Was haltet ihr von Inzest!!

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...
als ich dort mal schrieb, dass mir das
"dem anderen in den mund speiben und scheissen"
nicht gefällt, na servas,
da sind alle dort versammelten einschlägigen "BDSM Dienstleisterinnen" über mich gleichzeitig hergefallen..
hihi..
naja
:shock::mrgreen:

:hmm: Ob das vielleicht mit deiner gewählten Ausdrucksweise zusammen hängt? :lol:

******​

Zum Thema:
So jetzt habe ich auch mal eine Frage dazu:
Was ist denn mit den sog. Patchwork-Familien? Vater mit Tochter heiratet Mutter mit Sohn - die Kinder verlieben sich ineinander...
Ist das dann auch Inzest, oder dann doch die akzeptable Ausnahme?
 
:hmm: Ob das vielleicht mit deiner gewählten Ausdrucksweise zusammen hängt? :lol:

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Zum Thema:
So jetzt habe ich auch mal eine Frage dazu:
Was ist denn mit den sog. Patchwork-Familien? Vater mit Tochter heiratet Mutter mit Sohn - die Kinder verlieben sich ineinander...
Ist das dann auch Inzest, oder dann doch die akzeptable Ausnahme?


kenn mich da nicht so aus. aber denke mal nicht. stammen ja von unterschiedlichen Erzeugern oder irre ich mich da?
 
:hmm: Ob das vielleicht mit deiner gewählten Ausdrucksweise zusammen hängt? :lol:

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Zum Thema:
So jetzt habe ich auch mal eine Frage dazu:
Was ist denn mit den sog. Patchwork-Familien? Vater mit Tochter heiratet Mutter mit Sohn - die Kinder verlieben sich ineinander...
Ist das dann auch Inzest, oder dann doch die akzeptable Ausnahme?

Wenn sie nicht miteinander verwandt sind kanns auch kein Inzest sein.
 
ich finde es sehr schlimm!!! obwohl man ja gegen gefühle (fast) nichts machen kann............................................................... sicher eine heikle situation!!
 
Ich find's falsch, wenn's passiert; tragisch, wenn auch Liebe im Spiel ist und katastrophal, wenn ein Kind daraus ensteht.
 
Selbst wenn beide wollen, man sollte als menschliches Wesen noch so viel Würde, Veranstwortungsbewusstein und vorallem Verstand haben, NEIN zu sagen.
:nono:
 
Zum Thema:
So jetzt habe ich auch mal eine Frage dazu:
Was ist denn mit den sog. Patchwork-Familien? Vater mit Tochter heiratet Mutter mit Sohn - die Kinder verlieben sich ineinander...
Ist das dann auch Inzest, oder dann doch die akzeptable Ausnahme?

Wenn sie nicht miteinander verwandt sind kanns auch kein Inzest sein.

So nett wie er hätte ich die Antwort nicht formuliert.....
 
wenn kinder dabei rauskommen finde ich das pervers und unfair den kleinen gegenüber
 
der thread fing ja recht gruslig an, wurde dann aber, nachdem sich der
schwanzabschneiderpöbel so richtig ausgekotzt hatte, durchaus lesenswert, es kamen argumente. im moment ist er wieder am verflachen - entweder kommt ein 4 worte statement ohne begründung - sowas könnte man mit nem poll erledigen - hier ist es einfach zu wenig, oder es kommen begründungen, die längst schon vorher widerlegt wurden.
für den fall, dass einige leute, die in dem thread wirklich argumentiert haben - gleich welcher meinung - hier immer noch mitlesen, möchte ich hier meine meinung darlegen, basierend auf dem fall des sächsischen geschwisterpaares, den ich seit jahren verfolge und über deren verfassungsbeschwerde in kürze das bundesverfassungsgericht in D entscheiden wird. ich argumentiere nach der rechtslage in D.
der § 173 StGB, der den vaginalen beischlaf zwischen verwandten aufsteigender linie und zwischen geschwistern unter strafe stellt, ist unzeitgemäss, überholt, vollkommen unlogisch und inkonsequent, vor allem aber verfassungswidrig und muss deashalb abgeschafft werden.
Art.2 Grundgesetz (GG) :
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...
aus diesem artikel wird auch das recht auf sexuelle selbstbestimmung hergeleitet, das in unserem StGB strafrechtlich durch die §§ 174-184f ( missbrauch, vergewaltigung usw. ) geschützt wird.

