nicht Rechtsnachfolder des Deutschen Reiches ist ;-), bei Bedarf gebe ich dir gerne den entsprechenden link zum BVerfG Entscheid der dieses bestätigt ;-)

Was eine Wiedervereiningung betrifft und dessen Ermöglichung durch 2 Plus 4 .
Eine „Wiedervereinigung“, wie den deutschen weis gemacht geworden ist, hat tatsächlich nicht stattgefunden, weil die sowjetische Besatzungszone, seit 1949 bezeichnet als „DDR“ und die drei westlichen Besatzungszonen, seit 1949 bezeichnet als „BRD“, vor dem keine Einheit waren, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Staates DEUTSCHES REICH. Was keine Einheit war, kann sich auch nicht „wiedervereinigen“, sondern nur „vereinigen“. Es war also nur ein „Beitritt“ nach Art. 23 a.F. „GG“. Aber auch das war rechtlich nicht möglich, weil der Art. 23 a.F. bereits zum 23.09.1990 aufgehoben war (s.o.), der Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ am 03.10.1990 erfolgt sein soll, diese Länder aber erst - gemäß dem „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990 - zum 14.10. 1990 gebildet werden sollten. Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Auch wurde hierzu kein Volksentscheid gem. Art. 29, Abs. 2 „GG“ herbeigeführt, dem Deutschen Volk also verwehrt !

Auch hierzu kann ich dir auch noch einiges zur Verfügung stellen ;-) Ist ein sehr interessantes und heikles Thema, wo echt vieles im unklaren ist, respektive sehr vieles eigentlich nicht gültig ;-)

Aber irgendwie kommen wir hier vom Thema ab der Ukraine ;)
 
Wo habe ich das schon wieder gesagt, das die Türkei ein Vorbild wäre? Wie kommst du in diesem Zusammenhang überhaupt auf diese Äusserung?
Gesagt hast Du es eh nirgends. Aber Du hast die Frage gestellt, warum Türken in Österreich Asyl bekommen. Diese Frage kann man nur stellen, wenn man der Meinung ist, in der Türkei gebe es keine politisch Verfolgten.

Ne sind keine Kurden...es sind Türken und die beantragen sehrwohl Alsy.... Da brauchst nur zu den Stellen gehen und fragen.
...oder frag türkische Freunde. ;)
Beantragen und bekommen sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. :lehrer:
Auch bspw. Deutsche könnten Asyl beantragen.

Derzeit ist ja eine Gesetzesänderung im Entstehen, die für aussichtslose Asylansuchen ein Schnellverfahren vorsieht.
 
Auch hierzu kann ich dir auch noch einiges zur Verfügung stellen ;-) Ist ein sehr interessantes und heikles Thema, wo echt vieles im unklaren ist, respektive sehr vieles eigentlich nicht gültig ;-)

Über die innerdeutsche Rechtslage ließe sich tatsächlich diskutieren, wobei natürlich gilt "wo kein Kläger, da kein Richter". Und natürlich wurde in Deutschland die Chance verpasst, eine Verfassung einzuführen.

Ein Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts gilt wiederum nur innerhalb Deutschlands - völkerrechtlich ist er irrelevant.

Und im Völkerrecht gibt es eben nicht nur schriftliche Dokumente, sondern das Recht entsteht auch durch schlüssiges Verhalten bzw. hat das sog. Völkergewohnheitsrecht eine große Bedeutung. Das heißt: Wenn diese "Fragmente", wie Du sie nennst, einen Vertrag abschließen, und "sie" werden als Staat bzgl. Völkerrechtssubjekt allgemein anerkannt, sind alle anderen juristischen Überlegungen zwar für eingefleischte Theoretiker vielleicht interessant, in der Praxis aber für die Katz'.
 
Man kann darüber diskutieren, ob Admiral Dönitz berechtigt war, die Kapitulationserklärung abzuschließen. Was wäre aber die Konsequenz? Deutschland würde sich immer noch im Krieg mit den Alliierten befinden. Das ist lächerlich. Gerade im Völkerrecht (aber nicht nur dort) gelten nicht nur geschriebene Vereinbarungen, sondern auch "schlüssiges Verhalten". Und nachdem sich Deutschland nun schon fast 70 Jahre an die Kapitulationserklärung hält, steht es außer Zweifel, dass sie rechtsgültig ist.

