Hi,
Du kannst nicht rechtswirksam auf Dein gesetzliches Gewährleistungsrecht verzichten.
Du kannst nicht rechtswirksam darauf verzichten, dass Dein "Nein" eben kein "Nein" ist (egal wie, auch ein Safeword wäre ein Nein).
Nimm den Piercer oder Tätowierer, Du willst das Piercing/Tätowierung, er klärt auf, aber sobald Du mitten drin "Aua, hör auf" sagst, hört er auf.
Hier soll er nicht aufhören wenn Du es sagst. Rechtlich ist das nicht machbar.
Das bedeutet, der "Vergewaltiger" ist darauf angewiesen, dass das "Opfer" ihn nicht anzeigt.
Wenn eine Anzeige kommt, wird das vermutlich vor dem Kadi landen, da hat grundsätzlich das Opfer schlechte Karten, wie bei jeder Vergewaltigung, es steht Aussage gegen Aussage. Bis zu einem Punkt: Da, wo der Richter sagt, der Täter hätte wissen müssen, dass das Rapeplay da zu Ende ist. Niemand kann prognostizieren, wo das sein wird. Wenn er selber SM Freund ist, Extreme kennt, blutige Striemen als gewünscht ansieht, dann wird die Grenze weiter sein, wenn er das nicht kennt, dann enger.
Dabei kann schon die Anzeige eines Sexualdelikts (Sexualstraftäterdatei) ein Problem sein.
Soweit zum Rechtlichen, wer das macht riskiert schlicht und ergreifend rechtliche Probleme, keine Möglichkeit, das auszuschliessen, ohne ein Rapeplay ad absurdum zu führen.
LG Tom