Der Fokus meiner Ausführung lag darauf, dass wohl den Meisten -VOR- der ersten Ehe - respektive deren Ende - nicht 100% klar ist, wie Umfänglich die (rechtlichen) Konsequenzen sind ... um diesen Mangel zu beheben, würde ich u.a. das in den Schulunterricht aufnehmen ...
Wenn es um Hausbau geht, binden sich Menschen mitunter länger durch einen Kredit (35 Jahre) als durch die Begleitung ihrer Kinder ins Erwachsenenleben.
Die Ausstiegsszenarien Kredit/Ehe unterscheiden sich grundlegend.
Romantisch, voller Liebe und Hoffnung auf die Zukunft, aufs Glück, auf EINEN anderen als Glücksbringer - sollte man sowieso gar keinen Vertrag abschließen.
Eine gute Partnerschaft und Beziehung zu haben/leben bedarf es übrigens keines Rechtsgebildes "Ehe" ...
Natürlich nicht.
Es ist ein umfangreiches Recht, das viele Eventualitäten geregelt hat und beinhaltet.
Man kann diese Möglichkeit eines Ehevertrags in Anspruch nehmen oder nicht.
Man kann geringfügige Änderungen der Vertragsbedingungen abändern und zusätzlich unterzeichnen.
Diese betreffen hauptsächlich das Ehegüterrecht.
Bei der Schließung einer Partnerschaft kann man kaum vorhersehen, was das Leben bringen wird.
Wenn es weder gravierend was bringt noch was nimmt, ist es komplett egal ob man eine Ehevertrag hat.
Wo nix ist, ist nix.
Dass man sich gegenseitig, Eigentum, Gesundheit durch verschiedene Instrumente wie Versicherung, Schutzvorrichtung, Prävention ist nicht so selten. Erscheint einem die Ehe als geeignetes Instrument, dann wird man diese Möglichkeit nützen.
Natürlich ist das nicht erforderlich, jedoch verständlich wenn Menschen auf diese bestehende Möglichkeit zurückgreifen.
Diese kann einiges erleichtern oder eben auch erschweren - das weiß man aber nur dann wenn es zum Einsatz kommt.
Das ist wie ein langer Kredit: Ob es super und Startschuß zum Höhenflug im Leben war den Kreditvertrag unterschrieben zu haben, oder ob man tagtäglich darunter leidet, kämpft ihn zu bedienen, oder ob das Haus weg ist und Schulden da - alles ist möglich.
Ein Trauschein schûtzt vor Trennung nicht
Beim Trauschein wird ein anderes Gericht schlagend - wenn man es denn glauben will.
Der regelt wohl kaum eine Trennung ist er doch für "lebenslang" konzipiert und schließt Trennungen mal aus.
Somit ist er eigentlich komplett das Gegenteil zu einem Ehevertrag mit Heiratsurkunde.
Der Anlass mag der selbe sein, dass man an unterschiedlichen Orten die Willensbekundung zum gemeinsamen Leben bestätigt. Man bekommt im Anschluss auch zwei Dokumente unterschiedlicher Bedeutung.
Wie gesagt - kann man machen - muss man aber nicht
Drüber nachdenken kann und vor allem sollte man im positiven wie im negativen Sinn.
Egal in welche Richtung:
.....ist wie mit der Kaskoversicherung, der Erlebensversicherung etc. - halt verdammt nochmal nachdenken - viel mehr nachdenken.
Entscheidung: Ja oder Nein.
Bewusst getroffen.