Wen wählt ihr bei der 2. Stichwahl?

Wen wählt ihr bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016?

  • Ing. Norbert Hofer

    Stimmen: 384 53,0%
  • Dr. Alexander van der Bellen

    Stimmen: 341 47,0%

  • Umfrageteilnehmer
    725
Status
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Okay. Ich stelle fest, du bist lediglich ein Dampfplauderer, der auf Fragen, die ihm unangenehm sind in keinster Weise eingeht, noch den Anstand hat, Irrtümer einzusehen. Ferner besitzt du noch die Frechheit, dich über jemanden, der dich auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht, lächerlich zu machen bzw. einer dir verhassten Organisation zuzuordnen. Deine Gesprächs- bzw. Diskussionskultur ist unter jeder Sau ....... gehab dich wohl !
Nicht so eilig,er braucht halt manchmal ein paar Tage bis er die passende Antwort im Netz gefunden hat.....
 
...Urheberrechtsverletzung bei Pressefotos im Web.....ist nicht wirklich eindeutig.....da verzweifelt jeder Anwalt......
 
@Mitglied #424426
Wer bestellt die denn, diese autonomen Extreme??:(

Das Wort sagt es schon, Autonome, also jeder kann sie bestellen, da sie gegen jeden und alles sind, der Polizei in Ö. ist es bis jetzt nicht gelungen, bei Demos diesen Block aufzulösen, er setzt sich hochorganisiert Sekunden vor Abmarsch vor den Zug, um ihn dann aufzulösen würde man hunderte Unbeteiligte der Gefahr aussetzen, verletzt zu werden. Die allermeisten Demoteilnehmer haben mit diesen Radikalen nix am Hut.
Schaut ma sich nun die Teilnahme der Autonomen an, also wo sie laufen, und verfolgt bestimmte radikale Seiten im Netz, könnte ma zu dem Schluss kommen, das sie von eben so radikalen Leuten "eingeladen" werden, auf den punktgebracht, fast immer von der kleinen linksradikalen Szene in Ö. In anderen Ländern ist diese Szene sehr groß, daher kommen die auch aus anderen Ländern.
Andererseits muss ma die nicht unbedingt bestellen, oft laden sie sich einfach selbst ein, nutzen jede Gelegenheit, ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen.
 
Wie die künftige Politik des Herrn VdB aussehen wird, sagt er selbst. Hier Zitate aus seinem Buch "Die Kunst der Freiheit":

Seite 154: " Auch wenn ich mich damit nicht beliebt mache: Verschweigen, vernebeln oder gar gegen die eigene Überzeugung reden kann im politischen Kontext manchmal sogar vernünftig und strategisch zielführend sein."

Seite 155: " Die Wahrheit ist nicht nur eine Tochter der Zeit, sondern auch der Umstände."

aber natürlich "lügt" der Hofer :lalala:

Zitat VdB: "Den Rapper Nazar? Den kenne ich nicht." ... :hmm:

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er is halt a bisserl "vergesslich", der ehrenwerte Herr Professor ;)

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es ist übrigens auch bezeichnend, wie hier Menschen, deren Meinung man nicht teilt,, ganz schnell als "Kickl - Troll" denunziert werden :lalala:
 
...Urheberrechtsverletzung bei Pressefotos im Web.....ist nicht wirklich eindeutig.....da verzweifelt jeder Anwalt......
Stimmt, ein Pressefoto im Web, zehntausendmal weltweit verlinkt, von Medien, auf Plattformen und für perverse Avatars ...
Da verzweifelt allerdings kein Anwalt, sondern bekommt einen Lachkrampf.:haha:
Huch, sogar hier wurde es gezwitschert dieter chmelar (@chmelar_dieter) | Twitter:)

Also uns hat der Hinweis auf APA köstlich amüsiert.:haha: Damit blitzt man bei mir aber ab.