Also weisst du bist der Beste :lol: fragst mich ob ich mich mit Juristerei auskenne und dann pfefferst mir das her - und dann auch noch ausser Zweifel gestellt :lol::haha:;)

Was du wohl meinst nennt sich "Die normative Kraft des Faktischen" ;)

Was wäre aber die Konsequenz? Deutschland würde sich immer noch im Krieg mit den Alliierten befindeneine Kolonie sein ;)
Formal ja! ...und jetzt kannst lachen :lol:

Was glaubst warum Gysi und Co darauf drängen - weils wurscht is?
Höchstwarscheinlich greift eh NKF - owa wast eh wie des mit dem (K)Glauben ist? ;)

Wenn du ein Recht auf nicht gültigem Recht aufbaust....wie schaut es dann aus?
Die Weimarer Republik wurde nicht gültig abgeschlossen - somit basieren alle weiteren "Gesetze" auf welcher Grundlage?

Formal haben wir noch immer den Zustand vom Kaiserreich....

Die BRD konnte nicht rechtskräftig zum Staat werden - deswegen ist sie formal auch eine Verwaltung in einer Us-Kolonie.

Wichtig ist es das JETZT zu klären, denn wenn - und momentan sieht es nicht gut aus - die USA in einen Krieg zieht, dann......tjo .....

Es wäre für alle Beteiligten besser, das JETZT zu klären - denn wenn es einmal rund geht - wird dafür keine Zeit mehr sein.
Es MUSS schriftlich geklärt werden - und von Allen beteiligten angenommen werden - und du wirst sehen, dass ist wie mit dem Erben - wenn es soweit ist werdens gierig oder suchen nach ihren Vorteilen - also dass das eindeutig wäre - ist mir nicht bewusst. ;)

PS: zufällig hab ich auch Kontakt mit Juristen/Anwälten wo Völkerrecht ein Thema ist - und die sind sich auch nicht einig - dass DE aber ein Kolonie ist - wird nicht abgestritten......

Also mMn ist NIX eindeutig!
 
Ich wiederspreche dir nur ungerne ;)

Zum ersten worauf bezieht sich der 2 Plus 4 Vertrag, hier wird in meinen Augen geblendet bzw. Verschwiegen das dieser eigentlich nicht rechtswirksam ist , da die BRD nicht Rechtsnachfolder des Deutschen Reiches ist ;-), bei Bedarf gebe ich dir gerne den entsprechenden link zum BVerfG Entscheid der dieses bestätigt ;-)

Was eine Wiedervereiningung betrifft und dessen Ermöglichung durch 2 Plus 4 .
Eine „Wiedervereinigung“, wie den deutschen weis gemacht geworden ist, hat tatsächlich nicht stattgefunden, weil die sowjetische Besatzungszone, seit 1949 bezeichnet als „DDR“ und die drei westlichen Besatzungszonen, seit 1949 bezeichnet als „BRD“, vor dem keine Einheit waren, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Staates DEUTSCHES REICH. Was keine Einheit war, kann sich auch nicht „wiedervereinigen“, sondern nur „vereinigen“. Es war also nur ein „Beitritt“ nach Art. 23 a.F. „GG“. Aber auch das war rechtlich nicht möglich, weil der Art. 23 a.F. bereits zum 23.09.1990 aufgehoben war (s.o.), der Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ am 03.10.1990 erfolgt sein soll, diese Länder aber erst - gemäß dem „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990 - zum 14.10. 1990 gebildet werden sollten. Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Auch wurde hierzu kein Volksentscheid gem. Art. 29, Abs. 2 „GG“ herbeigeführt, dem Deutschen Volk also verwehrt !

Auch hierzu kann ich dir auch noch einiges zur Verfügung stellen ;-) Ist ein sehr interessantes und heikles Thema, wo echt vieles im unklaren ist, respektive sehr vieles eigentlich nicht gültig ;-)

Aber irgendwie kommen wir hier vom Thema ab der Ukraine ;)

:daumen: :)
 
Ob Putin so begeistert darüber wäre, dass Du ihn mit Hitler vergleichst?

ich habe den vergleich unter bezugnahme auf die ständige provokation von aussen und die kriegstreiberei der anglozionistischen neocons, sowie der dämonisierung putins, bzw. russlands gezogen, was für mich erstaunliche parallelen zu deutschland und dem adi hat,
abgesehen davon hat putin selber schon mehrmals öffentlich gesagt, daß die schuld am 2. weltkrieg nicht bei deutschland, sondern bei den siegermächten des 1. weltkriegs liegt ;)
 