der § 173 steht bei uns im abschnitt "Straftaten gegen...Ehe und Familie" und mit dem Schutz von ehe und familie begründete in einem antwortschreiben an mich das justizministerium in D auch den zweck des § 173. schutz von ehe und familie - immerhin ein argument, auf das ich nachher noch eingehe.
nicht vom ministerium als begründung genannt wurden die hier immer wieder genannten eugenischen gründe (erhöhtes behinderungsrisiko bei kindern) und auch nicht verhinderung von übergriffen des vaters oder der mutter auf ihre minderjährigen kinder - mit gutem grund.
die behinderten kinder werden von den meisten als erstes ins feld geführt, oft dazu noch in einer art und weise, die eine üble ageringschätzung behinderter menschen zum ausdruck bringt, das ist in A und D ziemlich gleich. dieser gleichklang rührt sicher aus gemeinsamer, unguter, grossdeutscher, geschichte her, als es erbgesundheitsgestze gab und erbgesundheitsgerichte, die bestimmten, wer wen heiraten durfte, um mögliche erbkrankheitsrisiken auszuschliessen. das als anfang, die "ausmerzung lebensunwerten lebens" war der nächste schritt. nach abschaffung dieses nazi irrsinns dauerte es meiner erinnerung nach noch etliche jahre, bis die erbgesundheitsgestze in D für von vornherein verfassungswidrig erklärt wurden.
ein paar, dem ein arzt eröffnet, aufgrund der vorgeschichte bestünde ein erhöhtes risiko, ein behindertes kind zu zeugen, muss heutzutage die entscheidung: - kind oder nicht- ganz alleine treffen, niemand nimmt ihm diese verantwortung ab. natürlich muss das auch für ein geschwisterpaar gelten. mit sicherheit lässt das BVerfG nicht alte
nazi gesetze fröhliche urständ feiern, wie man in bayern sagt.
so, und jetzt die verhinderung von übergriffen von vater/mutter auf 13, 14, 15j tochter/sohn: natürlich nicht vom ministerium als begründung für den inzst§ angeführt - die leute wollen sich ja nicht lächerlich machen ( sie stehen mit ihrem namen für eine aussage - im anonymen internet ist es aber sehr leicht, behauptungen aufzustellen von absurd bis absurdest, man muss ja nicht persönlich dafür einstehen). schläft ein vater mit seiner 13j tochter, wird er nach § 176, sexueller missbrauch von kindern bestraft, max. strafe 10jahre und nicht nach § 173 inzest , max. 3 jahre! der schtz von kindern und heranwachsenden liegt also in den mit höheren strafen versehenen missbrauchs§§ (kinder, schutzbefohlene, jugendliche).
noch niemand hat mir erklären können, wessen rechte der einvernehmliche geschlechtsverkehr eines mannes, 40j mit seiner schwester, 45j, verletzt. er verletzt niemandes rechte - daraus folgt, dass das verbot nach § 173 verfassungswidrig ist.
der schutz von ehe und familie - ja absurd kann man das argument des justizministeriums für den § 173 wirklich nicht nennen.
man stelle sich vor, mann kommt nach hause, überrascht gemeinsamen sohn beim vaginalen geschlechtsverkehr mit der ehefrau, also mutter - verboten - ehe wohl im eimer.
aber - der vater überrascht beide beim analverkehr oder französisch beiderseitig - nicht verboten - sagt er jetzt: wie rücksichtsvoll von den beiden - meine ehe ist gerettet?

es ist offensichtlich, dass der § 173 ehe und familie nicht schützen kann. renommierte strafrechtler wie Prof. Claus Roxin setzen noch einen drauf und sagen: ehe und familie kann man überhaupt nicht mit dem strafrecht schützen - niemand will bei uns den ehebruch wieder unter strafe stellen (....vater kommt nach hause, sein bester freund vögelt seine gattin - kann der strafrichter die ehe retten?)

kurze bemerkung zum schluss: ich bin froh, dass man in D im StGB dass
nazi unwort "Blutschande" nicht mehr verwendet. in A ist das sehr wohl der fall - was kann man daraus schliessen, sprachlich, politisch oder was auch immer?

beinahe vergessen: wem 6 seiten text keine unüberwindbare schwierigkeiten bereiten, der möge sich mit dem artikel in der renommierten deutschen wochenzeitschrift "Die Zeit" auseinandersetzen.
http://www.zeit.de/2007/46/Inzest?page=1
 
auch wenn ich persönlich nicht für inzest stehe, so gefällt es mir, daß michelangelo die thematik inzest nüchtern angeht.
Niemand muß oder soll inzest mögen, oder es befürworten. Nur sollte das thema nüchtern und emotionslos gesehen werden.
In meiner familie gibt es fälle von inzest in allen variationen. Ich befürworte es nicht...verurteile es auch nicht. Solange niemand zu schaden kommt.
Und wenn jemand meint, ich wäre dabei...nein...die fälle in meiner familie haben nichts mit mit meinem unmittelbaren umfeld zu tun...wobei...was ist schon "unmittelbares umfeld?
 
auch ich habe inzest bisher nicht praktiziert, Nhando, und habe das auch weiterhin nicht vor. (sexuelle spielchen als 15j mit fast gleichaltriger schwester sind ja kein inzest und schon garnicht gesetzlich verboten.)
den realen inzest -also vaginalen beischlaf - halte ich schon eher für seltener vorkommend.
ich las mal eine statistik, nach der es in den alten bundesländern (D) in einem jahr (möglicherweise 1994 oder 1995) 20 urteile nach dem § 173 gegeben hat.
deshalb bin ich etwas erstaunt zu lesen, dass es in deiner familie mehrere fälle gegeben hat. könntest du das - hier oder per pn) näher erläutern? und was meinst du mit unmittelbarem umfeld?
ich wollte eigentlich gestern direkt antworten, dann kam mir aber was dazwischen, sodass ich nur auf die schnelle den von mir vergessenen link zu dem ZEIT artikel eingefügt habe. auch wenn ich mich mit dem fall schon länger befasse, kannte ich einiges an hintergrund nicht. ich kann richtig wütend werden, wenn ich die details lese, wie unsere behörden mit den beiden umgegangen sind.
 
