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Gast
(Gelöschter Account)
darf ich mal kurz eine kleine frage einwerfen? wird bei euch in österreich die alimente auch anhand des verdienstes des vaters ausgerechnet?
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ja je nachdem wie alt das Kind ist prozentmässig.darf ich mal kurz eine kleine frage einwerfen? wird bei euch in österreich die alimente auch anhand des verdienstes des vaters ausgerechnet?
jo das hab ich noch vergessen zu erfragen...
danke für die info.
die von euch genannten beträge, schienen mir ja doch relativ tief... aber wie ich gelesen habe, handelt es sich bei einem user um ein 1 jähriges kind
beneide ihn nicht,aber wie ich gelesen habe, handelt es sich bei einem user um ein 1 jähriges kind
beneide ihn nicht,
zahlt halbe Leben wenns später mal studiert.....
darf ich mal kurz eine kleine frage einwerfen? wird bei euch in österreich die alimente auch anhand des verdienstes des vaters ausgerechnet?
beneide ihn nicht,
zahlt halbe Leben wenns später mal studiert.....
Ja, und das kann ganz schöne Summen ausmachen. Besondere Ausgaben (eine Zahnspange beispielsweise) werden dem Vater noch extra aufgebürdet
stimmt nur wenn Du unter dem vom Gericht festgesetzten Betrag bist,
den ein Kind im Monat braucht dzt. 340 Euro, bist drüber njente
oben schon erwähnt.
stimmt nur wenn Du unter dem vom Gericht festgesetzten Betrag bist,
den ein Kind im Monat braucht dzt. 340 Euro, bist drüber njente
oben schon erwähnt.
Abhängig vom Einkommen kann der aber um bis zu 150% überschritten werden. Sonderbedarf ist aber jedenfalls anteilig separat zu bezahlen.
Das kann so nicht stimmen. Beim mir bekannten Fall werden (bzw. wurden) für 2 Kinder deutlich mehr als 1000.- Monat für Monat überwiesen
ist bei uns auch so geregelt... mein mann zahlt etwas über 600 euro und wenn die kindesmutter meinte, er müsste sich noch an irgendwelchen dingen beteiligen, dann gäbs kein drumherum und er müsste zahlen340,- konkret in deinem Fall?
Oder meinst du den Regelunterhalt? Das ist der Mindestbetrag, der einem Kind zur Verfügung gestellt werden muss. Abhängig vom Einkommen kann der aber um bis zu 150% überschritten werden. Sonderbedarf ist aber jedenfalls anteilig separat zu bezahlen.
340,- konkret in deinem Fall?
Kann nur von meiner Seite sprechen von einem Kind,
dann wird dementsprechend verdienen.
340 ist der festgesetzte Betrag vom Gericht derzeit,
den ein Kind braucht für essen Wohnen etc.
bist Du darunter mit Gehalt,
musst Du für den Sonderbedarf aufkommen,
darüber nicht,
Er verdient zugegeben nicht schlecht ....
Ja, und das kann ganz schöne Summen ausmachen. Besondere Ausgaben (eine Zahnspange beispielsweise) werden dem Vater noch extra aufgebürdet