Aber der Chefblitzgneißer ist sichtlich auch wieder abgeblitzt ... und gute Kommentare ... :haha:
Strache blitzt mit Klage gegen Datenforensiker Sailer erneut ab
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist richtig.
Allerdings ist der Künstler, insbesonders der Musiker, auch daran interessiert sein Werk gegen Knödel, zu verbreiten Auf Tonträgern, digitalen Medien, Radio, TV, Veranstaltungen und auch Aufführung durch andere Künstler.
Deshalb erlauben sie in Urheberrechtsverträgen ihre Werke...gegen Gebühr...zu benutzen.
Sprich, wenn die John-Otti-Band entsprechende Gebühren an den Musikverwerter AKM Austomechana entrichtet, dann darf sie das Musikstück auch aufführen.

Das ist schon klar, daß die aktuelle Vertrags- bzw. Rechtssituation so ist. Frage ist, ob dieser Teil des Vertrages nicht schon als sittenwidrig zu bezeichnen ist, da so eine Generalvollmacht gerade in heiklen Punkten wie es eben die persönliche Gesinnung ist, zu weit geht. Könnte mir gut vorstellen, daß man da seitens der Austromechana reagiert und zumindest vor Erteilung der Spielerlaubnis beim Künstler Rücksprache hält.

Witzig in dem Zusammenhang ja, daß die Otte-Band ja zugesagt hat bei künftigen Auftritten für die FPÖ Goisers Wunsch nachkommen will und dazu auch noch festgehalten hat:

"Grundsätzlich beklagt Otti allerdings, dass die für ihre Wahlkampfauftritte mit der FPÖ bekannte Band Anfeindungen ausgesetzt sei und von manchen früheren Kunden nicht mehr gebucht werde. "Wir haben wahrscheinlich wirtschaftlich sehr viel verloren", so der Bandleader." (diePresse)
 
Ich hab gelesen, dass die Otti Band gar nicht mehr für die Wahlkampfauftritte gebucht ist.
 
Das ist schon klar, daß die aktuelle Vertrags- bzw. Rechtssituation so ist. Frage ist, ob dieser Teil des Vertrages nicht schon als sittenwidrig zu bezeichnen ist, da so eine Generalvollmacht gerade in heiklen Punkten wie es eben die persönliche Gesinnung ist, zu weit geht. Könnte mir gut vorstellen, daß man da seitens der Austromechana reagiert und zumindest vor Erteilung der Spielerlaubnis beim Künstler Rücksprache hält.

Witzig in dem Zusammenhang ja, daß die Otte-Band ja zugesagt hat bei künftigen Auftritten für die FPÖ Goisers Wunsch nachkommen will und dazu auch noch festgehalten hat:

"Grundsätzlich beklagt Otti allerdings, dass die für ihre Wahlkampfauftritte mit der FPÖ bekannte Band Anfeindungen ausgesetzt sei und von manchen früheren Kunden nicht mehr gebucht werde. "Wir haben wahrscheinlich wirtschaftlich sehr viel verloren", so der Bandleader." (diePresse)
Also,die Austromachana hat damit überhaupt nichts zu tun.
Ausschließlich der Künstler selbst kann die Aufführung seiner Werke untersagen.
Es gab diesbezüglich auch schon Besprechungen der Akm mit Goisern.
 
ob dieser Teil des Vertrages nicht schon als sittenwidrig zu bezeichnen ist, da so eine Generalvollmacht gerade in heiklen Punkten wie es eben die persönliche Gesinnung ist, zu weit geht.
...ned bös sein und bei aller Wertschätzung......aber das ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen.
Es liegt schon in der Verantwortung des Künstlers bzw. seiner juristischen Vertreter einen Urheberrechtsvertrag nach allgemeiner Rechtsansicht mit den entsprechenden Verfügungen aufzusetzen.
Könnte mir gut vorstellen, daß man da seitens der Austromechana reagiert und zumindest vor Erteilung der Spielerlaubnis beim Künstler Rücksprache hält.
Das könnte nur der Fall sein, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist.

es ist übrigens auch bezeichnend, wie hier Menschen, deren Meinung man nicht teilt,, ganz schnell als "Kickl - Troll" denunziert werden

Tja....da gibt es so einen Spruch, der ganz gut passt:

"Wenn du Hufgetrappel hörst, denke an Pferde und nicht an Zebras."

