Warum ist Wien so vergammelt?

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ist ja nett was du postest, aber nimm den artikel vom letzten jahr in linz. da haben 2 kontrollore einer privaten firma einen schwarzfahrer daran gehindert zu gehen. jetzt sind sie ihren job los weil lt richter ihnen das nicht zusteht wie sie gehandelt haben.
ich hab das lange genug gemacht um zu wissen was du machen kannst und was du besser nicht machst. weil die rechtsprechung in so fällen ist oft ein zweischneidiges schwert.
Meinst du diesen Fall? Ticket-Kontrolle in Linz eskalierte: Schwarzfahrer verletzt
 
Meinst du diesen Fall? Ticket-Kontrolle in Linz eskalierte: Schwarzfahrer verletzt

Der ändert ja an der rechtlichen Lage nichts.
wenn du liest was für sachen in deinem ersten posting stehen. mehr als schwammig und ungenau das ganze. und linz ist mir eigentlich egal. ich hab genug ahnung wie es in wien gemacht wurde. wie lange willst den jemand festhalten wegen einer verwaltungsübertretung? oder glaubt hier wer du würdest die polizei anrufen und die sind gleich da. dann ist das schon sehr naiv gedacht.
 
der 3. war schon immer vergammelt ... :lehrer::D

aber geh mal weiter zur arena, bei dem ratzenstall wirst dann eh gleich ohnmächtig. die sprayer dort waren wohl alle auf LSD und mehr ... :haha:

den dreckfleck hätten's seinerzeit ruhig räumen und schleiffen können!
Um Gottes Willen, nein! Die Arena ist Kult und ein wirklich nettes Veranstaltungslokal. :)

OT- ich find Wien nicht vergammelt - klar gibt's, wie in jeder Großstadt schönere und hässlichere Gegenden, aber alles in allem ist Wien eine unglaublich lebenswerte Stadt. :herzen:
Mich störts allerdings nicht die Bohne, wenn manche meinen, es wäre vergammelt.....dann bleibt man von denen zumindest verschont. ;)
 
wenn du liest was für sachen in deinem ersten posting stehen. mehr als schwammig und ungenau das ganze. und linz ist mir eigentlich egal. ich hab genug ahnung wie es in wien gemacht wurde. wie lange willst den jemand festhalten wegen einer verwaltungsübertretung? oder glaubt hier wer du würdest die polizei anrufen und die sind gleich da. dann ist das schon sehr naiv gedacht.
Welches Beispiel aus Linz meinst du? Das von mir angeführte? Und warum erwähnst du Linz, wenn es dir eigentlich egal ist?

Mein Punkt ist der, dass es seit 2007 eine per OGH geklärte rechtliche Situation gibt, welche sich fundamental von der bis dahin geltenden und praktizierten unterschiedet.
 
Nein, warum sollte ich das tun? Ich bin in der Bim lediglich Fahrgast und kein Angestellter oder Beauftragter der Verkehrsbetriebe. ;)

ich hab deinen Beitrag als Hinweis an die erwähnten Personen verstanden? Den Fahrgästen (mit Fahrschein....) wird es sowieso powidl sein, was das OGH dazu sagt.
 
....man muss natürlich berücksichtigen, dass beim Wissen auch oft ein eklatanter Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht. Rein rechtlich kann der Kontrolleur natürlich die Polizei zum Feststellen der Personalien rufen . in der Praxis wird der Schwarzfahrer natürlich nicht auf das Eintreffen der Polizei warten.
Was kann man da....effektiv und verhältnismäßig ändern?
Bei uns sind die stets zu zweit und wissen den Schwarzfahrer am abhauen zu hindern..
 
der durchschnittsschwarzfahrer, welcher wohl den großteil aller schwarzfahrer darstellt, rennt eh ned davon und die paar die stiften gehen, werde wohl kaum ins gewicht fallen. und bei kontrollen in nachtbussen ist, soweit ich es immer sehe, eh die polizei dabei. die werden zur kontrolle extra auf die seite gewunken. kontrollor ist, genauso wie parksheriff, sicher eine äusserst undankbare hacken um die ich keinen beneide!
 
jo eh. Hat sich dadurch etwas geändert? Kommt das OGH jetzt zum Tatort und hilft dem Kontrollor, dieses Recht durchzusetzen?
Die Änderung besteht darin, dass das OGH festgestellt hat, dass Fahrkartenkontrolleure das Recht haben, einen Schwarzfahrer bis zum Eintreffen der Polizei zur Feststellung der Identität kurzzeitig anzuhalten. Bis dahin wurde den Fahrkartenkontrolleuren ein solches Recht nicht zugestanden.
 
Zum Thema des Festhaltens/Festsetzen renitenter Personen gibts eigentlich nur zwei Antworten: Tonfa und Taser. Schafft die gesetzlichen Grundlagen und löst das Problem oder lasst euch weiter jeden Verstoss gefallen.
 
Die Änderung besteht darin, dass das OGH festgestellt hat, dass Fahrkartenkontrolleure das Recht haben, einen Schwarzfahrer bis zum Eintreffen der Polizei zur Feststellung der Identität kurzzeitig anzuhalten. Bis dahin wurde den Fahrkartenkontrolleuren ein solches Recht nicht zugestanden.
und da liegt schon der fehler. was ist kurzzeitig? 30 min, 45 min?
dieses urteil ist das papier nicht wert auf dem es geschrieben wurde.

du hast in wahrheit einen scheissdreck an rechten. da gibt es in wien zb. zig andere urteile wo der kontrollor in dreck gegriffen hat.

und weil du glaubst du bist so gescheit als theoretiker. eine kleine geschichte.

fahrgast erwischt ohne fahrschein. der steigt mit aus und hat genau nix mit. polizei angefordert. ca. 50 min gewartet bis polizei da war. der fahrgast is schön brav da geblieben. polizei kommt fragt nach seinen daten, nimmt alles auf. sagt der fahrgast noch zur polizei. er ist gestern übersiedelt und hat sich erst heute in wien angemeldet.
polizist fragt die adresse ab. schein noch nicht auf. sagt der polizist dann. ok die neue anmeldung is noch nicht im system, da können wir jetzt auch nix machen und sie fahren wieder. 1 std 30 min vergangen für genau nix. das einzige das wir gewußt haben waren die daten die der fahrgast angegeben hat. ob die jetzt gestimmt haben oder nicht???
 
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