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@Kater001 da haste vollkommen recht über die kann Tage wenn nicht auch Wochenlang diskutieren ;-) denn selbst der EUGH sieht Deutschland als nicht souverän an ;-)

@Pallas_Athene Ich gebe dir auch vollkommen recht das muss schnellstmöglich geklärt werden, aber die Geschäftsführerin Angela Merkel, denn mehr ist sie nicht ;-) wird sich wehement dagegen wehren ;-)

Vielleicht noch n kleines Schmankerl.....fragt euch mal warum Schalck-Golodkowski 1996 nicht nach deutschen StGB sondern nach SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht) verurteilt wurde ;-)
 
Was wäre aber die Konsequenz? Deutschland würde sich immer noch im Krieg mit den Alliierten befindeneine Kolonie sein ;)
Formal ja! ...und jetzt kannst lachen :lol:
Und die Kapitulationserklärung ändert daran genau was? :roll:

Was glaubst warum Gysi und Co darauf drängen - weils wurscht is?
Höchstwarscheinlich greift eh NKF - owa wast eh wie des mit dem (K)Glauben ist? ;)

Wenn du ein Recht auf nicht gültigem Recht aufbaust....wie schaut es dann aus?
Die Weimarer Republik wurde nicht gültig abgeschlossen - somit basieren alle weiteren "Gesetze" auf welcher Grundlage?
Welches untergegangene Reich wurde gültig abgeschlossen? Wie schaut es bspw. mit dem römischen Reich aus? Ich kann mich nicht erinnern, dass dieses jemals offiziell für beendet erklärt wurde. Konsequenz: Alle Staaten, die sich auf dem damaligen Gebiet befinden, sind illegal?

Noch absurder wird es, wenn man sich überlegt, wie ein tatsächlicher "Abschluss" der Weimarer Republik ausschauen könnte. Wer wäre berechtigt, einen solchen zu erklären?

Formal haben wir noch immer den Zustand vom Kaiserreich....
Also "wir" als Österreicher einmal sicher nicht, außer Du meinst das römische Kaiserreich, das ja auch nie "abgeschlossen" wurde.
Und die Bundesrepublik wurde 1949 gegründet und ist international anerkannt; sie hat seitdem diverse Staatsverträge abgeschlossen, an die sich alle Vertragspartner halten; über die Eigenschaft der BRD als Staat und Völkerrechtssubjekt besteht daher kein Zweifel.

Wichtig ist es das JETZT zu klären, denn wenn - und momentan sieht es nicht gut aus - die USA in einen Krieg zieht, dann......tjo .....
Die USA sind seit 1949 in wieviele Kriege gezogen?

Es wäre für alle Beteiligten besser, das JETZT zu klären - denn wenn es einmal rund geht - wird dafür keine Zeit mehr sein.
Es MUSS schriftlich geklärt werden - und von Allen beteiligten angenommen werden - und du wirst sehen, dass ist wie mit dem Erben - wenn es soweit ist werdens gierig oder suchen nach ihren Vorteilen - also dass das eindeutig wäre - ist mir nicht bewusst. ;)
Sollte es in Mitteleuropa einmal Krieg geben - was ich für uns alle nicht hoffe - was glaubst Du, wie relevant wird der rechtliche Status Deutschlands sein? :haha:

Also mMn ist NIX eindeutig!
Wer gerne theoretisiert, kann es gerne tun. Aber wie gesagt, dann bitte etwas früher anfangen, nicht erst 1949, und bitte alle Staatsgebilde in der Welt anschauen, nicht nur Deutschland. Wenn man diese Maßstäbe anlegt, wird man feststellen, dass vieles in der Welt nicht eindeutig ist, oder wie schon Einstein sagte "Alles ist relativ". ;)
 
Wer brachte den Streit zwischen Russland und der Ukraine?

