du scheinst es scheinbar nicht zu verstehen
eltern können sich darauf einigen, eine eigens vereinbarte höhe auszumachen,
wenn diese über dem vom gericht geregelten mindestsatz steht.
gegen den mindestsatz kannst du überhaupt nix machen (ausser den besagten antrag, und der hat eben damit zu tun, wenn anderweitig eh schon kosten übernommen werden), weil dieser mindestsatz ein unterhalt ist, welches dem
kind zusteht, und mit der meinung/einigung der eltern überhaupt rein gar nix zu tun hat.
ein richter, der einem kind als unterhalt einen satz weit unter dem regelbedarf (ist ein richtwert) nur zuspricht, müsste dies sehr stichhaltig argumentieren/belegen können, und "eltern haben sich darauf geeinigt" zählt da
nicht dazu.