Unterhaltszahlung nach Scheidung mit zwei Kindern

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Liebe Forumsgemeinde!

Ich bin getrennt und habe ein Kind und habe demnach nicht mit extremen finanziellen Einbußen zu rechnen, dennoch gibt es viele Männer, die sich nach Scheidung mit zwei Kindern und sagen wir mal mit 2000 netto pro Monat extrem überfordert fühlen.

Es ist ein gesellschaftliches Tabu, wie ich finde, da niemand über die Unterhaltszahlungen, die geleistet wird, spricht.

Wie viel würde man denn da zahlen? Also ich denke in Wien lebt man dann sehr "eingeengt". Ist da wer in der Situation und kann darüber berichten?
 
soweit ich mich erinnern kann,- 17% für das erste Kind und 15% für das zweite Kind vom jahres netto einkommen, also 14x die 2000.- plus ein paar Prozent da ja 13. und 14. weniger versteuert werden.
 
Also mit einer monatlichen Nettounterhaltszahlung von €uro 2.000.-- fühlen sich die meisten ÖsterreicherInnen überfordert. Oder sind Sie vielleicht der "Seelenbruder" vom Eugen Freund, dem so eine Zahlungsverpflichtung als durchaus "selbstverständlich" und nicht "verwunderlich" erscheint???
 
Also mit einer monatlichen Nettounterhaltszahlung von €uro 2.000.-- fühlen sich die meisten ÖsterreicherInnen überfordert. Oder sind Sie vielleicht der "Seelenbruder" vom Eugen Freund, dem so eine Zahlungsverpflichtung als durchaus "selbstverständlich" und nicht "verwunderlich" erscheint???


:fragezeichen: Warum sollte er seinen ganzen Monatsgehalt zahlen müssen? Wo nimmst'n das her? :roll:
 
soweit ich mich erinnern kann,- 17% für das erste Kind und 15% für das zweite Kind vom jahres netto einkommen, also 14x die 2000.- plus ein paar Prozent da ja 13. und 14. weniger versteuert werden.

Naja wenn die Frau nix hackelt, 40+17= 57% vom Nettoeinkommen dann bist eh schon auf 950€ runter, mehr können's dir dann eh nimmer wegnehmen!

Allerdings muß die Frau ewig alleine leben ohne Mitbewohner und du als Unterhaltszahler kannst jederzeit eine Nachschau beantragen, wennst den Verdacht hast es wohnt oder übernachtet jemand bei ihr, die läuten an, schauen in die Kleiderschränke nach der Wäsche und Schuhe oder Zahnbürsten z.B., wenn's Männerkleidung bei ihr finden ist's wegen Betrug dann dran. So hat's mir der Richter 2009 erklärt
 
Mir hat damals der Richter gesagt: "Wennst as net zahlen kannst, geh' zum Sozialamt." Ja bin i denn a Türk? (net rassistisch gmeint)
 
Mir hat damals der Richter gesagt: "Wennst as net zahlen kannst, geh' zum Sozialamt." Ja bin i denn a Türk? (net rassistisch gmeint)


Haust deine Papiere daune und beantragst Asyl, dann finden's dich nimmer und brauchst auch keinen Unterhalt mehr zahlen! :haha:
 
13.01.2014, 22:59 #106
Fred_Vorzeiger
Fred_Vorzeiger ist offline
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Naja, es sind 1000 beim ersten Kind und 1200 beim zweiten, nimmt man einen Mann mit Durchschnittsgehalt von 1900 netto (laut Statistik Austria 2012). Weiß nicht ob man in Wien damit durchkäme als Alleinerziehende Frau mit Kind.

na hast deine eigenen weisheiten schon vergessen :hmm:
 
Ich hab immer vom Durchschnittsverdiener geredet, der nunmal 2000 netto verdient, verteilt man das 13. und 14. auf 12 Monate.

Ich hab nicht von mir geredet.
 
Ich wär auch gern so ein Durchschnittsverdiener der 14x im Jahr €2000,- netto verdient!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Hömal:

Es war nicht die Rede von 14 x 2000, sondern12 x 2000.

Ich hab immer vom Durchschnittsverdiener geredet, der nunmal 2000 netto verdient, verteilt man das 13. und 14. auf 12 Monate.

Der Durchschnittsmann verdient ca. 1700 netto pro Monat, dazukommen noch 13., 14. Monatsgehalt, also 3400 (grob, ist anders versteuert, was auf 12 Monate verteilt 283,33 ergibt.

1700+283,33= 1983,33, gerundet 2000!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin getrennt und habe ein Kind und habe demnach nicht mit extremen finanziellen Einbußen zu rechnen, dennoch gibt es viele Männer, die sich nach Scheidung mit zwei Kindern und sagen wir mal mit 2000 netto pro Monat extrem überfordert fühlen.

Wenn die "Umstandsklausel" nicht ausgeschlossen ist bzw. das Paar (noch) nicht geschieden ist, bemessen die Gerichte den zu leistenden Unterhalt in etwa so:

Beide Netto-Einkommen werden zusammengezählt. Der / die Unterhaltsberechtigte hat dann Anspruch auf 40 % dieses gemeinsamen Einkommens.
Abhängig davon, wer die Kinder versorgt, kriegt der / die Unterhaltsberechtigte dann 4 Prozentpunkte pro Kind mehr oder weniger.
Wenn die 2 Kinder also studieren und Du den Unterhalt dafür direkt zahlst, hat sie Anspruch auf 40 % - 2 x 4 % = 32 % des gemeinsamen Nettoeinkommens.
Wenn die 2 Kinder aber bei ihr leben, hat sie Anspruch auf 40 % + 2 x 4 % = 48 % des gemeinsamen Nettoeinkommens.

Achtung: Bevor Du irgendetwas unterschreibst: hol nicht nur die Meinung Deines Anwalts ein sondern auch eine zweite Meinung eines anderen Anwalts! Du wirst über die unterschiedlichen Bewertungen staunen!

Es ist ein gesellschaftliches Tabu, wie ich finde, da niemand über die Unterhaltszahlungen, die geleistet wird, spricht.

Nein, eigentlich nicht. Die Problematik wird regelmäßig vor Gerichten verhandelt, u. A. weil die "Umstandsklausel" im Scheidungsvergleich ausgeschlossen wird und den Parteien zu dem Zeitpunkt gar nicht so richtig klar ist, was für Auswirkungen das haben kann.
 
Für die Kinder auf jeden Fall, aber aus welchen Grund, sollte man den Partner Unterhalt zahlen?

Eine Kollegin hat übrigens Alimente bezahlt, weil die Tochter lieber zum Vater zog.
 
Für die Kinder auf jeden Fall, aber aus welchen Grund, sollte man den Partner Unterhalt zahlen?

Stimmt, Fred hat nicht gesagt, ob er verheiratet ist! Wenn nicht, sind nur die Kinder (und Eltern etc.) unterhaltsberechtigt. Wenn schon, ist auch die Frau unterhaltsberechtigt.
 
Wenn schon, ist auch die Frau unterhaltsberechtigt.

Sofern sie grade nichts arbeitet ja. Sofern sie arbeitsfähig ist aber nur für einen gewissen Zeitraum.

OT:
Das Einloggen dürfte sicher kompliziert sein bei diesem Nick :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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