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ich habe den vergleich unter bezugnahme auf die ständige provokation von aussen und die kriegstreiberei der anglozionistischen neocons, sowie der dämonisierung putins, bzw. russlands gezogen, was für mich erstaunliche parallelen zu deutschland und dem adi hat,
abgesehen davon hat putin selber schon mehrmals öffentlich gesagt, daß die schuld am 2. weltkrieg nicht bei deutschland, sondern bei den siegermächten des 1. weltkriegs liegt ;)
Sorry, aber dieser Beitrag ist von A bis Z falsch. Hitler wurde also provoziert ... na bravo. Die vertragswidrige Aufrüstung Deutschlands, die Besetzung des entmilitarisierten Rheinlands, die Besetzung Österreichs trotz unseres Anschlussverbots, die Besetzung des Sudentenlandes, das geschah also alles auf Grund von Provokationen "von außen"?
Die "Schuld" der Siegermächte kann man höchstens darin suchen, dass sie nicht schon früher eingegriffen und den Spuk beendet haben, aber die Briten verfolgten ja die Politik des "Appeasement", und Stalin ging überhaupt auf Kuschelkurs. Wenn Putin so denkt wie Du schreibst, wirft das noch viel mehr ein diffuses Licht auf ihn als es ohnehin schon der Fall ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kater001 da haste vollkommen recht über die kann Tage wenn nicht auch Wochenlang diskutieren ;-) denn selbst der EUGH sieht Deutschland als nicht souverän an ;-)

Stimmt ;)

@Pallas_Athene Ich gebe dir auch vollkommen recht das muss schnellstmöglich geklärt werden, aber die Geschäftsführerin Angela Merkel, denn mehr ist sie nicht ;-) wird sich wehement dagegen wehren ;-)

I know ;) die wartet warscheinlich auf einen USA-Aufstieg hahahah^^
Ja sie kann sich eh wehren ;) wenn jeder Deutsche es selber beantragt, kann sie.....sich brausen gehen ;)

Vielleicht noch n kleines Schmankerl.....fragt euch mal warum Schalck-Golodkowski 1996 nicht nach deutschen StGB sondern nach SHAEF-Gesetz Nr. 53 (Besatzungsrecht) verurteilt wurde ;-)

Yep , das SHAEF Gesetz hab ich mir auch schon etwas reingezogen... ;)
 
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Sollte es in Mitteleuropa einmal Krieg geben - was ich für uns alle nicht hoffe - was glaubst Du, wie relevant wird der rechtliche Status Deutschlands sein?

Deutschland ist eine Schlüsselfigur in der Geopolitik - das hast du anscheinend noch nicht begriffen :)
Den Rest beantworte ich dir nachher - da du da einiges "verdrehst" und ich jetzt nicht genügend Zeit habe. ;)

Übrigens meinte ich die Deutschen und nicht die Ösis ;) wobei auch wir als NGO´s geführt werden ;)


Noch absurder wird es, wenn man sich überlegt, wie ein tatsächlicher "Abschluss" der Weimarer Republik ausschauen könnte. Wer wäre berechtigt, einen solchen zu erklären?

Das Volk!
 
@Kater001 da haste vollkommen recht über die kann Tage wenn nicht auch Wochenlang diskutieren ;-) denn selbst der EUGH sieht Deutschland als nicht souverän an ;-)
Woraus ergibt sich das? :roll:
Eher ist das Gegenteil der Fall, weil das deutsche BVerfG den EuGH in manchen Dingen für nicht kompetent ("ultra vires") erklärt hat, was - vor allem für Theoretiker - wiederum eine ganze Reihe von Rechtsfragen aufwirft.

Deutschland ist eine Schlüsselfigur in der Geopolitik - das hast du anscheinend noch nicht begriffen
Wie kann das sein, wenn Deutschland nicht einmal existiert? :mrgreen:

Übrigens meinte ich die Deutschen und nicht die Ösis wobei auch wir als NGO´s geführt werden
Und warum hast Du dann das Wort "wir" verwendet?
Wo genau werden wir als NGOs geführt?

Natürlich. Und wer organisiert die Volksabstimmung?
 
Vielleicht der IGH von Den Haag? ;)

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Wie kann das sein, wenn Deutschland nicht einmal existiert?

BR(v)Deutschland korrekter weise :lalala: oder Bundesrepublik in Deutschland ;)

NGO´s werden auf der UNO Seite geführt ;)


Natürlich. Und wer organisiert die Volksabstimmung?

Die Politiker - ABER - das brauchen die Deutschen gar ned - die müssen nur einen "Staatsangehörigennachweis" beantragen, dann ist das auch erledigt.
 
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