Denk mal nach...Kann es sein, dass zwar nicht deine Meinung, aber die Art und Weise, WIE du deine Kommentare verfasst, die User hier an "Hufgetrappel" denken lässt ? :)
 
...weit haumas brocht ;) ... seit ... figl neu.jpg ...wer wie wos wo und warum derf :lalala:
 
...ned bös sein und bei aller Wertschätzung......aber das ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen.
Es liegt schon in der Verantwortung des Künstlers bzw. seiner juristischen Vertreter einen Urheberrechtsvertrag nach allgemeiner Rechtsansicht mit den entsprechenden Verfügungen aufzusetzen.

Das könnte nur der Fall sein, wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist.



Tja....da gibt es so einen Spruch, der ganz gut passt:

"Wenn du Hufgetrappel hörst, denke an Pferde und nicht an Zebras."

Denk mal nach...Kann es sein, dass zwar nicht deine Meinung, aber die Art und Weise, WIE du deine Kommentare verfasst, die User hier an "Hufgetrappel" denken lässt ? :)
Das sind einfach Standard Überlassungsverträge mit der Akm,nicht der Austromechana.
Unterlassungen/sagungen kann einzig und allein der Künstler festlegen und durchsetzen,nicht die Akm.
 
Es liegt schon in der Verantwortung des Künstlers bzw. seiner juristischen Vertreter einen Urheberrechtsvertrag nach allgemeiner Rechtsansicht mit den entsprechenden Verfügungen aufzusetzen.

Das streitet ja auch keiner ab, jedoch gehören halt zu einem Vertrag (zumindest) zwei Vertragspartner.
Ich sage ja auch ned "böse AKM & Austromechana", sondern, siehe aktuelles HvG-Beispiel, daß es da offensichtlich einen Bedarf an Nachbesserung bei diesen (Standard)-Verträgen gibt.
Und um diese Verbesserungen unkompliziert und rasch umzusetzen, muß es halt von deren Seite auch Bewegung geben und nicht nur vom Künstler.
 
oooch, so viele User sind das gar nicht, die da "Hufgetrappel" hören :)
Das lässt sich schwer feststellen.......soweit ich noch den Überblick habe, war es nur der Mit-User @Mitglied #403868 , der dir den direkten Vorwurfs eines Kickl-Trolls machte. Das ist in der Tat nicht Viel.
Allerdings sollte man auch bedenken, dass hier doch die Mehrzahl der EF-User bei diesem Thema nur mitliest und sich kaum bis gar nicht an der Diskussion aktiv beteiligt.
Was ich persönlich, nebenbei bemerkt, sehr schade finde, da sich dadurch immer nur die selben User einschließlich mir, zum Deppen machen. :lol:
 
Allerdings sollte man auch bedenken, dass hier doch die Mehrzahl der EF-User bei diesem Thema nur mitliest und sich kaum bis gar nicht an der Diskussion aktiv beteiligt.
oder nicht mehr beteiligen.
mir war schon so schlecht von der fahrt im hamsterrad.

Was ich persönlich, nebenbei bemerkt, sehr schade finde, da sich dadurch immer nur die selben User einschließlich mir, zum Deppen machen. :lol:
das machst du aber sehr elegant :D
 
Das streitet ja auch keiner ab, jedoch gehören halt zu einem Vertrag (zumindest) zwei Vertragspartner.
Ich sage ja auch ned "böse AKM & Austromechana", sondern, siehe aktuelles HvG-Beispiel, daß es da offensichtlich einen Bedarf an Nachbesserung bei diesen (Standard)-Verträgen gibt.
Und um diese Verbesserungen unkompliziert und rasch umzusetzen, muß es halt von deren Seite auch Bewegung geben und nicht nur vom Künstler.
Wozu immer alles verkomplizieren.
Die Programme die gespielt werden,werden eingereicht,einzig und allein zum Zweck der Abrechnung.
Sollte der Künstler etwas dagegen haben,das seine Werke dort oder da gespielt werden,untersagt er es,fertig.
Stünde das in Verträgen,wäre der Verwaltungsaufwand groß und würde die Tantiemen schmälern.
Noch dazu,wie oft kommen schon solche Fälle vor?
Stell dir vor,ein Veranstalter reicht sein Programm ein und die Akm müsste mit jedem Künstler erst Rücksprache halten..
Aber warum wundert mich das jetzt nicht?
 
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