Ich halte Inzest für absolut wiederwärtig und denke dass es schon in Ordnung ist dass er verboten ist.
 
... ich hätte nicht gedacht, dass die Emotionen hier so hoch gehen - und wahrscheinlich gehen si gleich noch höher...

Ich abstrahiere meinen Standpunkt jetzt erstmal ein wenig und klammere bei Inzest erstmal Fälle wie Pädophilie und Zwang von einer Seite bewusst völlig aus, denn darüber braucht man ja wirklich nicht zu diskutieren, diese Fälle sind eindeutig. Ebenso klammere ich jedwede rechtliche Lage aus, berücksichtige also nicht, ob es vom Gesetz her verboten ist, oder nicht. Klar ist auch, dass es aus genetischen Gründen nicht zu Nachkommen führen darf.

Aber:
Wenn beidseitige Zuneigung oder beidseitiges Interesse besteht - warum nicht ?

Wenn Bruder und Schwester als Kleinkinder getrennt worden wären, sich nach 20 Jahren treffen und unerkannt ineinander verlieben, dann würde das wohl (fast) jeder verstehen , akzeptieren aber nicht.

Wissen sie von ihrer Verwandtschaft - etwa weil sie von klein auf zusammen leben - und die Liebe geht über die "übliche" Geschwisterliebe hinaus - warum nicht ?

Handelt es sich hier (bei der Zuneigung/Liebe, nicht beim Sex)nicht letztendlich um einen biochemischen Prozess, der keine Rücksicht auf Moral und Gesetz nimmt?

Es scheint in unserem Kulturkreis (anerzogene?) Schranken zu geben, die dazu führen, dass sich der Bruder davor ekelt, mit seiner Schwester Sex zu haben - wie so mancher Vorposter schon bemerkt hat, ist das in anderen Kulturen (oder seinerzeit auch angeblich bei den Habsburgern) nicht so - wo also liegt das Problem ?

Ich habe keine Schwester und habe/hatte daher auch keinen Sex mit ihr. Aber ich kann mich erinnern, dass ich als Pubertierender unheimlich scharf auf meine bildhübsche, 5 Jahre ältere Cousine war und mir in einsamen Nächten vorgestellt habe, wie sie mich in die Kunst der Liebe einführt. Gut, Cousine ist nicht gleich Schwester, aber moralische Bedenken hatte ich damals keine und hätte meine Cousine nicht inzwischen fast 50 Kilo zugelegt, ich wäre heute noch scharf auf sie!

Kann es sein, dass viele der emotional gehaltenen Postings darauf zurückzuführen sind, dass sich der Poster sofort jemanden aus seiner eigenen engen Verwandtschaft vorstellt, mit dem er sich keinen Sex vorstellen kann und sich dann - fast unter Zwang gesetzt - gegen diesen Zwang hier sehr emotional äussert ?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, Sex mit meiner Mutter zu haben - ich liebe sie als meine Mutter, aber als Frau im Sinne einer Sexpartnerin spricht sie mich nicht an. Das ist ok, aber das kann ich doch auch ganz emotionslos sehen, oder?
 
was haltet ihr von inzest wenn beide es möchten. Findet ihr es trotzdem schlimm??

Gegenfrage: Was hältst Du von Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung? Auch Delikte, die im Strafgesetzbuch stehen? :mauer:

Und um Deine Frage zu beantworten: Ja, ich finde es schlimm:!:
 
Gegenfrage: Was hältst Du von Vergewaltigung oder schwerer Körperverletzung? Auch Delikte, die im Strafgesetzbuch stehen? :mauer:
hmmm, nur dass es durchaus sein kann dass das zwei verschiedene paar schuhe sind:mauer:
 
ich habe jetzt nicht alles gelesen.... finde die meinungen darüber aber (gerade am angfang) sehr übertrieben... es kann durchaus vorkommen das sich zwei geschwister über das üblich mass hinaus lieben... Für mich nicht ganz nachzuvollziehen aber verständlich in bestimmten lebensituationen.... vor 200 jahren war es ganz normal das man inerhalb seiner Familie Verkehrte..

Weswegen es Verboten wurde liegt klar auf der hand... da Sich Gene von Bruder und Schwester zu sehr Ähneln ist die wahrscheinlichkeit einer Missbildung bei gezeugten Kindern sehr sehr hoch DESWEGEN wurde es Verboten...

Beziehungen und soger Heirat sind mitlerweile bei cousin oder cousine ERLAUBT

Hoffe geholfen zu haben...
 
Find auch dass dies unterste Schublade ist !
 
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